Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Trier.

Akt. am: 01.10.2026, 09:57 Redaktion

Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Trier erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Rheinland-Pfalz:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Trier
Abteilung Ordnungsamt
Ort Trier
PLZ 54290
Adresse Am Augustinerhof
Telefonnummer 0651-71 80
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Stadtverwaltung Trier: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Trier zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(www.anhoerung-online.de/trier/Anmeldung) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Trier vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Trier oder Gusterath) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Trier beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (www.anhoerung-online.de/trier/Anmeldung)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Stadtverwaltung Trier nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier Ordnungsamt den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Trier oder Gusterath verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier ein Fahrverbot erteilen.

FAQs

Die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier befindet sich in Trier in Rheinland-Pfalz.

Die offizielle Adresse lautet: Am Augustinerhof, 54290 Trier.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0651-71 80. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Trier zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Trier oder Gusterath fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Stadtverwaltung Trier. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Stadtverwaltung Trier wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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