Geblitzt auf der A3 Wiesbaden-Breckenheim: Ist die Strafe vermeidbar?
Sie sind auf der A3 bei Wiesbaden-Breckenheim (km 151,980) geblitzt worden? Warum der PoliScan FM1 dort als fehleranfällig gilt, welche Strafen drohen und wann sich ein Einspruch lohnt.
Blitzer-Check: A3 Wiesbaden-Breckenheim, Fahrtrichtung Frankfurt
- Standort: A3 bei Wiesbaden-Breckenheim (km 151,980), zwischen Raststätte Medenbach-Ost und Wiesbadener Kreuz (A3/A66), Fahrtrichtung Frankfurt am Main.
- Geschwindigkeit: Zeitabhängiges Tempolimit – tagsüber 120 km/h, nachts (22–6 Uhr) 100 km/h.
- Besonderheit: Eine der einspruchsträchtigsten Messstellen Deutschlands – Messgerät: PoliScan FM1 (Blitzeranhänger), zuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel.
Kaum eine Messstelle in Deutschland produziert so viele Fahrverbote wie der Blitzeranhänger auf der A3 bei Wiesbaden-Breckenheim. Der Abschnitt zwischen der Raststätte Medenbach-Ost und dem Wiesbadener Kreuz gehört zu den meistbefahrenen Autobahnkilometern des Landes – Pendler- und Fernverkehr Richtung Frankfurt rollen hier rund um die Uhr. Wer geblitzt wird, erhält Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel, und nicht selten stehen darin zwei Punkte, ein mehrmonatiges Fahrverbot und Bußgelder im dreistelligen Bereich. Alle Details zum Standort finden Sie auf unserer Messstellen-Seite zur A3 bei Wiesbaden-Breckenheim.
Das Tückische an dieser Messstelle ist das zeitabhängige Tempolimit: Tagsüber sind 120 km/h erlaubt, zwischen 22 und 6 Uhr nur noch 100 km/h. Wer die nächtliche Absenkung nicht kennt oder die Beschilderung im dichten Verkehr nicht richtig erfasst, ist mit einer Geschwindigkeit unterwegs, die wenige Stunden zuvor noch völlig legal gewesen wäre. Maßgeblich ist dabei immer der Wert nach dem Toleranzabzug – die Sanktionen richten sich nach dem Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, konkret nach der Tabelle außerorts.
Technik-Check: Der PoliScan FM1 an der A3
An der Messstelle kommt der PoliScan FM1 von Vitronic zum Einsatz – als sogenannter Enforcement Trailer, ein gepanzerter, akkubetriebener Blitzeranhänger, der wochenlang autonom am Fahrbahnrand messen kann. Technisch arbeitet das System mit Lasertechnik (LIDAR): Es sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die einen Erfassungsbereich von mehreren Fahrspuren über eine längere Messstrecke abdecken, und berechnet die Geschwindigkeit aus der Weg-Zeit-Auswertung der reflektierten Signale. Auf dem Papier präzise – in der Praxis gerade an einem hochbelasteten Autobahnabschnitt mit spezifischen Schwächen:
| Eigenschaft | Vorteil für die Behörde | Angriffspunkt für die Verteidigung |
|---|---|---|
| Großer Laser-Erfassungsbereich | Mehrere Spuren gleichzeitig überwachbar, hoher Durchsatz | Bei dichtem Verkehr sind oft mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messfeld – die eindeutige Zuordnung der Messung ist angreifbar |
| Laser-Weg-Zeit-Messung (LIDAR) | Berührungslose, automatisierte Erfassung | Die Auffächerung der Laserimpulse über die Messstrecke kann Signale verzerren und Messwerte verfälschen |
| Semistationärer Anhänger | Wochenlanger Autonomiebetrieb ohne Messbeamten vor Ort, flexibel versetzbar | Aufstellung und Ausrichtung müssen bei jedem Standortwechsel neu dokumentiert sein – Fehler beim Aufbau machen die Messung anfechtbar |
| Automatisierte Auswertung | Schnelle Bescheiderstellung in Massenverfahren | Rohmessdaten werden nicht dauerhaft gespeichert – die nachträgliche Überprüfung der Einzelmessung ist erschwert |
Tag oder Nacht: Warum die Uhrzeit hier über das Fahrverbot entscheidet
Die nächtliche Absenkung von 120 auf 100 km/h verschiebt sämtliche Sanktionsschwellen um 20 km/h nach unten. Ein Beispiel: Wer um 21:55 Uhr mit 130 km/h fährt, liegt nach Toleranzabzug rund 6 km/h über dem Limit – ein kleines Verwarngeld. Dieselbe Geschwindigkeit um 22:05 Uhr bedeutet etwa 26 km/h zu viel. Die kritischen Stufen im Überblick:
- Ab 21 km/h zu viel: Der erste Punkt in Flensburg wird fällig – nachts entspricht das bereits einer Tachoanzeige von etwa 125 km/h. Details auf unserer Seite zu 21 km/h zu viel außerorts.
