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Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms: Infos zur Online-Anhoerung

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Akt. am: 07.05.2026, 13:15

Die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Worms.

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Die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms bietet die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.

Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Worms erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Rheinland-Pfalz:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Nibelungenstadt Worms
Abteilung Stadtverwaltung
Ort Worms
PLZ 67547
Adresse Adenauerring 1
Telefonnummer 06241-85 33 10 0
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Nibelungenstadt Worms: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Nibelungenstadt Worms zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=6c05bf4070544b525.64940503) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Nibelungenstadt Worms vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Worms beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=6c05bf4070544b525.64940503)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms) hochladen.

Strafmaß & Bußgelder: Zuständigkeit der Nibelungenstadt Worms

Q: Welche Verstöße sanktioniert die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms unter anderem?

Die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs zuständig und ahndet gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 insbesondere Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Nicht-Einhalten des Sicherheitsabstands und dem Überfahren von Lichtzeichenanlagen (Rote Ampeln).

Die Sanktionen erfolgen nach dem bundeseinheitlichen Strafmaß für Punkte, Bußgelder und Fahrverbote.

Q: Wie werden die Strafen für zu schnelles Fahren bei der Nibelungenstadt Worms differenziert?

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung 2026 unterscheidet der Bußgeldkatalog strikt zwischen Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften und Fahrten auf Autobahnen oder Landstraßen.

1. Verstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (Innerorts):

In Städten wie Worms sind die Sanktionen deutlich strenger. Häufige Bescheide betreffen hier beispielsweise eine Überschreitung von 26 km/h innerorts. In diesem Fall drohen möglicherweise bereits 180 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird innerorts in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h angeordnet.

2. Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften (Außerorts):

Auf Autobahnen oder Bundesstraßen in der Umgebung von Worms ist das Strafmaß etwas moderater gestaffelt, führt aber dennoch schnell zu spürbaren Konsequenzen:

  • 21 km/h zu viel außerorts: Hier werden 100 Euro und 1 Punkt fällig.
  • 31 km/h zu viel außerorts: Die Strafe steigt auf 200 Euro und 1 Punkt an.
  • Fahrverbot: Dieses droht außerorts möglicherweise ab einer Überschreitung von 41 km/h oder bei wiederholten Verstößen (2x über 26 km/h innerhalb eines Jahres).

Die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms sanktioniert unter anderem diese Vorwürfe basierend auf den Messdaten von Blitzern wie dem PoliScan Speed oder dem TraffiStar. Lassen Sie Ihren Bescheid bei uns kostenlos auf Messfehler prüfen.

Q: Werden auch Rotlicht- und Abstandsverstöße in Worms geahndet?

Ja, die Bußgeldstelle sanktioniert regelmäßig Abstandsverstöße auf Autobahnen (Unterschreitung des halben Tachowerts) sowie Rotlichtverstöße.

Dabei wird zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Verstoß (Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot) unterschieden, was unmittelbar Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes und die Dauer eines möglichen Fahrverbots hat.

Q: Was kostet die Nutzung eines Mobiltelefons (Handy am Steuer)?

Die unzulässige Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt wird von der Behörde Nibelungenstadt Worms konsequent verfolgt. Aktuell sieht der Katalog hierfür ein Bußgeld von 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg vor.

Weitere Details finden Sie in unserem Fachbereich zum Thema Handy am Steuer & Ablenkung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms

Q: Wo ist der genaue Sitz der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms?

Die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms befindet sich in Worms in Rheinland-Pfalz.

Die offizielle Adresse lautet: Adenauerring 1, 67547 Worms.

Q: Wie kann ich die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms kontaktieren?

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 06241-85 33 10 0. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Q: Wo finde ich die Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms?

Die Link zur Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Worms zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Q: Wann sollte ich einen Einspruch gegen die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms prüfen lassen?

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Worms fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms unverbindlich prüfen zu lassen.

Q: Ist die Online-Anhörung der Nibelungenstadt Worms verpflichtend?

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Nibelungenstadt Worms. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Q: Was passiert, wenn ich auf die Online-Anhörung gar nicht reagiere?

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Q: Wie aktuell sind die Angaben zur Behörde Nibelungenstadt Worms auf Blitzerkatalog.org?

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Nibelungenstadt Worms wurden zuletzt am 07. Mai 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.












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