§ 36 StVO: Zeichen und Weisungen der Polizei
Was § 36 StVO regelt: Warum Polizeizeichen vor Ampel und Vorfahrt gehen, was die Handzeichen an Kreuzungen bedeuten und was bei Missachtung droht.
Was regelt § 36 StVO?
§ 36 StVO regelt die Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten im Straßenverkehr. Sie müssen befolgt werden und gehen allen anderen Anordnungen und Regeln vor, also auch Ampeln, Verkehrsschildern und der Vorfahrt. Wer von einem Polizeibeamten durchgewinkt wird, ist aber nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht befreit.
Zeigt eine Ampel Grün, während ein Polizist Halt anzeigt, gilt also das Zeichen des Polizisten.
Die Rangordnung im Straßenverkehr
- 1. Polizeibeamte: Zeichen und Weisungen nach § 36 StVO.
- 2. Ampeln: Lichtzeichen nach § 37 StVO.
- 3. Verkehrszeichen: zum Beispiel Vorfahrtsschilder und Markierungen.
- 4. Allgemeine Regeln: zum Beispiel rechts vor links.
Die Handzeichen an Kreuzungen
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| Einen oder beide Arme seitlich quer zur Fahrtrichtung ausgestreckt | „Halt vor der Kreuzung“ für den Verkehr, der auf Brust oder Rücken des Beamten zufährt. Der Querverkehr, der parallel zu den ausgestreckten Armen fährt, ist freigegeben. Das Zeichen gilt weiter, solange der Beamte in dieser Grundstellung bleibt. |
| Ein Arm nach oben gehoben | „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“, also wie Gelb an der Ampel. Wer sich schon in der Kreuzung befindet, muss sie räumen. |
Der freigegebene Verkehr darf nach den Regeln des § 9 StVO abbiegen, nach links aber nur, wenn er Schienenfahrzeuge nicht behindert. Die Zeichen können auch außerhalb von Kreuzungen gegeben werden, zum Beispiel an einer Baustelle oder Unfallstelle.
Weitere Weisungen und Verkehrskontrollen
Polizeibeamte können auch andere Zeichen geben, etwa Winken zum Weiterfahren oder Hinweise zur Umleitung. Zur Verkehrskontrolle dürfen sie Fahrzeuge anhalten, auch mit der Leuchtschrift „Stop Polizei“ oder einer Kelle aus dem Streifenwagen. Bei der Kontrolle müssen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzeigen.
Weisungsbefugt nach § 36 StVO sind Polizeibeamte. Schülerlotsen haben keine Weisungsbefugnis. Ihre Zeichen sollten trotzdem beachtet werden, schon aus Rücksicht auf die Kinder.
Was ein Verstoß kostet
Wer ein Zeichen oder eine Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt das Bußgeld, und es kann einen Punkt geben. Wer sich einer Kontrolle durch Flucht entzieht, riskiert zudem eine Strafbarkeit, etwa nach § 315d StGB, wenn er dabei so schnell wie möglich fährt.
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Zum Online-CheckRechtsgrundlagen
- § 36 StVO: Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- § 37 StVO: Wechsellichtzeichen
- § 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO: Ordnungswidrigkeiten