„Lasergerät und Foto“ im Anhörungsbogen: Diese Blitzer stecken dahinter
„Messung mit Lasergerät und Foto“ – diese Angabe steht in vielen Anhörungsbögen und Bußgeldbescheiden. Welches Gerät gemessen hat, verrät sie nicht. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt, warum die Behörden so formulieren und wie Sie das genaue Messgerät herausfinden.
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Hinter „Lasergerät und Foto“ steckt meist ein PoliScan oder TraffiStar S350. Welches Gerät es genau war und ob die Messung Angriffspunkte bietet, zeigt erst die Akte. Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Messung an.
Zum Blitzer-CheckWas bedeutet „Messung mit Lasergerät und Foto“?
Die Angabe beschreibt nicht ein bestimmtes Gerät, sondern die Art der Messung und der Beweisführung: Die Geschwindigkeit wurde mit einem Lasermessgerät ermittelt, und der Verstoß ist durch ein Beweisfoto dokumentiert. Solche Geräte senden Laserimpulse aus, bestimmen über die Laufzeit des Lichts die Entfernung zum Fahrzeug und berechnen daraus die Geschwindigkeit. Liegt sie über dem Grenzwert, löst die Kamera aus.
In der Praxis kommen dafür vor allem zwei Gerätefamilien in Frage: der PoliScan von Vitronic und der TraffiStar S350 von Jenoptik – jeweils als feste Säule, als Blitzeranhänger oder mobil.
„Lasermessung“, „Lasergerät und Foto“ & Co.: Was die Formulierungen bedeuten
Je nach Bußgeldstelle steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid eine etwas andere Formulierung. Manche Behörden nennen zusätzlich das genaue Gerät oder die Beweismittel, andere nicht. So lesen Sie die Angaben:
| Angabe im Schreiben | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Lasermessung | Nur das Messverfahren. Ob es ein Beweisfoto gibt, bleibt offen – gemeint sein kann ein Laserblitzer mit Kamera oder eine Laserpistole. |
| Messung mit Lasergerät und Foto | Laserblitzer mit Beweisfoto, in der Regel PoliScan oder TraffiStar S350. Das Gerät selbst wird nicht genannt. |
| Lasergerät und Foto | Dieselbe Bedeutung in Kurzform – meist im Feld für Messverfahren oder Beweismittel. |
| Lasermessung mit Gerätename, z. B. „PoliScan FM1“ oder „TraffiStar S350“ | Das Gerät ist bereits benannt. Sie können direkt auf der passenden Messgeräte-Seite nachlesen, worauf es ankommt. |
| Lasermessung ohne Foto oder Laserhandmessgerät | Typischerweise eine Laserpistole, mit der Polizeibeamte messen und anschließend anhalten. |
| Beweismittel: Foto, Messprotokoll | Die Behörde stützt sich auf das Beweisfoto und das Protokoll der Messung. |
| Beweismittel: Zeuge (Messbeamter) | Die Aussage der messenden Beamten ist Beweismittel – typisch für Messungen ohne Foto, etwa mit der Laserpistole. |
Wichtig: Ob die Behörde das Gerät nennt oder nicht, ändert nichts an Ihren Rechten. Das genaue Messgerät und alle Unterlagen erfahren Sie spätestens über die Akteneinsicht.
| Bedeutung | Lasermessung mit Beweisfoto – kein bestimmtes Gerät |
|---|---|
| Typische Geräte | PoliScan Speed, PoliScan FM1, PoliScan M1, TraffiStar S350 |
| Messprinzip | Laufzeitmessung von Laserimpulsen (LiDAR) |
| Nicht gemeint | Laserpistolen ohne Kamera, z. B. Riegl FG21-P |
| Genaues Gerät | in der Datenzeile des Beweisfotos, im Messprotokoll und in der Akte |
| Toleranzabzug | bis 100 km/h: 3 km/h, darüber 3 % (mehr dazu) |
Warum nennen Bußgeldstellen nicht einfach das Gerät?
Eine offizielle Begründung veröffentlichen die Behörden nicht. Die Formulierung lässt sich aber gut erklären:
- Das Gesetz verlangt nur die Beweismittel: Nach § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid die Beweismittel angeben – nicht aber Hersteller und Typ des Messgeräts. „Lasergerät und Foto“ erfüllt diese Pflicht in kurzer Form. Für den Anhörungsbogen gilt das erst recht: Er soll Ihnen nach § 55 OWiG vor allem Gelegenheit geben, sich zu äußern.
- Einheitliche Textbausteine: Zentrale Bußgeldstellen bearbeiten große Mengen an Verfahren mit Fachsoftware und festen Textbausteinen. Eine Kategorie wie „Lasergerät und Foto“ passt für alle Laserblitzer – ob PoliScan oder TraffiStar.
- Das Gerät steht ohnehin in der Akte: Hersteller, Typ und oft auch die Gerätenummer sind im Beweisfoto eingeblendet und im Messprotokoll festgehalten. Spätestens mit der Akteneinsicht sind sie bekannt.
| Messgerät | Hersteller | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| PoliScan Speed | Vitronic | feste Säule, auch mobil auf Stativ |
| PoliScan FM1 | Vitronic | feste Säule und Blitzeranhänger |
| PoliScan M1 | Vitronic | mobil, aus dem Messfahrzeug oder auf Stativ |
| TraffiStar S350 | Jenoptik | feste Säule, Blitzeranhänger (Enforcement Trailer) und mobil |
Lasergerät ohne Foto: Die Laserpistole
Davon zu unterscheiden sind Laserpistolen wie der Riegl FG21-P, die von Polizeibeamten aus der Hand oder vom Stativ bedient werden. Sie messen ebenfalls per Laser, machen aber kein Beweisfoto. Der Fahrer wird in der Regel direkt angehalten, und als Beweis dienen die Aussage der Messbeamten und das Messprotokoll. Steht in Ihrem Schreiben ausdrücklich „und Foto“, war es also kein solches Handmessgerät.
