Blitzerfoto nicht erkennbar: Was kann ich tun?
Sie haben ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten und Ihr Blitzerfoto ist nicht erkennbar, z.B. weil Ihr Gesicht verdeckt ist oder das Kennzeichen nicht abgebildet ist? Jetzt kann sich ein Einspruch lohnen.

Ein Blitzerfoto ist normalerweise ein klares Beweisstück, auf dem Fahrer und Fahrzeugdaten erkennbar sind. Doch was passiert, wenn der Fahrer auf dem Foto unkenntlich ist?
Wenn Sie geblitzt wurden und Post von der Bußgeldstelle erhalten, zunächst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen und zuletzt einen Bußgeldbescheid, ist im Regelfall das Beweisfoto mit abgebildet. Wenn das Blitzerfoto jedoch unscharf ist oder der Fahrer nicht eindeutig identifzierbar ist, ist es möglich gegen den Bescheid vorzugehen.
Unter welchen Umständen gilt das Blitzerfoto als ungültig?
In Deutschland gilt das Prinzip der Fahrerhaftung. Das bedeutet, der Blitzerbescheid wird ungültig, wenn das Foto keine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers zulässt. Das Bußgeld geht immer an die Person, die den Verkehrsverstoß begangen hat, nicht an den Fahrzeughalter.
Aber Vorsicht: Nur weil Sie auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen sind, heißt das nicht automatisch, dass Ihnen der Verstoß nicht nachgewiesen werden kann. Die Ermittlungsbehörden können den Fahrer oder die Fahrerin auch auf andere Weise ermitteln. Lassen Sie Ihren Fall daher immer von einem Anwalt oder am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Unsere Experten haben fundierte Erfahrung mit fehlerhaften Bußgeldbescheiden.
Praxisbeispiele für ein ungültiges Blitzerfoto
Ein Blitzerfoto kann unter folgenden Umständen als ungültig angesehen werden:
- Der Fahrer trägt eine sehr große Sonnenbrille, die das Gesicht verdeckt.
- Ein ungünstiger Lichteinfall oder Schatten bedeckt oder verdunkelt das Gesicht des Fahrers.
- Der Fahrer hält zum Zeitpunkt des Blitzers die Hand vor sein Gesicht.
- Das Nummernschild des Fahrzeugs kann nicht eindeutig identifiziert werden.
- Mehrere Personen im Fahrzeug sind sichtbar und eine eindeutige Zuordnung ist nicht möglich.
Wenn das Foto keine eindeutige Zuordnung des Fahrers oder des Fahrzeugs ermöglicht, ist der Bußgeldbescheid unter Umständen ungültig oder das Foto als Beweismittel nicht ausreichend.
Wichtiger Hinweis:
Ein nicht erkennbares Blitzerfoto bedeutet nicht automatisch, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Behörde kann versuchen, den Fahrer auf andere Weise zu ermitteln (z.B. durch Zeugenaussagen, Ähnlichkeiten mit dem Halter auf anderen Fotos oder Nachfragen im Umfeld des Halters).
Zum Blitzer-CheckWie sollte gegen einen derartigen Bußgeldbescheid vorgegangen werden?
Wie bereits erwähnt, haben Sie das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dabei ist die 14-tägige Frist unbedingt einzuhalten. Wird diese Frist versäumt, ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Behörde eingelegt werden; ein formloses Schreiben ist ausreichend.
Ein guter Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch ist ein unscharfes oder schwer erkennbares Blitzerfoto. Ein genauer Blick auf das Foto kann Aufschluss darüber geben, wer zum Zeitpunkt des Verstoßes am Steuer saß. Oft ist die Ermittlung im privaten Rahmen unkompliziert: Eltern, deren Kinder einen Führerschein haben, wissen meist, wer das Fahrzeug gefahren ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das Originalfoto online einzusehen, sofern Zugangsdaten mit dem Bußgeldbescheid übermittelt wurden. Falls nicht, haben Sie auf Grundlage des § 49 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) das Recht auf Akteneinsicht. Die Ermittlungsakten der Behörden enthalten in der Regel ein Foto mit höherer Auflösung.
Sind Sie sicher, dass das Blitzerfoto eine andere Person zeigt, legen Sie fristgerecht schriftlich Einspruch ein. In solchen Fällen wird der Sachverhalt gerichtlich überprüft. Folgt das Gericht Ihrer Auffassung, kann das Bußgeldverfahren eingestellt werden.
Sollte das Gericht jedoch feststellen, dass Sie der geblitzte Fahrer sein könnten, kann ein Gutachter mit einem anthropologisch-morphologischen Gutachten beauftragt werden. Dieser Gutachter analysiert das Blitzerfoto und gibt eine Empfehlung ab, der das Gericht üblicherweise folgt. Sie können jedoch auch ein Gegengutachten beauftragen. Solche Schritte erfordern in der Regel die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Verkehrsrecht.
Wenn der Bußgeldbescheid ohne Foto kommt
Es kommt vor, dass ein Bußgeldbescheid ohne beiliegendes Foto verschickt wird. Viele denken dann, der Bescheid sei ungültig – das stimmt jedoch nicht. Die deutschen Behörden sind nicht grundsätzlich verpflichtet, das Blitzerfoto direkt mitzusenden. Das heißt aber nicht, dass kein Foto vorhanden ist, denn das Blitzerfoto ist ein wichtiges Beweismittel.
