118,9 Mio. Euro Bußgeld in Berlin – mit neuer Frist bald deutlich mehr?
Berlin nahm 2025 über 118,9 Millionen Euro Bußgeld ein – und stellte zugleich mehr als eine Million Verfahren ein, oft wegen Fristablauf. Die neue Sechsmonatsfrist dürfte das ändern.
Bußgeld-Bilanz trifft Gesetzesänderung: Was 2026 zusammenkommt
- Rekordeinnahmen: Allein Berlin nahm 2025 über 118,9 Millionen Euro aus Bußgeldbescheiden ein – rund 6,5 Millionen mehr als im Vorjahr.
- Die Kehrseite: Zugleich wurden über 1,04 Millionen Verfahren eingestellt – unter anderem, weil Bescheide nicht fristgerecht verschickt wurden.
- Die Zäsur: Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Sechsmonatsfrist – genau die Frist, an der bisher viele Verfahren scheiterten.
Mehr als 118,9 Millionen Euro spülten Bußgeldbescheide im Jahr 2025 in die Berliner Landeskasse – Rekord, nach rund 112,4 Millionen im Vorjahr. Und vieles spricht dafür, dass das erst der Anfang ist: Seit dem 1. Juli 2026 haben die Bußgeldstellen doppelt so viel Zeit, ihre Verfahren durchzusetzen – ausgerechnet an der alten, kurzen Frist waren zuletzt zahlreiche Verfahren gescheitert. Die Zahl der registrierten Geschwindigkeitsverstöße stieg unterdessen deutlich auf 977.664 Fälle; die Gewerkschaft der Polizei führt das vor allem auf zusätzlich angeschaffte mobile Blitzeranlagen zurück und nennt die Bußgeldstelle eine „Goldgrube" der Hauptstadt.
Die Statistik hat nämlich eine bemerkenswerte Kehrseite: Knapp 1,04 Millionen Verfahren wurden im selben Zeitraum eingestellt – mehr als je zuvor. Als Gründe nannte die Berliner Innenverwaltung auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten unter anderem, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte – oder dass der Bescheid nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist verschickt wurde. Im Klartext: Ein erheblicher Teil der Verkehrssünder kam davon, weil der Behörde schlicht die Zeit ausging.
Genau hier setzt die neue Sechsmonatsfrist an
Seit dem 1. Juli 2026 hat sich die Ausgangslage grundlegend geändert. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verdoppelt (§ 26 Abs. 3 StVG). Der Gesetzgeber begründet das ausdrücklich mit der Überlastung der Bußgeldstellen – gestiegene Fallzahlen und aufwendigere Verfahren hätten die alte Dreimonatsfrist in vielen Fällen zu kurz werden lassen.
Führt das zu höheren Einnahmen? Eine Einordnung
Ob die Kassen der Länder dadurch voller werden, lässt sich heute nicht seriös beziffern – belastbare Zahlen wird es frühestens mit den Jahresstatistiken 2026/2027 geben. Die Logik der Reform spricht allerdings klar in diese Richtung: Wenn ein relevanter Teil der bisher eingestellten Verfahren allein am Fristablauf scheiterte, dürfte die doppelte Bearbeitungszeit dafür sorgen, dass deutlich mehr Bescheide ihre Empfänger rechtzeitig erreichen. Für die Behörden bedeutet das weniger geplatzte Verfahren – für Autofahrer das Ende einer stillen Hoffnung.
Hinzu kommt ein zweiter Effekt aus derselben Reform: Der sogenannte Punktehandel – das bezahlte Abwälzen von Punkten auf Strohleute – ist seit Juli ausdrücklich verboten und kann mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 4c StVG). Auch Verfahren, die bisher durch falsche Fahrerangaben ins Leere liefen, dürften damit häufiger durchgesetzt werden.
Was sich für Autofahrer konkret ändert
- Die Drei-Monats-Faustregel ist Geschichte: Wer nach einem Blitzerfoto monatelang nichts hört, kann sich nicht mehr auf eine baldige Verjährung verlassen – Post kann jetzt bis zu sechs Monate nach dem Verstoß kommen.
- Fristen bleiben ein Verteidigungsansatz: Auch die neue Frist kann ablaufen oder fehlerhaft berechnet sein. Ob eine Unterbrechung – etwa durch einen Anhörungsbogen – wirksam war, lohnt die Prüfung im Einzelfall.
- An der Fehleranfälligkeit der Messungen ändert sich nichts: Mehr Zeit für die Behörde heißt nicht fehlerfreie Technik. Von der Eichung bis zu den Rohmessdaten bleiben die klassischen Angriffspunkte bestehen.
- Die Einspruchsfrist bleibt kurz: Für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bleiben unverändert nur zwei Wochen ab Zustellung.
Bußgeldbescheid erhalten?
Die Behörden haben jetzt mehr Zeit – Sie haben weiterhin nur zwei Wochen. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos auf Verjährung, Formfehler und Messfehler prüfen, bevor er rechtskräftig wird. Die Berliner Zahlen zeigen: Über eine Million Verfahren wurden zuletzt eingestellt – nicht selten wegen Fehlern der Behörde.
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