Welches Gerät war es?
Gerät, Gerätenummer und Messdaten stehen im Beweisfoto und im Messprotokoll. Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen, welche Prüfpunkte bei genau diesem Gerät wichtig sind.
Zum Blitzer-CheckSo finden Sie das genaue Messgerät heraus
- Beweisfoto ansehen: Liegt dem Anhörungsbogen ein Foto bei, ist das Gerät oft in der Datenzeile am oberen oder unteren Bildrand eingeblendet – teils mit Gerätenummer.
- Bußgeldbescheid prüfen: Manche Behörden nennen das Gerät spätestens im Bescheid.
- Akteneinsicht beantragen: In der Bußgeldakte stehen Messprotokoll, Eichschein und die Bezeichnung des Geräts. Die Kontaktdaten der Behörde finden Sie im Bußgeldstellen-Verzeichnis.
- Messstelle nachschlagen: Bei festen Anlagen hilft oft ein Blick in unser Blitzer-Verzeichnis – dort ist für viele Standorte das Messgerät hinterlegt.
Welche Punkte können bei einer Lasermessung geprüft werden?
Welche Prüfpunkte im Einzelnen wichtig sind, hängt vom konkreten Gerät ab. Bei Laserblitzern mit Foto sind es typischerweise:
- Eichung und Software: War das Gerät gültig geeicht, und ist die Softwareversion von der Zulassung gedeckt?
- Aufstellung: Wurde das Gerät nach der Gebrauchsanweisung aufgestellt und ausgerichtet – besonders bei Anhängern und mobilen Messungen?
- Fahrzeugzuordnung: Lässt sich der Messwert eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen, auch wenn mehrere Fahrzeuge im Bild sind?
- Messprotokoll und Schulung: Ist das Protokoll vollständig, und war das Personal für genau dieses Gerät geschult?
- Beschilderung: Galt am Messort tatsächlich das vorgeworfene Tempolimit?
Rohmessdaten: Viele Laserblitzer speichern keine Rohmessdaten. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 02.07.2026 (Az. 4 StR 235/25) – in einem Fall mit einem PoliScan FM1 – entschieden, dass das allein weder das faire Verfahren verletzt noch zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Entscheidend sind konkrete Fehler der jeweiligen Messung.
Lasermessung prüfen lassen?
Entscheidend ist der konkrete Fall: Rechtsanwalt Andreas Junge prüft Ihr Schreiben auf Messfehler und Formfehler der Behörde und gibt Ihnen eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihren Möglichkeiten.
Zum Blitzer-CheckWelche Folgen drohen nach einer Messung?
Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich nicht nach dem Messgerät, sondern nach der festgestellten Überschreitung – und danach, ob Sie innerorts oder außerorts gemessen wurden.
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Häufige Fragen zu „Lasergerät und Foto“
Was bedeutet „Messung mit Lasergerät und Foto“?
Die Geschwindigkeit wurde mit einem Lasermessgerät ermittelt und der Verstoß mit einem Beweisfoto dokumentiert. Ein bestimmtes Gerät nennt die Angabe nicht.
Was ist der Unterschied zwischen „Lasermessung“ und „Lasergerät und Foto“?
„Lasermessung“ nennt nur das Messverfahren – das kann auch eine Laserpistole ohne Foto sein. „Lasergerät und Foto“ bedeutet, dass zusätzlich ein Beweisfoto existiert. Dahinter steckt in der Regel ein Laserblitzer wie PoliScan oder TraffiStar S350.
Welcher Blitzer steckt hinter „Lasergerät und Foto“?
In der Praxis meist ein PoliScan von Vitronic (Speed, FM1 oder M1) oder ein TraffiStar S350 von Jenoptik – als Säule, Blitzeranhänger oder mobiles Gerät.
Warum steht im Anhörungsbogen nicht das genaue Messgerät?
Der Bußgeldbescheid muss nach § 66 OWiG die Beweismittel angeben, nicht aber Hersteller und Typ des Geräts. Viele Bußgeldstellen nutzen deshalb einheitliche Textbausteine. Das genaue Gerät steht im Beweisfoto und im Messprotokoll.
Wie finde ich heraus, welches Messgerät es war?
Oft ist das Gerät in der Datenzeile des Beweisfotos eingeblendet. Sicher erfahren Sie es über die Akteneinsicht, in der Messprotokoll und Eichschein enthalten sind.
Ist eine Laserpistole auch ein „Lasergerät mit Foto“?
Nein. Laserpistolen wie der Riegl FG21-P machen kein Beweisfoto. Dort beruht der Nachweis auf der Aussage der Messbeamten und dem Messprotokoll.
Welcher Toleranzabzug gilt bei der Lasermessung?
Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Der Wert im Bescheid ist bereits der Wert nach Abzug.
Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Lasermessung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Fehlende Rohmessdaten allein reichen nach dem BGH-Beschluss vom 02.07.2026 nicht. Konkrete Fehler bei Eichung, Aufstellung, Fahrzeugzuordnung oder Beschilderung können aber Ansatzpunkte sein.