Wurde das Foto nicht mitgeschickt, können Sie es bei der Behörde anfordern. Mithilfe einer Akteneinsicht können Sie das Blitzerfoto einsehen bzw. anfordern. Gerne fordern wir die Akteneinsicht für Sie ein.
Das Risiko bei einem Einspruchsverfahren
Bevor Sie als Empfänger eines Bußgeldbescheids Zweifel am Blitzerfoto äußern und Einspruch einlegen, sollten Sie sich der verbundenen Risiken bewusst sein. Ein erhebliches Risiko sind die Kosten im Falle eines Scheiterns des Einspruchs. Es erfordert immensen Aufwand, das Gericht davon zu überzeugen, dass das Bild ungültig ist. Scheitert der Einspruch, müssen Sie als Verkehrssünder sämtliche Gerichtskosten tragen, die den ursprünglichen Bußgeldbetrag um ein Vielfaches übersteigen können. Der Schritt des Einspruchs sollte daher sehr genau abgewogen werden.
Der Ausspruch „das bin ich doch gar nicht“ ist bei Blitzerfotos nicht selten. Obwohl die Qualität der Fotos oft verbesserungswürdig ist, zeigen sie meist den tatsächlichen Fahrer. Im stressigen Alltag vergisst man leicht, wer wann gefahren ist. Wenn der Bußgeldbescheid dann kommt, ist es oft schwierig, sich zu erinnern.
Anstatt direkt Einspruch einzulegen, ist es sinnvoller, zunächst alle Personen im Haushalt mit Führerschein zu befragen. Oft kommt die Wahrheit dabei schnell ans Licht. Ist dies nicht der Fall, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Ziehen Sie jedoch immer eine Kosten-Nutzen-Kalkulation in Betracht. Manchmal ist es günstiger, das Bußgeld trotz Zweifel am Foto einfach zu bezahlen.
Blitzerfoto anfechten: Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen lassen
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind unsicher, ob dieser berechtigt ist? Lassen Sie jetzt die Möglichkeit eines Einspruchs von uns prüfen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft oder angreifbar. Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie den Bescheid von unserem Fachmann unverbindlich überprüfen.
Mit unserer Hilfe können Sie Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote vermeiden. Einen Einblick in die Strafen für Geschwindigkeitsverstöße finden Sie im aktuellen Bußgeldkatalog. Eine Überprüfung lohnt sich oft!
FAQs rund um das Blitzerfoto
Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unklare Blitzerfotos.
Ein Blitzerfoto gilt als nicht ausreichend erkennbar, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers nicht möglich ist. Dies kann unter anderem der Fall sein bei:
- Unschärfe des Bildes
- Verdeckung des Gesichts (z.B. durch Sonnenblende, Sonnenbrille oder Hand)
- Schlechte Lichtverhältnisse
- Mehrere Personen im Fahrzeug sichtbar sind und keine klare Zuordnung möglich ist
Ist der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar, muss die Bußgeldstelle andere Beweismittel heranziehen, um den Fahrer zweifelsfrei zu ermitteln. Gelingt dies nicht, kann das Verfahren eingestellt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter, insbesondere wenn die Ermittlung des Fahrers erschwert wird.
Sie sind lediglich verpflichtet, korrekte Angaben zu Ihrer Person zu machen. Angaben zur Sache selbst oder zur Identität des Fahrers müssen Sie nicht machen. Bei einem unklaren Foto ist es oft ratsam, keine weiteren Angaben zu machen und stattdessen Akteneinsicht durch einen Anwalt zu beantragen.
Ja, bei einem nicht erkennbaren Blitzerfoto ist es dringend empfehlenswert, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann:
- Akteneinsicht beantragen
- Die rechtliche Situation prüfen
- Eine wirksame Verteidigungsstrategie entwickeln
So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht unnötige Konsequenzen (Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot) tragen müssen.
Eine Fahrtenbuchauflage kann vom Gericht angeordnet werden, wenn der tatsächliche Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsverstoß nicht ermittelt werden konnte und der Halter nicht kooperiert hat. Der Halter muss dann für einen bestimmten Zeitraum (oft 6-24 Monate) genau dokumentieren, wer wann sein Fahrzeug fährt.
Ein Verstoß gegen diese Auflage kann mit einem zusätzlichen Bußgeld geahndet werden.
Fazit: Handeln Sie richtig
Ein nicht eindeutig erkennbares Blitzerfoto ist ein häufiger Grund für erfolgreiche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Ihre Reaktion auf einen Anhörungsbogen mit einem solchen Foto ist entscheidend: Schweigen zur Sache ist oft die beste Strategie, um sich nicht selbst zu belasten.
Die Bußgeldstelle muss den Fahrer zweifelsfrei identifizieren. Gelingt ihr dies nicht, etwa weil das Foto zu schlecht ist oder andere Beweismittel fehlen, kann das Verfahren eingestellt werden. Beachten Sie jedoch: Eine Fahrtenbuchauflage kann drohen, wenn die Ermittlung des Fahrers durch Ihr Verhalten erschwert wird.
Es ist dringend ratsam, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, das Blitzerfoto professionell bewerten und die optimale Strategie für Ihren Fall entwickeln. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie keine unnötigen Konsequenzen tragen müssen.
Weitere Informationen und Quellen:
- Kanzlei Kotz, Geblitzt und Fahrer ist auf Blitzerfoto unkenntlich? Das gilt jetzt!
- Dr. Hartmann & Partner, Blitzerfoto: Kann man mich erkennen oder nicht?