TraffiPatrol XR: Ist ein Einspruch wegen Messfehlern möglich?
Der TraffiPatrol XR erfordert eine manuelle Bedienung. Fehler, wie das ungenaue Anvisieren oder fehlende Messprotokolle, sind häufige Ursachen für fehlerhafte Bußgeldbescheide. Experten empfehlen eine Messung mit diesem Handlaser überprüfen zu lassen.
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Zum Blitzer-CheckWas ist der TraffiPatrol XR?
Der TraffiPatrol XR ist ein mobiles Laserhandmessgerät des Herstellers Jenoptik. Im Gegensatz zu fest installierten Blitzern oder Blitzeranhängern wird dieses Gerät von einem Messbeamten manuell bedient. Es dient der punktuellen Geschwindigkeitsüberwachung. Obwohl es schnell einsatzbereit und flexibel ist, sind die Messungen stark von der korrekten Handhabung durch das Personal abhängig, was es zu einem häufigen Ziel für Einspruchsverfahren macht.
Die Funktionsweise des TraffiPatrol XR
Der TraffiPatrol XR arbeitet nach dem LIDAR-Verfahren (Light Detection and Ranging). Im Gegensatz zu Fächer-Lasern sendet dieses Handgerät einen einzigen, fokussierten Laserstrahl aus, der gezielt auf das Messfahrzeug gerichtet wird.
- Zielerfassung: Der Messbeamte visiert das Fahrzeug manuell an (meist auf Höhe des Kennzeichens oder der Scheinwerfer).
- Laserimpulse: Das Gerät sendet eine Serie von kurzen Infrarot-Laserimpulsen aus.
- Geschwindigkeitsberechnung: Anhand der Laufzeit der reflektierten Impulse über einen definierten Messzeitraum wird die Geschwindigkeit berechnet.
- Dokumentation: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird das Messergebnis gespeichert und in der Regel eine Fotodokumentation des Verstoßes erstellt.
Ein besonderes Merkmal ist die manuelle Ausrichtung, welche bei korrekter Durchführung eine sehr präzise Zuordnung ermöglicht. Bei Bedienfehlern ist dies jedoch die größte Schwachstelle der Messmethode.
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Zum Blitzer-CheckEinsatz des Messgeräts: Mobil per Hand und Stativ
Der TraffiPatrol XR wird ausschließlich als mobile Geschwindigkeitsmessung verwendet. Die Flexibilität des Geräts ermöglicht verschiedene Einsatzformen:
- Handbetrieb: Der Beamte hält das Gerät und zielt auf das Fahrzeug. Dies ermöglicht eine schnelle Reaktion auf den Verkehr, birgt aber das höchste Risiko für Visierfehler.
- Stativ-Einsatz: Das Gerät wird auf einem Stativ befestigt, was die Stabilität erhöht und die Gefahr von Wackelbewegungen (und damit Messfehlern) reduziert.
- Aus dem stehenden Fahrzeug: Die Messung kann diskret aus einem parkenden Messwagen oder einem zivilen Fahrzeug heraus erfolgen.
Häufige Messfehler und Einspruchsgründe beim TraffiPatrol XR
Da der TraffiPatrol XR ein nicht-standardisiertes Messverfahren ohne automatische Auswertung der Messdaten nutzt, ist er besonders anfällig für Fehler, die durch menschliches Versagen verursacht werden.
Der klassische Visierfehler (Zielerfassungsfehler)
Der häufigste Fehler ist das ungenaue Anvisieren des Zielobjekts. Wird das Gerät während der Messung nur minimal bewegt oder auf ein anderes Fahrzeug in der Nähe gezielt, kann dies zu einer falschen Geschwindigkeitszuordnung führen. Besonders bei dichtem Verkehr oder auf mehreren Spuren ist dies ein starkes Argument für den Einspruch.
Weitere mögliche Fehlerquellen:
- Nicht eingehaltene Eichfristen: Das Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Ist die Eichung abgelaufen, ist die Messung unverwertbar.
- Unzureichende Dokumentation: Bei Handlasern ist es entscheidend, dass das Messprotokoll alle relevanten Angaben zur Messsituation (Standort, Bedienpersonal, Lichtverhältnisse etc.) enthält. Fehlen diese, kann dies zur Ungültigkeit führen.
- Unsachgemäße Durchführung: Hierzu zählen Messungen durch Scheiben hindurch (wenn nicht erlaubt), Messungen in zu geringer Entfernung oder das Nichtbeachten von Mindestabständen zu Verkehrsschildern.
Einspruch: Wann lohnt er sich beim TraffiPatrol XR?
Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn der Bußgeldbescheid Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich zieht. Aufgrund der zahlreichen Fehlerquellen bei der manuellen Messung mit dem TraffiPatrol XR stehen die Chancen für eine erfolgreiche Anfechtung oft gut.
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid in jedem Fall von einem Experten prüfen, um sicherzustellen, dass Sie nicht aufgrund eines Bedien- oder Protokollfehlers zu Unrecht belangt werden.