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Bußgeldrechner Geschwindigkeit 2026 | PKW, LKW & Probezeit

Oliver Godolt -  Autor bei Blitzerkatalog
Fachredakteur für Verkehrsrecht
01.07.2026, 08:24 Uhr

Kostenloser Bußgeldrechner 2026: Geben Sie km/h und Ort ein und erhalten Sie sofort Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – für PKW, Motorrad und LKW. Jetzt berechnen.

Bußgeldrechner Geschwindigkeit 2026

Geben Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung nach Abzug der Messtoleranz ein und wählen Sie Fahrzeug und Ort. Sie erhalten die aktuellen regulären Strafen laut Bußgeldkatalog 2026 für Ersttäter. Die Werte für PKW und Motorrad sind identisch.

Strafe berechnen

Alle Angaben ohne Gewähr und für Ersttäter. Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie in unserem Bußgeldkatalog Geschwindigkeit.

So funktioniert der Bußgeldrechner

Der Rechner gibt die regulären Strafen für Ersttäter nach dem Bußgeldkatalog 2026 aus. Entscheidend ist, dass Sie den Wert nach Abzug der Messtoleranz eingeben – nicht den Tacho- oder Messwert. Bei jeder Blitzermessung wird zugunsten des Betroffenen ein Toleranzabzug vorgenommen:

  • Unter 100 km/h: pauschal 3 km/h Abzug vom Messwert.
  • Ab 100 km/h: Abzug von 3 % der gemessenen Geschwindigkeit.

Ein Beispiel: Werden Sie außerorts mit 145 km/h gemessen, gilt bei erlaubten 100 km/h nach Abzug von 3 % (rund 4 km/h) eine vorwerfbare Überschreitung von 41 km/h – also genau die Schwelle, ab der außerorts ein Fahrverbot droht.

Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Strafe?

Warum zwei Fahrer bei identischer Geschwindigkeit unterschiedlich bestraft werden, hängt von vier Faktoren ab:

  • Ort des Verstoßes: Innerorts fallen die Bußgelder höher aus und ein Fahrverbot droht früher – ab 31 km/h zu viel, außerorts erst ab 41 km/h zu viel.
  • Höhe der Überschreitung: Der erste Punkt in Flensburg wird ab 21 km/h zu viel fällig.
  • Fahrzeugtyp: Für LKW über 3,5 t gelten strengere Sätze – hier droht der erste Punkt schon ab 16 km/h zu viel.
  • Vorgeschichte: Als Wiederholungstäter (zweimal ≥ 26 km/h in 12 Monaten) oder in der Probezeit kommen zusätzliche Konsequenzen hinzu.

Zusätzliche Kosten: Gebühren und Auslagen

Die Beträge im Rechner sind die reinen Bußgelder. Ab einem Bußgeld von 60 € kommen im Bußgeldbescheid zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 25 € (bzw. 5 % des Bußgeldes) sowie 3,50 € Auslagen für den Postversand hinzu. Aus einem Bußgeld von 260 € werden so schnell rund 288,50 €.

Häufige Fragen zum Bußgeldrechner

Sie geben den Wert nach Abzug der Toleranz ein. Bei einer Messung unter 100 km/h ziehen Sie also pauschal 3 km/h vom Messwert ab, ab 100 km/h sind es 3 %. Nur dieser bereinigte Wert ist für die Strafe maßgeblich.

Ja. Für Krafträder gelten dieselben Bußgeldsätze wie für PKW. Deshalb sind beide im Rechner zusammengefasst. Abweichende, strengere Werte gelten nur für LKW und Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

In diesem Bereich droht ein einmonatiges Fahrverbot nur für Wiederholungstäter – also wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel auffällig werden. Für Ersttäter bleibt es ohne Fahrverbot. Da der Rechner Ihre Vorgeschichte nicht kennt, weist er auf diesen Sonderfall gesondert hin.

Ab 21 km/h zu viel liegt ein A-Verstoß vor: Die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar (ASF) angeordnet. Eine Überschreitung unter 21 km/h ist kein A- oder B-Verstoß und hat außer dem Bußgeld keine probezeitrechtlichen Folgen.









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