71 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
Wer außerorts 71 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 700 €, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von 3 Monate rechnen. In der Probezeit handelt es sich um einen A-Verstoß.
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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 71 km/h zu schnell außerorts erhalten? Übermitteln Sie Ihr Schreiben kostenlos und lassen Sie prüfen, ob sich aus der Messung oder dem Verfahren Ansatzpunkte für einen Einspruch ergeben.
Zum Blitzer-CheckWas kosten 71 km/h zu schnell außerorts?
Für 71 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Regelbußgeld von 700 € vor. Bei einem Bußgeldbescheid kommen regelmäßig Gebühren und Auslagen hinzu. Auf Grundlage des Regelsatzes ergibt sich hier ein Gesamtbetrag von 738,50 €.
- Bußgeld
- 700 €
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 3 Monate
- Probezeit
- A-Verstoß
Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens 25 Euro. Für eine entsprechende Zustellung können zusätzlich 3,50 Euro Auslagen anfallen.
Für denselben Wert gelten innerorts teilweise andere Regelsätze. Den direkten Vergleich finden Sie bei 71 km/h zu schnell innerorts. Die benachbarten Stufen helfen bei der Einordnung. Alle Stufen finden Sie in unserer Übersicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts.
Was bedeuten 71 km/h zu schnell bei typischen Tempolimits außerorts?
Die Überschreitung beschreibt die Differenz zwischen der erlaubten und der vorwerfbaren Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Messtoleranz. Bei 71 km/h zu viel ergeben sich je nach Tempolimit beispielsweise folgende Werte:
Der ursprüngliche Messwert kann höher gewesen sein, weil der Toleranzabzug bereits berücksichtigt wird, bevor die vorwerfbare Geschwindigkeit feststeht.
Wie viele Punkte gibt es bei 71 km/h zu schnell außerorts?
Bei 71 km/h zu schnell außerorts wird der Verstoß mit 2 Punkten in Flensburg bewertet. Für Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten bewertet werden, beträgt die Tilgungsfrist grundsätzlich fünf Jahre.
Den aktuellen Stand des eigenen Punktekontos können Sie direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.
Droht bei 71 km/h zu schnell außerorts ein Fahrverbot?
Ja. Bei 71 km/h zu schnell außerorts sieht der Bußgeldkatalog neben dem Bußgeld und den Punkten ein Fahrverbot von 3 Monate vor.
Ein Fahrverbot lässt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen; der Führerschein wird für die festgesetzte Dauer in amtliche Verwahrung gegeben. Weitere Einzelheiten erläutert unser Ratgeber zum Fahrverbot.
Sind 71 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?
Ja. Eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 71 km/h liegt über der für Maßnahmen in der Probezeit maßgeblichen 20-km/h-Grenze und wird als A-Verstoß behandelt. Handelt es sich um den ersten A-Verstoß, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein Aufbauseminar an; die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.
Diese Maßnahmen kommen zusätzlich zu Bußgeld, Punkten und einem gegebenenfalls vorgesehenen Fahrverbot hinzu.
Welcher Toleranzabzug gilt bei 71 km/h zu schnell außerorts?
Für die Sanktion ist nicht der ungefilterte Messwert, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze maßgeblich. Beim Toleranzabzug werden bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h, bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent zugunsten des Betroffenen berücksichtigt.
Die Überschreitung von 71 km/h auf dieser Seite bezieht sich bereits auf den vorwerfbaren Wert. Der Abzug wird also nicht noch einmal von den 71 km/h abgezogen.
Was kann bei einer Messung von 71 km/h zu schnell außerorts geprüft werden?
Ob sich aus einer konkreten Messung Einwände ergeben, hängt vom verwendeten Messgerät und den Unterlagen des Einzelfalls ab. Typische Prüfpunkte sind:
- Messgerät und Softwareversion: Passten Gerät, Software und Einsatzbedingungen zusammen?
- Eichung bzw. Konformität: War das Messgerät für den Einsatz ordnungsgemäß in Verkehr und innerhalb der maßgeblichen Fristen?
- Messprotokoll und Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend den vorgesehenen Gebrauchsvorgaben eingesetzt?
- Messfoto und Zuordnung: Lässt sich der Messwert dem betroffenen Fahrzeug eindeutig zuordnen?
- Toleranzabzug: Wurde die für das Messverfahren vorgesehene Verkehrsfehlergrenze korrekt berücksichtigt?
Ein einzelner Prüfpunkt bedeutet nicht automatisch, dass eine Messung unverwertbar oder ein Bußgeldbescheid unwirksam ist. Entscheidend ist die konkrete Messung und deren Dokumentation.
Kann ich gegen den Bußgeldbescheid wegen 71 km/h zu schnell Einspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch inhaltlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Messung, der Fahrerzuordnung, den Verfahrensunterlagen und den konkreten Folgen des Bescheids ab.
Wer zunächst nur einen Anhörungsbogen erhalten hat, befindet sich noch nicht in dieser zweiwöchigen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung