§ 1 StVO: Die Grundregel der gegenseitigen Rücksichtnahme

Mehr als nur eine Floskel: Warum dieser Paragraph bei Unfällen oft über die Schuld entscheidet.

Veröffentlicht am: 03.12.2025, 12:31 Uhr

§ 1 StVO: Das oberste Gebot

Die Straßenverkehrs-Ordnung beginnt mit einem Appell an den gesunden Menschenverstand, der jedoch knallhärte juristische Folgen haben kann. § 1 StVO besagt:

  • Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
  • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wann wird § 1 StVO wichtig?

Dieser Paragraph ist der "Auffangtatbestand". Er greift oft dann, wenn kein speziellerer Paragraph verletzt wurde oder wenn bei einem Unfall eine Teilschuld zugewiesen wird. Beispiel: Ein Vorfahrtsberechtigter erzwingt sein Recht, obwohl er den Unfall hätte verhindern können.

Pochen auf das Recht?

Der Vertrauensgrundsatz endet dort, wo sich ein anderer Verkehrsteilnehmer erkennbar verkehrswidrig verhält. Wer dann nicht bremst ("Draufhalten"), verstößt gegen § 1 StVO und riskiert eine Mithaftung.


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Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.