Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Dresden.

Akt. am: 03.11.2025, 13:23 Redaktion

Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Dresden erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Sachsen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Dresden
Abteilung Verwaltung und Bußgeldbehörde
Ort Dresden
PLZ 01001
Adresse Postfach 12 00 20
Telefonnummer 0351-48 85 90 1
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Stadtverwaltung Dresden: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Dresden zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(anhoerung.dresden.de) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Dresden vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Dresden) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Dresden beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (anhoerung.dresden.de)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden) hochladen.

Bußgeldkatalog 2025/2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Dresden nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden Verwaltung und Bußgeldbehörde den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Dresden verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden führt in Sachsen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
B6
Dresden
Meißen zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden befindet sich in Dresden in Sachsen.

Die offizielle Adresse lautet: Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0351-48 85 90 1. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Dresden zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Dresden fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Stadtverwaltung Dresden. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Dresden wurden zuletzt am 3. November 2025 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.


Unsere Bewertungen
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„Schnell und exzellent gelöst! Das Verfahren wurde noch vor dem Bußgeldbescheid eingestellt. Besser gehts wohl kaum!“ (M.B.)

(Basierend auf 57 Google Bewertungen) und 552 Bewertungen bei anwalt.de




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