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Polizeibeamter misst mit einer Laserpistole

Laserpistole der Polizei: So wird gemessen und hier liegen die Fehlerquellen

Kein Blitz, kein Foto – und trotzdem hält die Polizei Sie an: Dann wurde meist mit einer Laserpistole gemessen. Hier erfahren Sie, wie das Gerät funktioniert, welche Modelle im Einsatz sind und worauf es bei einer solchen Messung ankommt.

Polizeibeamter misst mit einer Laserpistole
Messung mit der Laserpistole

Wie funktioniert eine Laserpistole?

Eine Laserpistole – amtlich Laserhandmessgerät – sendet in schneller Folge kurze, unsichtbare Infrarot-Lichtimpulse auf ein anfahrendes oder wegfahrendes Fahrzeug. Aus der Laufzeit jedes Impulses berechnet das Gerät die Entfernung. Wie schnell sich diese Entfernung ändert, ergibt die Geschwindigkeit. Der Messbeamte zielt dabei über ein Visier oder Zielfernrohr auf das Fahrzeug, meist auf das Kennzeichen oder die Front.

Gemessen wird aus der Hand, auf einer Stütze oder vom Stativ. Das Ergebnis erscheint auf dem Display und wird zusammen mit der Messentfernung ins Messprotokoll übertragen. Anschließend wird das Fahrzeug in der Regel von Kollegen ein Stück weiter angehalten.

Kein Foto: Womit wird der Verstoß bewiesen?

Die meisten Laserpistolen machen kein Beweisfoto. Es gibt zwar Geräte mit optionaler Dokumentationseinheit, im Alltag der Polizei ist die klassische Anhaltekontrolle ohne Foto aber die Regel. Als Beweismittel dienen dann:

  • die Aussage der Messbeamten als Zeugen,
  • das Messprotokoll mit Uhrzeit, Messwert, Messentfernung, Verkehrslage und den durchgeführten Gerätetests,
  • der Eichschein des Geräts und der Schulungsnachweis des Personals.

In Ihrem Anhörungsbogen steht dann oft „Lasermessung“, „Laserhandmessgerät“ oder als Beweismittel „Zeuge“. Steht dort dagegen „Lasergerät und Foto“, steckt ein Laserblitzer dahinter – mehr dazu in unserem Beitrag „Lasergerät und Foto“ im Anhörungsbogen.

Laserpistole auf einen Blick
Amtliche BezeichnungLaserhandmessgerät
Typische GeräteRiegl FG21-P, LaserPatrol, TraffiPatrol (XR), LAVEG
MessprinzipLaufzeitmessung von Infrarot-Laserimpulsen
Beweisfotoin der Regel nein – Anhaltekontrolle
PflichttestsNulltest, Visiertest, Displaytest (PTB-A 12.06)
Toleranzabzugbis 100 km/h: 3 km/h, darüber 3 % (mehr dazu)
Rechtlicher Statusstandardisiertes Messverfahren

Welche Laserpistolen setzt die Polizei ein?

In Deutschland sind nur wenige Modelle verbreitet. Welches Gerät bei Ihnen eingesetzt wurde, steht im Messprotokoll.

Laserpistolen der Polizei im Überblick
GerätHerstellerBesonderheit
Riegl FG21-PRiegl (Österreich)verbreitete Laserpistole, aus der Hand oder vom Stativ
LaserPatrolJenoptikHandmessgerät mit Zielfernrohr, auch nachts einsetzbar
TraffiPatrol / TraffiPatrol XRJenoptikNachfolgegeneration, große Messentfernung
LAVEGJenoptikälteres Gerät in Fernglasform, heute selten

Riegl FG21-P

Der Riegl FG21-P ist eine der bekanntesten Laserpistolen im Polizeieinsatz. Er wird aus der Hand oder vom Stativ bedient und zeigt Geschwindigkeit und Messentfernung im Display an. Die Oberlandesgerichte Bamberg (2015) und Karlsruhe (2022) haben ihn ausdrücklich als standardisiertes Messverfahren anerkannt – vorausgesetzt, das Gerät ist geeicht und wird von geschultem Personal nach der Gebrauchsanweisung bedient.

LaserPatrol und TraffiPatrol

LaserPatrol und die neueren TraffiPatrol-Geräte stammen von Jenoptik. Sie arbeiten nach demselben Prinzip und können je nach Modell auch nachts und über größere Entfernungen messen. Je größer die Entfernung, desto wichtiger wird die Frage, ob der Laserstrahl wirklich nur Ihr Fahrzeug erfasst hat.

LAVEG

Das LAVEG von Jenoptik sieht aus wie ein Fernglas und gehört zu den älteren Laserhandmessgeräten. Im heutigen Kontrollalltag spielt es kaum noch eine Rolle.

