Blitzerkatalog 2026

Geblitzt? Einspruch
kostenlos prüfen

Mobile und stationäre Blitzer sind anfällig für Messfehler. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob ein Einspruch möglich ist.

04 Expertise & Vertrauen

Unsere Expertise für Ihr Recht

Ein Bußgeldbescheid ist kein Grund zur Resignation. Wir sorgen für Chancengleichheit, indem wir Ihnen die nötige Transparenz über Messverfahren und rechtliche Möglichkeiten verschaffen. Auf Blitzerkatalog arbeiten erfahrene Redakteure und juristische Experten Hand in Hand.

Rechtsanwalt Andreas Junge

RA Andreas Junge

Fachanwalt für Strafrecht

Geprüfte Expertise

Jede Information auf unserem Portal durchläuft eine strenge Qualitätskontrolle. Rechtsanwalt Andreas Junge prüft als Fachanwalt alle Inhalte zu Messfehlern und Bußgeldern auf ihre juristische Belastbarkeit.

Profil ansehen

Das Redaktions-Team

Datenpräzision & Sorgfalt

Eigene Recherche

Wir verlassen uns nicht auf Sekundärquellen. Unsere Redaktion pflegt eine der umfangreichsten Datenbanken für Blitzer und Technik in Deutschland, um Ihnen eine neutrale Aufklärung zu ermöglichen.

Redaktion kennenlernen
05 Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um Blitzer, Verkehrsverstöße und unser Portal. Die rechtlichen Inhalte wurden von unserem Experten geprüft.

Blitzerkatalog.org ist Ihr umfassendes Online-Portal für Informationen rund um Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Wir bieten detaillierte Einblicke in Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und spezifische Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Unser Ziel ist es, Ihnen transparentes Wissen zur Verfügung zu stellen, damit Sie Ihre Rechte kennen und angemessen auf einen Bußgeldbescheid reagieren können.

Wir bieten mehr als nur eine Liste von Blitzer-Standorten. Unser Fokus liegt auf verlässlicher, rechtlich fundierter Information. Unsere redaktionellen Inhalte werden regelmäßig von Rechtsanwalt Andreas Junge (Fachanwalt für Strafrecht) geprüft. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur Daten, sondern echte juristische Expertise an die Hand bekommen – von detaillierten Bußgeldtabellen bis hin zu Informationen über Fehlerquoten bei Messgeräten.

Blitzerkatalog.org ist ein Informationsportal. Für eine individuelle Rechtsberatung arbeiten wir jedoch eng mit Rechtsanwalt Andreas Junge zusammen. Über unseren kostenlosen Blitzer-Check können Sie Ihren Fall direkt von seiner Kanzlei unverbindlich einschätzen lassen. So erhalten Sie schnell Klarheit, ob sich ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall lohnt.

Wir aktualisieren unsere Inhalte laufend gemäß der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog 2026. Dennoch können sich Gesetze kurzfristig ändern. Bei rechtlichen Unsicherheiten empfehlen wir, den konkreten Vorwurf immer von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, um keine Fristen zu versäumen.

Das hängt vom Einzelfall ab, aber die Chancen stehen oft besser als gedacht. Studien zeigen eine signifikante Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen. RA Andreas Junge hat in seiner Laufbahn bereits über 1.000 Bußgeldverfahren betreut und kennt die typischen Schwachstellen. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Ersteinschätzung, bevor Sie das Bußgeld akzeptieren.

Ja, die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten verjährt in der Regel nach drei Monaten ab dem Tattag. Erhalten Sie innerhalb dieser Frist keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, ist die Tat meist verjährt. Wichtig: Die Verjährung kann durch behördliche Handlungen (z. B. Anordnung der Anhörung) unterbrochen werden.

Ja, bis zu einem Stand von 5 Punkten können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen (einmal alle fünf Jahre). Ab 6 Punkten ist der Abbau nicht mehr möglich. Es lohnt sich daher, den Punktestand frühzeitig im Blick zu haben.

Die Rechtslage in Deutschland ist strikt (§ 23 Abs. 1c StVO): Die Nutzung einer App, die während der Fahrt aktiv vor Blitzern warnt, ist dem Fahrer untersagt. Dies kann mit 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt geahndet werden. Die Information vor Fahrtantritt ist hingegen rechtlich zulässig.