
7500 Euro Strafe für 20 km/h zu schnell – Ein Behördenfehler mit teuren Folgen?
Stellen Sie sich vor: Sie sind auf der Autobahn unterwegs, fahren 20 km/h zu schnell, und kurze Zeit später flattert Ihnen ein Bußgeldbescheid über 7500 Euro ins Haus. Absurd? Genau das ist einer Autofahrerin aus Köln passiert. Ein Fall, der nicht nur fassungslos macht, sondern auch die Dringlichkeit eines sofortigen Einspruchs unterstreicht.
Der unglaubliche Fall aus Köln: Wie kommt diese „Hammer-Strafe“ zustande?
Normalerweise liegt das Bußgeld für eine Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts um 20 km/h bei lediglich 60 Euro (zzgl. Gebühren). Selbst bei Vorsatz würde sich dieser Betrag lediglich verdoppeln – auf 120 Euro. Doch in diesem Fall verlangt die Stadt Köln sagenhafte 7500 Euro, zuzüglich 25 Euro Gebühr und 3,50 Euro Auslagen, also insgesamt 7528,50 Euro!
Die betroffene Fahrerin wurde Anfang März auf der A555 bei Köln, im Bereich zwischen Wesseling und Rodenkirchen, geblitzt. Dort gilt Tempo 100 km/h. Nach Toleranzabzug ergab die Messung 120 km/h. Eine Erklärung für die astronomisch hohe Summe liefert die Stadt Köln bislang nicht. Es scheint sich um einen offensichtlichen Fehler der Behörde zu handeln.
Experten-Einschätzung: Rechtsanwalt Andreas Junge warnt vor fataler Untätigkeit
Dieser Fall verdeutlicht eindringlich, wie wichtig es ist, einen Bußgeldbescheid nicht einfach unbeachtet zu lassen – selbst wenn der Fehler noch so offensichtlich scheint. Rechtsanwalt Andreas Junge, unser Experte für Blitzermessungen, warnt:
"Dieser Fall aus Köln ist ein extremer, aber leider kein seltener Beleg dafür, dass Fehler bei den Behörden passieren können. So skurril die Summe von 7500 Euro für 20 km/h zu viel auch erscheinen mag: Wenn Sie gegen einen solchen Bescheid nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einlegen, wird er rechtskräftig. Das bedeutet, Sie müssten zahlen – egal wie falsch die Forderung ist!"
Rechtsanwalt Junge betont weiter: "Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, etwa bei einem 'besonders schwerwiegenden, offensichtlichen Fehler', könnte der Bescheid als nichtig erklärt werden (§ 44 Abs. 1 VwVfG). Doch auch dies muss behördlich geprüft werden. Der sicherste Weg ist und bleibt der fristgerechte Einspruch."
Die Frist ist Ihre Rettung: Jetzt handeln!
Sie haben nach Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen – per Brief, Telefax oder, je nach Bundesland, auch online oder zur Niederschrift. Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie direkt auf Ihrem Bußgeldbescheid.
Der ADAC bestätigt: Für den Einspruch genügt ein einfacher Satz wie: "Gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein." Doch entscheidend ist die Einhaltung der Frist. Verpassen Sie diese ohne fremdes Verschulden, müssen Sie die geforderte Summe, selbst wenn sie fehlerhaft ist, begleichen.
Lassen Sie sich nicht von vermeintlich eindeutigen Bescheiden verunsichern. Unser Verkehrsrechtsexperte prüft Ihren Fall und hilft Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihr Recht durchzusetzen.
Quellen:
- BILD.de, 22.07.2025, "7500 Euro Strafe für 20 km/h zu schnell".