§ 4 StVO: Abstand halten – Die Regeln und Strafen

Drängeln wird teuer: Was der Gesetzgeber zum Sicherheitsabstand sagt und wie Abstandsblitzer messen.

Veröffentlicht am: 02.12.2025, 10:38 Uhr

§ 4 StVO: Die Gefahr der Nähe

Paragraph 4 der Straßenverkehrs-Ordnung regelt unmissverständlich: Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

In der Praxis und vor Gericht hat sich folgende Faustformel durchgesetzt:

  • Innerorts: Der Abstand sollte der Strecke entsprechen, die man in einer Sekunde zurücklegt (bei 50 km/h sind das ca. 15 Meter oder 3 PKW-Längen).
  • Außerorts & Autobahn: Hier gilt die Regel „Halber Tacho“. Bei 100 km/h müssen also mindestens 50 Meter Abstand gehalten werden.

Wie wird der Verstoß gemessen?

Verstöße gegen § 4 StVO werden meist durch spezielle Abstandsmessverfahren (wie VKS 4.5) von Autobahnbrücken aus dokumentiert. Dabei wird per Video aufgezeichnet, ob der Verstoß über eine Strecke von mindestens 300 Metern vorlag, um ein kurzes, versehentliches Auffahren auszuschließen.

Die Strafe hängt von der Geschwindigkeit ab

Je schneller Sie fahren und je geringer der Abstand ist, desto härter ist die Strafe. Ein Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei über 100 km/h führt fast immer zu einem sofortigen Fahrverbot.


Offizielle Quellen & Gesetzestexte

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.