Die Bußgeldstelle Stadt Singen bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Singen.
Reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach in unserem Online-Check zur kostenlosen Prüfung ein und erfahren Sie, ob sich ein Einspruch lohnt. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Zum Blitzer-CheckSie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Singen erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:
| Bußgeldstelle | Daten |
|---|---|
| Bußgeldbehörde | Stadt Singen |
| Abteilung | Bußgeldstelle und Gemeindevollzugsdienst |
| Ort | Singen |
| PLZ | 78224 |
| Adresse | Hohgarten 2 |
| Telefonnummer | 07731-85 61 2 |
| Online-Anhörung | Zur Online-Anhörung |
| Einspruch möglich? | Zum Blitzer-Check |
Die Bußgeldstelle Stadt Singen, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Stadt Singen zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
(www.anhoerung24.de/17) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Stadt Singen vermerkt ist.(www.anhoerung24.de/17)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadt Singen) hochladen.
Bevor Sie einen Verstoß frühzeitig zugeben, können Sie den Vorwurf der Bußgeldstelle Stadt Singen auf Messfehler und Formfehler der Behörden kostenlos überprüfen lassen. Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.
Zum Blitzer-CheckDer Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Stadt Singen verbindlich:
Bevor Sie eine Anhörung wahrnehmen, können Sie Ihre Blitzermessung aus Baden-Württemberg auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen lassen und die Bußgeldstelle in Ihrer Stellungnahme darauf aufmerksam machen.
Zum Blitzer-CheckDie Bußgeldstelle Stadt Singen führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:
| Strecke | Fahrtrichtung | |
|---|---|---|
|
B314 Singen |
Hilzingen | zum Blitzer |
Die Bußgeldstelle Stadt Singen befindet sich in Singen in Baden-Württemberg.
Die offizielle Adresse lautet: Hohgarten 2, 78224 Singen.
Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 07731-85 61 2. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.
Die Link zur Bußgeldstelle Stadt Singen führt Sie direkt zur Online-Anhörung.
Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Stadt Singen empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Singen zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.
Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Singen fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.
Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Stadt Singen unverbindlich prüfen zu lassen.
Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Stadt Singen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.
Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Stadt Singen basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.
Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Stadt Singen wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.
Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.
(Basierend auf 57 Google Bewertungen) und 552 Bewertungen bei anwalt.de„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)