31 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
31 km/h zu schnell außerorts kosten 200 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; ein Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall. Mit Gebühren sind es 228,50 €, in der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.
31 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick
- Bußgeld
- 200 €
- Mit Gebühren
- 228,50 €
- Punkte
- 1 Punkt
- Fahrverbot
- nur bei Wiederholung
- Probezeit
- A-Verstoß
- Lkw-Regelsatz
- 255 € · 2 Punkte · 1 Monat
Was kosten 31 km/h zu schnell außerorts?
Für eine Überschreitung um 31 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 200 Euro vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig:
- Geldbuße: 200 €
- Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 25 €
- Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
- Gesamtbetrag: 228,50 €
Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 255 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h Ihr Wert | 200 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| km/h | Bußgeld | P | FV |
|---|---|---|---|
| ≤10 | 20 € | – | – |
| 11–15 | 40 € | – | – |
| 16–20 | 60 € | – | – |
| 21–25 | 100 € | 1 | – |
| 26–30 | 150 € | 1 | 1 M* |
| 31–40 | 200 € | 1 | 1 M* |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 M |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 M |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 M |
| >70 | 700 € | 2 | 3 M |
| P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung | |||
Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.
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Welcher Wert steht im Bußgeldbescheid?
Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.
Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 136 km/h ergibt sich nach Abzug von 5 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 131 km/h – also eine Überschreitung um 31 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.
Gibt es Punkte in Flensburg?
Ja. Eine Überschreitung um 31 km/h außerorts wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts bewertet. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt zwei Jahre und sechs Monate.
Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.
Droht ein Fahrverbot?
In der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt für Wiederholungstäter: Wurde gegen Sie innerhalb eines Jahres vor dieser Tat bereits eine Geldbuße wegen einer Überschreitung um mindestens 26 km/h rechtskräftig festgesetzt, ist regelmäßig ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog außerorts erst ab einer Überschreitung um 41 km/h vor.
Welche Folgen hat der Verstoß in der Probezeit?
Eine Überschreitung um 21 km/h oder mehr gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:
- eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
- ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
- Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.
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Einspruch prüfenDieselbe Überschreitung innerorts: 31 km/h zu schnell innerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht außerorts.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 26 StVG – Verfolgungsverjährung
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung