Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Tübingen.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Tübingen erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Tübingen
Abteilung Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
Ort Tübingen
PLZ 72070
Adresse Schmiedtorstraße 4
Telefonnummer 07071-20 42 33 2
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Stadtverwaltung Tübingen: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Tübingen zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08416000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Tübingen vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Tübingen) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Tübingen beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08416000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Tübingen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Tübingen verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
B27
Tübingen
Stuttgart zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen befindet sich in Tübingen in Baden-Württemberg.

Die offizielle Adresse lautet: Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 07071-20 42 33 2. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Tübingen zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Tübingen fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Stadtverwaltung Tübingen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Tübingen wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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