78 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
Wer innerorts 78 km/h zu schnell fährt, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 800 €, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot von 3 Monaten rechnen. Einschließlich Gebühren und Auslagen beträgt der Gesamtbetrag 843,50 €. Für Fahranfänger in der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß.
78 km/h zu schnell innerorts auf einen Blick
- Bußgeld
- 800 €
- Mit Gebühren
- 843,50 €
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 3 Monate
- Probezeit
- A-Verstoß
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Zum Online-Check78 km/h zu schnell innerorts: 800 € Bußgeld, mit Gebühren 843,50 €
Für 78 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 800 € vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig, insgesamt also 843,50 €:
- Geldbuße: 800 €
- Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 40 €
- Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
- Gesamtbetrag: 843,50 €
Bußgeldtabelle innerorts: alle Stufen
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h Ihr Wert | 800 € | 2 | 3 Monate |
| km/h | Bußgeld | P | FV |
|---|---|---|---|
| ≤10 | 30 € | – | – |
| 11–15 | 50 € | – | – |
| 16–20 | 70 € | – | – |
| 21–25 | 115 € | 1 | – |
| 26–30 | 180 € | 1 | 1 M* |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 M |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 M |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 M |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 M |
| >70 | 800 € | 2 | 3 M |
| P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung | |||
Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.
78 km/h zu schnell: Was wenige km/h ausmachen
78 km/h zu schnell liegen innerorts in der Bußgeldstufe über 70 km/h. Schon wenige km/h mehr oder weniger führen in eine andere Stufe:
- 8 km/h weniger (70 km/h): 700 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten
- Ihr Wert (78 km/h): 800 € Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von 3 Monaten
Bußgeldrechner: Bußgeld selbst berechnen
Tragen Sie die Geschwindigkeit aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein. Der Rechner zeigt Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot nach dem aktuellen Bußgeldkatalog – auf Wunsch inklusive Gebühren. Steht im Schreiben der gemessene Wert, zieht der Rechner die Toleranz automatisch ab.
Ihre Angaben
Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht in der Regel bereits der Wert nach Toleranzabzug. Haben Sie nur den gemessenen Wert, wählen Sie „gemessen“ – mehr dazu unter Messtoleranz.
Im Bußgeldbescheid steht der Wert nach Toleranzabzug
Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid. So kommen 78 km/h zu schnell zustande:
- Tempo 30: gemessen 112 km/h, abzüglich 4 km/h Toleranz sind 108 km/h vorwerfbar
- Tempo 50: gemessen 132 km/h, abzüglich 4 km/h Toleranz sind 128 km/h vorwerfbar
Die Strafe richtet sich nur nach der Überschreitung, nicht nach dem Tempolimit: 78 km/h zu viel kosten in der 30er-Zone dasselbe wie bei Tempo 50. Mehr dazu: Toleranzabzug.
78 km/h zu schnell innerorts: 2 Punkte in Flensburg
Für 78 km/h zu schnell innerorts gibt es zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre.
Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.
78 km/h zu schnell innerorts: 3 Monate Fahrverbot
Für 78 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von 3 Monaten vor. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen; der Führerschein wird bei der Bußgeldbehörde in amtliche Verwahrung gegeben.
Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn selbst bestimmen: Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn Sie den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 25 Abs. 2a StVG).
78 km/h in der Probezeit: A-Verstoß mit Aufbauseminar
78 km/h zu schnell innerorts sind in der Probezeit ein schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß), denn diese Grenze liegt bei 21 km/h. Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst.
Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld auf 1.600 €
Die Regelsätze gelten für fahrlässiges Handeln. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – bei 78 km/h zu schnell innerorts also auf 1.600 €. Ob Vorsatz vorliegt, wird im Einzelfall geprüft, etwa anhand der Höhe der Überschreitung und der Beschilderung.
Verjährung: sechs Monate nach der Tat
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung verjährt seit dem 1. Juli 2026 nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG). Bis dahin galt bis zum Erlass des Bußgeldbescheids eine Frist von nur drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag der Tat.
Bestimmte Schritte der Behörde unterbrechen die Verjährung, etwa die Anordnung der Anhörung oder der Erlass des Bußgeldbescheids; die Frist beginnt dann von vorn (§ 33 OWiG). Spätestens zwei Jahre nach der Tat ist der Verstoß aber endgültig verjährt. Für Taten vor dem 1. Juli 2026 gilt die neue Frist, wenn die alte Dreimonatsfrist zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war.
Einspruch: zwei Wochen Frist ab Zustellung
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:
- eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
- ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
- Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid
Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.
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Einspruch prüfenDieselbe Überschreitung außerorts: 78 km/h zu schnell außerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht innerorts.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 26 StVG – Verfolgungsverjährung
- § 33 OWiG – Unterbrechung der Verjährung
- § 3 BKatV – Erhöhung bei Vorsatz
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung