Bußgeldstelle Kreis Steinfurt: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Steinfurt.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Kreis Steinfurt: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Steinfurt erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Nordrhein-Westfalen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Kreis Steinfurt
Abteilung Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle
Ort Steinfurt
PLZ 48565
Adresse Tecklenburger Str. 10
Telefonnummer 02551-69 13 05
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Kreis Steinfurt: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Kreis Steinfurt zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(anhoerung.kreis-steinfurt.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Kreis Steinfurt vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Steinfurt, Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup oder Rheine) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Steinfurt beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (anhoerung.kreis-steinfurt.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Kreis Steinfurt nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt Straßenverkehrsamt Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Steinfurt, Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup oder Rheine verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt führt in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A30
Lotte
Niederlande zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt befindet sich in Steinfurt in Nordrhein-Westfalen.

Die offizielle Adresse lautet: Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 02551-69 13 05. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Kreis Steinfurt führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Steinfurt zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Steinfurt, Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Ochtrup oder Rheine fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Kreis Steinfurt unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Kreis Steinfurt. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Kreis Steinfurt basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Kreis Steinfurt wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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