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Stationärer Gatso-Blitzer GTC-GS11

Gatso GTC-GS11: Messfehler, Rotlicht & Einspruch bei Induktionsschleifen

Der Gatso GTC-GS11 ist eine fest installierte Anlage, die über Induktionsschleifen in der Fahrbahn misst – oft an Ampelkreuzungen, wo sie Geschwindigkeit und Rotlicht überwacht. Erfahren Sie, wie das Gerät funktioniert, welche Messfehler auftreten können und wann sich ein Einspruch lohnt.

Stationärer Gatso-Blitzer GTC-GS11
Gatso GTC-GS11

Gatso GTC-GS11: Geschwindigkeit und Rotlicht mit Induktionsschleifen

Der GTC-GS11 stammt vom niederländischen Hersteller Gatsometer, heute Teil der Sensys-Gatso-Gruppe. Entgegen einer verbreiteten Annahme misst das Gerät nicht per Radar, sondern über Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Es ist deshalb immer fest installiert.

Die Anlage kann Geschwindigkeit und Rotlicht überwachen und ist häufig an Ampelkreuzungen im Einsatz. Die PTB-Zulassung des Geräts steht inzwischen im Archiv: Neue Anlagen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, bestehende Anlagen dürfen aber weiter messen. Gerichte behandeln Messungen mit dem GTC-GS11 grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren.

Steckbrief Gatso GTC-GS11
HerstellerGatsometer B.V. (heute Sensys Gatso Group)
MessverfahrenWeg-Zeit-Messung mit Induktionsschleifen in der Fahrbahn
ÜberwachungGeschwindigkeit und Rotlicht
Fahrstreifenbis zu vier Fahrstreifen je Anlage
Einsatzstationär, häufig an Ampelkreuzungen
Dokumentationzwei Fotos je Verstoß mit eingeblendeten Messdaten
ZulassungPTB-Zulassung 18.15/08.01, inzwischen im PTB-Archiv
Rechtliche Einordnungstandardisiertes Messverfahren

Funktionsweise: Induktionsschleifen und Rotzeit-Rückrechnung

Je Fahrstreifen liegen zwei Induktionsschleifen hintereinander in der Fahrbahn. Fährt ein Fahrzeug darüber, verändert das Metall das Magnetfeld der Schleife. Aus dem bekannten Abstand der beiden Schleifen und der Zeit zwischen den Signalen berechnet das Gerät die Geschwindigkeit.

Bei der Rotlichtüberwachung startet mit Beginn der Rotphase eine Zeitmessung. Überfährt ein Fahrzeug die Schleifen, ermittelt das Gerät zunächst die Rotzeit an der zweiten Schleife und rechnet sie anschließend auf die Haltelinie zurück. Dafür sind der Abstand zwischen Schleife und Haltelinie sowie die gemessene Geschwindigkeit entscheidend. Zeigt die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.

Bei jedem Verstoß erstellt die Anlage zwei Fotos. Darauf sind unter anderem Zeitpunkt, Fahrstreifen, Geschwindigkeit, Rotzeit und Signalstatus eingeblendet.

Welche Punkte können bei einer GTC-GS11-Messung geprüft werden?

Bei einer Akteneinsicht kommt es auf die Unterlagen der konkreten Messung an. Beim Gatso GTC-GS11 können insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • Eichung aller Komponenten: Waren Messeinheit, Schleifen und gegebenenfalls der Standortspeicher zum Messzeitpunkt gültig geeicht?
  • Messprotokoll und Inbetriebnahme: Gibt es ein vollständiges Messprotokoll und ein Protokoll zur Inbetriebnahme der Messstelle?
  • Rotzeit und Haltelinie: Stimmen der Abstand zwischen Schleife und Haltelinie und die daraus berechnete Rotzeit? Waren Gelbzeit und Ampelphasen korrekt?
  • Plausibilität: Passen Geschwindigkeit, Auslösezeitpunkt und Rotzeit auf beiden Fotos zusammen?
  • Fahrzeugzuordnung: Lässt sich der Messwert eindeutig dem Fahrzeug zuordnen, gerade bei mehreren Fahrzeugen oder Fahrstreifen?
  • Fahrer: Ist die Person auf dem Foto ausreichend zu erkennen?

Welches Gerät eingesetzt wurde, steht meist schon im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid. Die Akteneinsicht beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, die Kontaktdaten finden Sie im Bußgeldstellen-Verzeichnis.

PTB-Archiv: Darf der Gatso GTC-GS11 noch messen?

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt führt den GTC-GS11 in ihrem Archiv der Verkehrsmessgeräte. Das betrifft die erstmalige Bereitstellung neuer Geräte auf dem Markt. Bereits installierte und gültig geeichte Anlagen dürfen weiter betrieben werden.

Rechtsprechung: Das VG Leipzig hat mit Urteil vom 26.04.2017 (Az. 1 K 855/16) Messungen mit dem Gatsometer GTC-GS11 als standardisiertes Messverfahren eingeordnet. Eine PTB-zugelassene, geeichte Anlage liefert danach grundsätzlich verlässliche Ergebnisse, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder Fehlbedienung bestehen.

Für die Praxis bedeutet das: Der Archivstatus allein macht eine Messung nicht unverwertbar. Gerade bei älteren Anlagen lohnt sich aber ein genauer Blick auf Eichung, Wartung und Messprotokoll.

Welche Folgen drohen nach einer Messung?

Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich nicht nach dem Messgerät, sondern nach dem Verstoß: bei Geschwindigkeit nach der festgestellten Überschreitung, bei Rotlicht nach der Dauer der Rotphase.

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Häufige Fragen zum Gatso GTC-GS11

Was ist der Gatso GTC-GS11?

Der GTC-GS11 ist eine fest installierte Messanlage des Herstellers Gatsometer, heute Sensys Gatso. Sie misst über Induktionsschleifen in der Fahrbahn und kann Geschwindigkeit und Rotlicht überwachen.

Misst der Gatso GTC-GS11 mit Radar?

Nein. Der GTC-GS11 misst über zwei Induktionsschleifen je Fahrstreifen. Aus dem Abstand der Schleifen und der Zeit zwischen den Signalen ergibt sich die Geschwindigkeit.

Wie wird beim GTC-GS11 die Rotzeit ermittelt?

Mit Beginn der Rotphase startet eine Zeitmessung. Die Rotzeit wird zunächst an der zweiten Schleife ermittelt und dann über Abstand und Geschwindigkeit auf die Haltelinie zurückgerechnet. Ab mehr als einer Sekunde liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.

Darf der Gatso GTC-GS11 trotz PTB-Archiv noch messen?

Ja. Der Archivstatus betrifft neue Geräte. Bereits installierte und gültig geeichte Anlagen dürfen weiter betrieben werden.

Ist eine Messung mit dem Gatso GTC-GS11 automatisch fehlerfrei?

Nein. Das Gerät gilt zwar als standardisiertes Messverfahren. Im Einzelfall können aber Eichung, Messprotokoll, Inbetriebnahme, Rotzeit-Rückrechnung und Fahrzeugzuordnung geprüft werden.

Wie erkenne ich, ob ich mit dem Gatso GTC-GS11 gemessen wurde?

Die Gerätebezeichnung steht in der Regel im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid, spätestens in der Messakte. Typisch sind zwei Fotos je Verstoß mit eingeblendeten Messdaten.