Bußgeldstelle Landkreis Osterholz: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Osterholz-Scharmbeck.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Landkreis Osterholz: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Osterholz-Scharmbeck erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Niedersachsen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Landkreis Osterholz
Abteilung Sachgebiet Bußgeldstelle
Ort Osterholz-Scharmbeck
PLZ 27711
Adresse Osterholzer Straße 23
Telefonnummer 04791-93 02 06 0
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Landkreis Osterholz: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landkreis Osterholz zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(www.anhoerung24.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Landkreis Osterholz vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Osterholz-Scharmbeck, Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Hambergen, Holste oder Lübberstedt) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Osterholz-Scharmbeck beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (www.anhoerung24.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Landkreis Osterholz nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz Sachgebiet Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Osterholz-Scharmbeck, Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Hambergen, Holste oder Lübberstedt verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz ein Fahrverbot erteilen.

FAQs

Die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz befindet sich in Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen.

Die offizielle Adresse lautet: Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 04791-93 02 06 0. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Landkreis Osterholz führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Osterholz-Scharmbeck zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Osterholz-Scharmbeck, Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Hambergen, Holste oder Lübberstedt fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Landkreis Osterholz. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Landkreis Osterholz basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Landkreis Osterholz wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

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