Rohmessdaten: Nachweis über die Blitzermessung verlangen
Messdaten von Blitzern, sogenannten Rohmessdaten, sind ein wichtiges Beweismittel der Bußgeldstelle bei Blitzermessungen. Gibt es Anhaltspunkte auf Messfehler, macht es Sinn Einsicht in die Rohmessdaten zu beantragen.
 
                Rohmessdaten als Beweismittel
Die Bedeutung von Rohmessdaten kann kaum überschätzt werden. Sie sind Ihr wirksamstes Werkzeug, um die Richtigkeit einer Messung in Frage zu stellen und eventuelle Messfehler, Bedienungsfehler oder technische Mängel des Messgeräts aufzudecken. Hier sind die Hauptgründe, warum sie so entscheidend sind:
- Fundierte Fehleranalyse: Nur ein spezialisierter Sachverständiger (oft beauftragt durch Ihren Anwalt) kann anhand der Rohmessdaten detailliert prüfen, ob die Messung überhaupt korrekt durchgeführt wurde. Das Bußgeldverfahren stützt sich oft auf vorgefertigte Messergebnisse, die aber bei genauer Betrachtung fehlerhaft sein können.
- Typische Fehlerquellen: Häufige Schwachstellen, die durch Rohmessdaten sichtbar werden können, sind:
                                - Fehlerhafte Eichung oder Wartung: Ist das Messgerät ordnungsgemäß kalibriert und gewartet worden?
- Falsche Aufstellung: Wurde das Gerät gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers positioniert (z.B. korrekter Winkel zur Fahrbahn)?
- Umwelteinflüsse: Haben Faktoren wie starker Regen, Nebel, Sonnenblendung oder andere Fahrzeuge die Messung beeinträchtigt?
- Softwarefehler: Trotz regelmäßiger Updates können auch in der Software der Geräte Fehler auftreten.
- Bedienungsfehler: Auch der menschliche Faktor kann zu Fehlern führen (z.B. falsche Zieleinrichtung bei Handlasern).
 
- Rechtliche Notwendigkeit: Gerichte und insbesondere das Bundesverfassungsgericht haben in verschiedenen Urteilen (z.B. zur "schwarz-weiß-Theorie" bei standardisierten Messverfahren) die Notwendigkeit der Einsicht in die Rohmessdaten bekräftigt, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Fehlen diese Daten oder sind sie nicht auswertbar, kann das zum Freispruch führen.
Praxis-Tipp: Nicht jede Messung ist perfekt!
Viele Bußgeldbescheide basieren auf standardisierten Messverfahren. Doch selbst dabei können Fehler passieren. Die Rohmessdaten sind der beste Weg, um diese Schwachstellen aufzudecken und Ihre Chancen im Einspruchsverfahren zu erhöhen.
Ohne die Einsicht in diese sensiblen Daten bleibt Ihnen oft nur der Glaube an die Richtigkeit der Messung. Mit ihnen können Sie jedoch aktiv Ihre Verteidigung gestalten.
Messprotokoll vom Blitzer anfordern: So einfach geht`s
Direkt nach Erhalt eines Bußgeldbescheids können Sie als Privatperson die Rohmessdaten in der Regel nicht selbst anfordern. Diese sind oft nicht Teil der Standard-Akten, die Sie einsehen können. Die Behörden sind nicht verpflichtet, sie Ihnen ohne Weiteres auszuhändigen.
Der effektivste und oft einzige Weg, um an die Rohmessdaten zu gelangen und sie professionell bewerten zu lassen, ist die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts für Verkehrsrecht. Ihr Anwalt wird für Sie aktiv:
- Akteneinsicht beantragen: Er fordert bei der Bußgeldbehörde oder dem Gericht die vollständige Akte an, zu der auch die Rohmessdaten (sofern vorhanden und gespeichert) gehören.
- Sachverständigen beauftragen: Bei Bedarf zieht Ihr Anwalt einen unabhängigen Sachverständigen hinzu, der die komplexen Messdaten analysiert. Dieser Sachverständige kann die Daten interpretieren und Fehlerquellen identifizieren, die für einen Laien unsichtbar wären.
Wichtiger Rat: Holen Sie sich professionelle Hilfe!
Versuchen Sie nicht, die Rohmessdaten selbst zu entschlüsseln. Dies ist eine Aufgabe für **Spezialisten**. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt weiß genau, wie er die Daten anfordert und welche Sachverständigen er für eine aussichtsreiche Verteidigung einschalten muss.
Zögern Sie nicht, im Zweifel eine Ersteinschätzung bei einem Fachanwalt einzuholen. Dies kann Ihnen nicht nur ein hohes Bußgeld und Punkte ersparen, sondern unter Umständen auch ein drohendes Fahrverbot abwenden.
Quellen:
- [1] Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14.07.2023, Az. - 2 BvR 1167/20
- [2] Deutscher Bundestag, 16.07.2021, Aussagen der PTB zur Verwendung von Rohmessdaten im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung
 
     
     
             
                             
                            