61 km/h zu schnell außerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
61 km/h zu schnell außerorts kosten 600 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 2 Monaten. Mit Gebühren sind es 633,50 €, in der Probezeit gilt der Verstoß als A-Verstoß.
61 km/h zu schnell außerorts auf einen Blick
- Bußgeld
- 600 €
- Mit Gebühren
- 633,50 €
- Punkte
- 2 Punkte
- Fahrverbot
- 2 Monate
- Probezeit
- A-Verstoß
- Lkw-Regelsatz
- 700 € · 2 Punkte · 3 Monate
Was kosten 61 km/h zu schnell außerorts?
Für eine Überschreitung um 61 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 600 Euro vor. Mit dem Bußgeldbescheid werden zusätzlich Gebühren und Auslagen fällig:
- Geldbuße: 600 €
- Gebühr (5 % der Geldbuße, mindestens 25 €): 30 €
- Auslagen für die Zustellung: 3,50 €
- Gesamtbetrag: 633,50 €
Für bestimmte Fahrzeuge – etwa Lkw über 3,5 Tonnen, Busse oder Pkw mit Anhänger – sieht der Bußgeldkatalog höhere Regelsätze vor: 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Bußgeldtabelle außerorts: alle Stufen
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | nur bei Wiederholung |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h Ihr Wert | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| km/h | Bußgeld | P | FV |
|---|---|---|---|
| ≤10 | 20 € | – | – |
| 11–15 | 40 € | – | – |
| 16–20 | 60 € | – | – |
| 21–25 | 100 € | 1 | – |
| 26–30 | 150 € | 1 | 1 M* |
| 31–40 | 200 € | 1 | 1 M* |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 M |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 M |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 M |
| >70 | 700 € | 2 | 3 M |
| P = Punkte · FV = Fahrverbot · M = Monat(e) · * nur bei Wiederholung | |||
Regelsätze für Pkw und Motorrad nach dem Bußgeldkatalog, ohne Gebühren und Auslagen. Fahrlässige Begehung, Wert nach Toleranzabzug.
Bußgeldrechner: Bußgeld selbst berechnen
Tragen Sie die Geschwindigkeit aus Ihrem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ein. Der Rechner zeigt Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot nach dem aktuellen Bußgeldkatalog – auf Wunsch inklusive Gebühren. Steht im Schreiben der gemessene Wert, zieht der Rechner die Toleranz automatisch ab.
Ihre Angaben
Im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid steht in der Regel bereits der Wert nach Toleranzabzug. Haben Sie nur den gemessenen Wert, wählen Sie „gemessen“ – mehr dazu unter Messtoleranz.
Welcher Wert steht im Bußgeldbescheid?
Maßgeblich ist nicht der gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Bei Messwerten bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent. Diese Geschwindigkeit steht im Anhörungsbogen und im Bußgeldbescheid.
Beispiel: Bei erlaubten 100 km/h und einem Messwert von 166 km/h ergibt sich nach Abzug von 5 km/h eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 161 km/h – also eine Überschreitung um 61 km/h. Mehr dazu: Toleranzabzug.
Gibt es Punkte in Flensburg?
Ja. Eine Überschreitung um 61 km/h außerorts wird mit zwei Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts bewertet. Eingetragen wird der Verstoß, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist; die Tilgungsfrist beträgt fünf Jahre.
Ab vier Punkten erhalten Betroffene eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Den eigenen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen. Ausführlich: Punkte in Flensburg.
Droht ein Fahrverbot?
Ja. Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot von 2 Monaten vor. In dieser Zeit dürfen Sie kein Kraftfahrzeug führen; der Führerschein wird bei der Bußgeldbehörde in amtliche Verwahrung gegeben.
Wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn selbst bestimmen: Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn Sie den Führerschein abgeben, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids (§ 25 Abs. 2a StVG).
Welche Folgen hat der Verstoß in der Probezeit?
Eine Überschreitung um 21 km/h oder mehr gilt als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß). Fahranfänger müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten des Seminars tragen die Betroffenen selbst.
Kann das Bußgeld höher ausfallen?
Ja. Die Regelsätze gelten für fahrlässiges Handeln. Gehen Behörde oder Gericht von Vorsatz aus, wird die Geldbuße verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV) – hier auf 1.200 Euro. Ob Vorsatz vorliegt, wird im Einzelfall geprüft, etwa anhand der Höhe der Überschreitung und der Beschilderung.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Eine Prüfung lohnt sich vor allem, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Häufige Ansatzpunkte sind:
- eine fehlende oder abgelaufene Eichung des Messgeräts
- Fehler im Messprotokoll oder beim Aufbau der Messstelle
- ein Beweisfoto, auf dem der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist
- Verjährung oder Formfehler im Bußgeldbescheid
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldbehörde eingehen (§ 67 OWiG). Im Anhörungsbogen sind nur Angaben zur Person verpflichtend; Angaben zum Tatvorwurf sind freiwillig.
Kostenloser Blitzer-Check
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Einspruch prüfenDieselbe Überschreitung innerorts: 61 km/h zu schnell innerorts. Alle Stufen finden Sie in der Übersicht außerorts.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 26 StVG – Verfolgungsverjährung
- § 3 BKatV – Erhöhung bei Vorsatz
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung