Toleranzabzug: Wie viel km/h werden bei Blitzermessungen abgezogen?

Bei Blitzermessungen wird ein sogenannter Toleranzabzug vorgenommen, um den Betroffenen vor Messungenauigkeiten zu schützen. Die Höhe des Toleranzabzugs hängt dabei von der Art der Messung und der Geschwindigkeit ab.

Veröffentlicht am: 29.09.2025, 12:50 Uhr

Was bedeutet Toleranzabzug?

Der Toleranzabzug ist ein Sicherheitszuschlag (eine Art Puffer), der bei jeder offiziellen Geschwindigkeits- und Abstandsmessung in Deutschland von der festgestellten Geschwindigkeit abgezogen werden muss. Er dient dazu, unvermeidbare Messungenauigkeiten des verwendeten Messgeräts auszugleichen und sicherzustellen, dass Sie als Verkehrsteilnehmer nur für die Geschwindigkeit belangt werden, die Sie mindestens gefahren sind.

Der Abzug wird generell zugunsten des Betroffenen vorgenommen und ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Abzug wäre ein Messergebnis vor Gericht nur schwer haltbar, da jedes technische Gerät systembedingte Ungenauigkeiten aufweist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Messung mit stationären Blitzern, z.B. mit Traffistar S350, oder mobilen Geräten (Poliscan Speed) erfolgte.


Wie hoch ist der Standard-Toleranzabzug?

Die Höhe des Toleranzabzugs ist in Deutschland standardisiert und hängt hauptsächlich von der festgestellten Geschwindigkeit ab:

  • Geschwindigkeiten bis 100 km/h: Der Toleranzabzug beträgt 3 km/h (bei stationären oder mobilen Blitzern, z.B. Poliscan Fm1).
  • Geschwindigkeiten über 100 km/h: Der Toleranzabzug beträgt 3 Prozent (%) der gemessenen Geschwindigkeit.

Diese Regeln gelten für die gängigsten Messverfahren. Bei älteren oder weniger präzisen Methoden kann der Abzug jedoch deutlich höher ausfallen. Eine Übersicht über Messgeräte finden Sie hier.

Rechenbeispiele (Standard)

So wird die Geschwindigkeit für den Bußgeldbescheid berechnet:

  • Gemessen: 78 km/h (in der Stadt, 3 km/h Abzug).
    Bußgeld-relevante Geschwindigkeit: 75 km/h.
  • Gemessen: 150 km/h (auf der Autobahn, 3 % Abzug = 4,5 km/h).
    Bußgeld-relevante Geschwindigkeit: 145 km/h.

Besondere Toleranzabzüge (Laser, Video, Nachfahren)

In einigen Spezialfällen, bei denen die Messgenauigkeit stärker von menschlichen oder technischen Faktoren abhängt, gelten höhere Toleranzwerte:

  • Handlasermessungen: Bei Messungen mit Handlasern (z.B. Riegl FP21) wird oft ein erhöhter Abzug von 4 % bis 5 % gewährt, da hier Bedienfehler oder leichte Abweichungen stärker ins Gewicht fallen können.
  • Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (Videowagen): Hier kann der Abzug bis zu 20 % der gemessenen Geschwindigkeit, da die Genauigkeit des Tachometers des Polizeifahrzeugs und der korrekte Abstand zum gemessenen Fahrzeug schwieriger zu gewährleisten sind.
  • Rotlichtverstöße: Moderne Rotlichtblitzer messen die Zeit, die seit dem Umschalten auf Rot vergangen ist. Während bei Lasblitzern keine Toleranz abgezogen wird, wird bei Stopp-Uhr-Messungen eine Toleranz bis 0,5 Sekunden abgezogen, um Messungenauigkeit zu berücksichtigen. Bei Messungen mit TraffiPhot 111 mit SmartCamera sind 0,4 Sekunden abzuziehen.

Der Toleranzabzug in Ihrem Bußgeldbescheid

Auf IhremBußgeldbescheid finden Sie normalerweise die festgestellte Geschwindigkeit und direkt darunter die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug (die Basis für Ihr Bußgeld und die Punkte). Sie müssen den Toleranzabzug also in der Regel nicht selbst berechnen.

Wird der Toleranzabzug nicht korrekt ausgewiesen oder angewendet, liegt ein formeller Fehler vor, der den gesamten Bußgeldbescheid anfechtbar machen kann. Insbesondere bei Blitzerfotos, die durch mobile Messsysteme erstellt wurden, lohnt sich die Prüfung, ob das verwendete Messgerät ordnungsgemäß geeicht war.

Quellen & weitere Infos:

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.