Diese Tests sind vor der Messung Pflicht

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) legt in ihren Anforderungen für Laserhandmessgeräte (PTB-A 12.06) fest, welche Funktionsprüfungen vor der Messung stattfinden müssen. Moderne Geräte lassen sich erst nach bestandenen Tests überhaupt zum Messen nutzen:

  • Nulltest: prüft die Geschwindigkeits- und Entfernungsmessung.
  • Visiertest: prüft, ob Laserstrahl und Visier genau übereinstimmen. Zielt das Visier woanders hin als der Laser, kann ein anderes Fahrzeug gemessen werden.
  • Displaytest: prüft, ob alle Segmente der Anzeige funktionieren.

Ob und wann die Tests gemacht wurden, muss im Messprotokoll stehen. Dort stehen auch Eichdatum und Ablauf der Eichfrist.

Typische Fehlerquellen bei der Laserpistole

  • Fahrzeugzuordnung: Bei dichtem Verkehr, Kolonnen oder Gegenverkehr kann der Strahl ein anderes Fahrzeug erfassen. Wie viele Fahrzeuge unterwegs waren, sollte im Protokoll stehen.
  • Messentfernung: Je weiter weg das Fahrzeug, desto schwieriger ist das genaue Anvisieren. Die Gebrauchsanweisung legt fest, in welchem Bereich gemessen werden darf.
  • Gerätetests und Eichung: Fehlen Testeinträge im Protokoll oder war die Eichung abgelaufen, ist die Messung angreifbar.
  • Ablesen und Übertragen: Ohne Foto wird der Messwert vom Display ins Protokoll übertragen. Wurde der Wert richtig abgelesen und dem richtigen Fahrzeug zugeordnet?
  • Lückenloses Anhalten: Hatten die Beamten Ihr Fahrzeug zwischen Messung und Anhalten ständig im Blick, oder könnte es verwechselt worden sein?
  • Schulung: War das Personal für genau dieses Gerät geschult?

Was sagen die Gerichte zur Laserpistole?

Messungen mit Laserhandmessgeräten gelten als standardisiertes Messverfahren. Das Oberlandesgericht Bamberg hat das für den Riegl FG21-P mit Beschluss vom 22.10.2015 (Az. 2 Ss OWi 641/15) bestätigt: Die Bauartzulassung der PTB wirke wie ein vorweggenommenes Sachverständigengutachten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 05.04.2022 (Az. 1 Rb 35 Ss 193/22) ergänzt, dass das Gericht sich mit konkreten Anhaltspunkten für Messfehler auseinandersetzen muss, wenn solche vorgetragen werden.

Für Sie heißt das: Allgemeine Zweifel an der Technik reichen nicht. Konkrete Fehler bei Tests, Protokoll, Zuordnung oder Anhalten können aber den Ausschlag geben.

Welche Folgen drohen nach einer Messung?

Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich nicht nach dem Messgerät, sondern nach der festgestellten Überschreitung – und danach, ob Sie innerorts oder außerorts gemessen wurden.

Weitere Messgeräte

Alle Blitzer und Messgeräte im Überblick

Häufige Fragen zur Laserpistole

Macht die Laserpistole ein Foto?

In der Regel nein. Die Polizei misst mit der Laserpistole und hält das Fahrzeug anschließend an. Bewiesen wird der Verstoß über die Aussage der Messbeamten und das Messprotokoll.

Wie weit kann eine Laserpistole messen?

Je nach Gerät mehrere hundert Meter. Maßgeblich ist der Messbereich aus der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Geräts – die tatsächliche Messentfernung steht im Messprotokoll.

Welche Laserpistolen nutzt die Polizei?

Verbreitet sind vor allem der Riegl FG21-P sowie LaserPatrol und TraffiPatrol von Jenoptik. Ältere Geräte wie das LAVEG sind kaum noch im Einsatz.

Ist eine Messung mit der Laserpistole gerichtsfest?

Grundsätzlich ja: Die Gerichte behandeln sie als standardisiertes Messverfahren, wenn das Gerät geeicht ist und geschultes Personal es nach der Gebrauchsanweisung bedient. Konkrete Fehler im Einzelfall können die Messung aber angreifbar machen.

Welche Tests müssen vor der Messung gemacht werden?

Nulltest, Visiertest und Displaytest. Sie müssen im Messprotokoll dokumentiert sein.

Welcher Toleranzabzug gilt bei der Laserpistole?

Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Der vorgeworfene Wert ist bereits der Wert nach Abzug.

Muss ich bei der Anhaltekontrolle etwas sagen?

Angaben zur Person müssen Sie machen. Zum Vorwurf selbst dürfen Sie schweigen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, lässt sich am besten nach Prüfung der Akte beurteilen.

Lohnt sich ein Einspruch gegen eine Messung mit der Laserpistole?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ansatzpunkte sind vor allem fehlende Gerätetests, eine abgelaufene Eichung, unklare Fahrzeugzuordnung bei dichtem Verkehr oder Lücken zwischen Messung und Anhalten.