§ 24 StVG: Die Basis für den Bußgeldkatalog

Dieser Paragraph definiert, welche Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeiten gelten.

Veröffentlicht am: 01.12.2025, 13:55 Uhr

§ 24 StVG: Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Dachgesetz des deutschen Verkehrsrechts. § 24 StVG ist dabei der zentrale Paragraph, der festlegt, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Regel Ordnungswidrigkeiten (OWi) darstellen.

Die Verfolgung dieser OWi fällt in die Zuständigkeit der Bußgeldbehörden (z.B. Polizei, Landratsämter, Zentrale Bußgeldstellen).


Der Bußgeldkatalog und die Strafen

§ 24 StVG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Verhängung von Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten:

  • Bußgelder: Geldbußen bis zu 2.000 Euro können verhängt werden, wobei die genauen Summen dem Bußgeldkatalog zu entnehmen sind.
  • Punkte in Flensburg: Für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen.
  • Fahrverbote: Bei groben oder beharrlichen Verstößen kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden.

Die Verjährung: Ein wichtiger Aspekt von § 24 StVG ist die Verfolgungsverjährung. Sie beträgt in der Regel drei Monate nach dem Verstoß, kann aber durch die Zustellung von Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheiden unterbrochen werden.


Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.