Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Was Sie jetzt wissen müssen.

Akt. am: 17.09.2025, 08:35 Redaktion
Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden meldet die Strafe an das KBA - aber erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Online-Anhörung Landeshauptstadt Wiesbaden: Die wichtigsten Infos im Überblick

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Wiesbaden erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Hessen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Wiesbaden
Abteilung Verwarngeldstelle
Ort Wiesbaden
PLZ 65183
Adresse Schlossplatz 6
Telefonnummer 0611-17 29 75 0
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Wiesbaden zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owi21oa.ekom21.de/OA/06414000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Wiesbaden vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Wiesbaden) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Wiesbaden beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owi21oa.ekom21.de/OA/06414000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden) hochladen.

Post von der Bußgeldstelle Wiesbaden: Wie hoch sind die Strafen?

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden verbindlich:


  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Wiesbaden nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden Verwarngeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Wiesbaden verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden ein Fahrverbot erteilen.


Relevante Paragraphen:

Quellenangaben:

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