Hessen Blitzer-Bilanz 2024: Über 100 Mio. Euro Einnahmen!
Hessen nimmt 2024 über 100 Mio. Euro durch Blitzer ein! Die zentrale Bußgeldstelle in Kassel registrierte über 1,47 Mio. Verstöße, davon knapp 75% wegen zu hoher Geschwindigkeit.
 
                Hessens Blitzer-Bilanz 2024: Über 100 Millionen Euro Einnahmen
Die Straßen in Hessen bleiben ein heißes Pflaster für Autofahrer! Die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) des Landes Hessen am Regierungspräsidium Kassel hat ihre Zahlen für 2024 veröffentlicht und die Bilanz ist beeindruckend: Insgesamt verzeichnete das Bundesland rund 1,47 Millionen Verkehrsverstöße. Das sind noch einmal etwa 8.000 mehr als im Vorjahr und markiert erneut ein Fünf-Jahres-Hoch.
Diese intensive Verkehrsüberwachung spült jedes Jahr erhebliche Summen in den Landeshaushalt. Im Jahr 2024 flossen ganze 103,26 Millionen Euro aus Bußgeldern und Verwarnungsgeldern in die Landeskasse. Auch wenn dieser Betrag leicht unter dem des Vorjahres (105,74 Millionen Euro in 2023) liegt, bleibt er auf einem extrem hohen Niveau und unterstreicht die Bedeutung der Verkehrsüberwachung als Einnahmequelle für das Land.
Schwerpunkte der Überwachung: Geschwindigkeit dominiert
Der Löwenanteil der geahndeten Verstöße entfällt, wenig überraschend, auf das Thema Geschwindigkeit. Fast drei Viertel aller registrierten Fälle – 74,67 Prozent – waren Geschwindigkeitsüberschreitungen. Damit ist Rasen weiterhin die häufigste Ursache für Bußgelder in Hessen.
Auch andere Verstöße füllen die Kassen der Bußgeldstelle:
- Halt- und Parkverstöße: 14,13 Prozent
- Verkehrsunfälle: 2,05 Prozent
- Abstandsverstöße: 1,49 Prozent
- Rotlichtverstöße: 1,46 Prozent
- Handyverstöße: 1,04 Prozent
Die Statistik zeigt auch, dass mehr als die Hälfte der Anzeigen (790.941 Fälle) auf schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten entfallen, die mit einer Geldbuße ab 60 Euro geahndet werden. Dies ist eine direkte Folge der 2021 verschärften Bußgeldkatalog-Verordnung, die viele zuvor geringfügige Verstöße nun härter bestraft.
Digitalisierung bei der ZBS: TR-RESISCAN-Zertifizierung
Um dem steigenden Arbeitsaufwand Herr zu werden, setzt die Zentrale Bußgeldstelle Hessen stark auf Digitalisierung. Schon länger gibt es für Betroffene die Möglichkeit einer Online-Anhörung mit Bezahlfunktion.
Nun gibt es weitere Innovationen: Besonders hervorzuheben ist die Einführung des "ersetzenden Scannens". Im März 2024 erhielt die Scanstelle der ZBS nach einer dreijährigen Projektphase die Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gemäß der Richtlinie TR-RESISCAN. Das bedeutet, dass Papierdokumente nun rechtssicher und beweiswerterhaltend in digitale Formate überführt werden können – die Originale dürfen anschließend vernichtet werden.
Diese Entwicklung ist ein wichtiger Meilenstein in der digitalen Aktenführung und verbessert die Kommunikation zwischen allen beteiligten Stellen. Für Betroffene bedeutet dies, dass auch die digitale Akte die Grundlage für Entscheidungen und Prüfungen ist.
Einfluss der Bußgeldkatalog-Verschärfung
Die 2021 in Kraft getretene Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung hat die Sanktionen für viele Verstöße, insbesondere im ruhenden Verkehr und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, deutlich verschärft. Dies hat dazu geführt, dass eine größere Anzahl von Fällen, die früher als Verwarnung mit bis zu 55 Euro behandelt wurden, nun in den Bereich der Bußgeldverfahren fallen (ab 60 Euro).
Diese Verschärfung spiegelt sich in den Zahlen der ZBS wider: Der Anteil der schwerwiegenden Verstöße ist gestiegen, was direkt zu höheren Einnahmen für den Landeshaushalt führt, auch wenn die Gesamtzahl der Anzeigen nur moderat zugenommen hat.
Ausländische Verkehrsteilnehmer im Fokus
Die Verkehrsüberwachung macht auch vor Ländergrenzen nicht halt. Die ZBS Hessen verschickte 2024 insgesamt 205.709 Informationsschreiben an im Ausland wohnende Verkehrsteilnehmer – ein Anstieg von 14,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Schreiben informieren die ausländischen Halter über die festgestellte Ordnungswidrigkeit in ihrer jeweiligen Landessprache und bieten eine vorab Zahlung der Geldbuße an.
Die meisten dieser Verstöße gehen auf das Konto von Fahrern aus Polen und den Niederlanden. Im Rahmen der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen werden acht Deliktsarten geahndet, wobei auch hier Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 96,8 Prozent dominieren.
Einsprüche und Fahrerlaubnisentzug: Es lohnt sich zu handeln!
Trotz der hohen Anzahl an Verfahren und Bußgeldern zeigt die Statistik, dass sich ein genauer Blick auf den Bescheid und gegebenenfalls ein Einspruch lohnen können. Im Jahr 2024 erließ die ZBS 720.157 Bußgeldbescheide, davon 29.736 mit Fahrverbot.
Bemerkenswert ist: In 23.582 Fällen (3,3 Prozent) wurden die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz abgegeben. Das bedeutet, dass sich zehntausende Autofahrer erfolgreich gegen ihren Bescheid gewehrt haben und die Fälle vor Gericht landeten.
Auch die Zahlen zu Führerscheinentzügen sind alarmierend: 27.476 Führerscheine wurden 2024 von der ZBS in Verwahrung genommen. In 2.125 Fällen musste sogar die Beschlagnahme angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen.
Rechtsanwalt Andreas Junge, Experte für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org, betont: „Auch moderne Messgeräte machen Fehler. Falsche Winkel oder undeutliche Fotos können dazu führen, dass eine Messung angreifbar ist.“ Da in Deutschland die Fahrerverantwortlichkeit und nicht die Halterhaftung gilt, ist es entscheidend, ob die Person auf dem Blitzerfoto eindeutig identifizierbar ist. Macht die Behörde Fehler oder ist das Blitzerfoto nicht gut erkennbar, lassen sich Bußgelder & Punkte oft durch einen Einspruch abwenden.
Quellen:
- Regierungspräsidium Kassel: Pressemitteilung vom 01.04.2025 – Bilanz der ZBS 2024, Zum Volltext der Pressemitteilung.
 
     
     
             
                             
                            