- Ab 26 km/h zu viel: Wer innerhalb von zwölf Monaten zweimal in dieser Kategorie auffällt, riskiert als Wiederholungstäter ein einmonatiges Fahrverbot.
- Ab 41 km/h zu viel: Ersttäter müssen mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten rechnen – nachts genügt dafür bereits eine Tachoanzeige um die 146 km/h. Alle Details zu 41 km/h zu viel außerorts.
Ihren konkreten Fall können Sie mit unserem Bußgeldrechner Geschwindigkeit nachrechnen.
An der A3 bei Wiesbaden-Breckenheim geblitzt worden?
Diese Messstelle gehört zu den meistdiskutierten in Deutschland – von der Beschilderung über die Fahrzeugzuordnung bis zu den fehlenden Rohmessdaten gibt es gleich mehrere Ansatzpunkte. Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler.
Zum Blitzer-CheckExperten-Tipp: Die Schwachstellen der Messstelle Breckenheim
Unser Verkehrsrechtsexperte Andreas Junge kennt die Messstelle aus einer Vielzahl geführter Verfahren. Nach seiner Erfahrung lohnt die Prüfung hier besonders – aus vier Gründen:
- Zuordnung bei dichtem Verkehr: Auf einem der meistbefahrenen Abschnitte Deutschlands befinden sich regelmäßig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich. Lässt sich nicht gerichtsfest belegen, dass der gemessene Wert zum abgebildeten Fahrzeug gehört, ist die Messung angreifbar.
- Beschilderung des zeitabhängigen Limits: Ein Limit, das je nach Uhrzeit wechselt, muss so beschildert sein, dass es bei Autobahngeschwindigkeit mit einem flüchtigen, aufmerksamen Blick erfasst werden kann. Genau diese Erkennbarkeit ist an dieser Stelle seit Jahren umstritten – ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.
- Fehlende Rohmessdaten: Das System speichert die zugrunde liegenden Messdaten nicht dauerhaft. Die nachträgliche sachverständige Überprüfung der Einzelmessung ist damit stark eingeschränkt – was die Beweisführung der Behörde angreifbar macht.
- Formelle Fehler: Wie bei jeder Anlage können eine abgelaufene Eichung, fehlende Schulungsnachweise oder ein zur Fahrererkennung ungeeignetes Beweisfoto zur Einstellung des Verfahrens führen. Prüfen Sie außerdem stets die Angaben in Ihrem Bußgeldbescheid auf Richtigkeit.
Und falls alle Verteidigungsansätze scheitern, bleibt bei einem mehrmonatigen Fahrverbot oft noch ein „Plan B": In geeigneten Fällen lässt sich gegen eine moderate Erhöhung der Geldbuße eine Verkürzung oder zeitliche Verschiebung des Fahrverbots erreichen – etwa in den Urlaub, wenn der Führerschein am wenigsten fehlt.
Bescheid vom Regierungspräsidium Kassel erhalten?
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