16 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
16 km/h zu schnell außerorts kosten 60 € Bußgeld; Punkte und Fahrverbot gibt es dafür nicht. Mit Gebühren sind es 88,50 €.
16 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick
- Bußgeld
- 60 €
- Mit Gebühren
- 88,50 €
- Punkte
- keine
- Fahrverbot
- keines
- Probezeit
- kein A-Verstoß
- Lkw-Regelsatz
- 140 € · 1 Punkt
Was kosten 16 km/h zu schnell außerorts?
Für eine Überschreitung um 16 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 60 Euro vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig:
- Geldbuße: 60 €
- Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 25 €
- Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
- Gesamtbetrag: 88,50 €
Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 140 Euro, ein Punkt.
Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h Ihr Wert | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| km/h | Bußgeld | P | FV |
|---|---|---|---|
| ≤10 | 20 € | – | – |
| 11–15 | 40 € | – | – |
| 16–20 | 60 € | – | – |
| 21–25 | 100 € | 1 | – |
| 26–30 | 150 € | 1 | 1 M* |
| 31–40 | 200 € | 1 | 1 M* |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 M |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 M |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 M |
| >70 | 700 € | 2 | 3 M |
| P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung | |||
Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.
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Welcher Wert steht im Bußgeldbescheid?
Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.
Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 120 km/h ergibt sich nach Abzug von 4 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 116 km/h – also eine Überschreitung um 16 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.
Gibt es Punkte in Flensburg?
Nein. Punkte im Fahreignungsregister werden für Geschwindigkeitsverstöße erst ab einer Überschreitung um 21 km/h vergeben.
Droht ein Fahrverbot?
Nein. Ein Regelfahrverbot sieht der Bußgeldkatalog außerorts erst ab einer Überschreitung um 41 km/h vor.
Welche Folgen hat der Verstoß in der Probezeit?
Keine. Als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung erst ab 21 km/h.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:
- eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
- ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
- Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.
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Einspruch prüfenDieselbe Überschreitung innerorts: 16 km/h zu schnell innerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht außerorts.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 26 StVG – Verfolgungsverjährung
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung