12 km/h zu schnell innerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot 2026
Wer innerorts 12 km/h zu schnell fährt, muss nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 50 € rechnen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sind für diesen Verstoß nicht vorgesehen; auch ein A-Verstoß in der Probezeit liegt noch nicht vor.
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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen 12 km/h zu schnell innerorts erhalten? Übermitteln Sie Ihr Schreiben kostenlos und lassen Sie prüfen, ob sich aus der Messung oder dem Verfahren Ansatzpunkte für einen Einspruch ergeben.
Zum Blitzer-CheckWas kosten 12 km/h zu schnell innerorts?
Für 12 km/h zu schnell innerorts sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 50 € vor. Wird die Verwarnung fristgerecht und vollständig bezahlt, wird wegen dieses Verstoßes grundsätzlich kein förmlicher Bußgeldbescheid mit den dafür vorgesehenen Gebühren und Auslagen erforderlich.
- Verwarnungsgeld
- 50 €
- Punkte
- keine
- Fahrverbot
- keines
- Probezeit
- kein A-Verstoß
Für denselben Wert gelten außerorts teilweise andere Regelsätze. Den direkten Vergleich finden Sie bei 12 km/h zu schnell außerorts. Die benachbarte Stufe 11 km/h zu schnell innerorts und 13 km/h zu schnell innerorts helfen bei der Einordnung. Alle Stufen finden Sie in unserer Übersicht zu Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts.
Was bedeuten 12 km/h zu schnell bei Tempo 30 oder 50?
Die Überschreitung beschreibt die Differenz zwischen der erlaubten und der vorwerfbaren Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Messtoleranz. Bei 12 km/h zu viel ergeben sich beispielsweise folgende Werte:
Der ursprüngliche Messwert kann höher gewesen sein, weil der Toleranzabzug bereits berücksichtigt wird, bevor die vorwerfbare Geschwindigkeit feststeht.
Sind 12 km/h zu schnell innerorts in der Probezeit ein A-Verstoß?
Nein. Bei 12 km/h zu schnell innerorts liegt allein wegen dieser Geschwindigkeitsüberschreitung noch kein A-Verstoß in der Probezeit vor. Die Probezeit verlängert sich deshalb wegen dieses einzelnen Tempoverstoßes nicht und ein Aufbauseminar wird allein hierfür nicht angeordnet.
Welcher Toleranzabzug gilt bei 12 km/h zu schnell innerorts?
Für die Sanktion ist nicht der ungefilterte Messwert, sondern die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Berücksichtigung der Verkehrsfehlergrenze maßgeblich. Beim Toleranzabzug werden bei amtlichen Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h regelmäßig 3 km/h, bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent zugunsten des Betroffenen berücksichtigt.
Die Überschreitung von 12 km/h auf dieser Seite bezieht sich bereits auf den vorwerfbaren Wert. Der Abzug wird also nicht noch einmal von den 12 km/h abgezogen.
Was kann bei einer Messung von 12 km/h zu schnell innerorts geprüft werden?
Ob sich aus einer konkreten Messung Einwände ergeben, hängt vom verwendeten Messgerät und den Unterlagen des Einzelfalls ab. Typische Prüfpunkte sind:
- Messgerät und Softwareversion: Passten Gerät, Software und Einsatzbedingungen zusammen?
- Eichung bzw. Konformität: War das Messgerät für den Einsatz ordnungsgemäß in Verkehr und innerhalb der maßgeblichen Fristen?
- Messprotokoll und Bedienung: Wurde das Gerät entsprechend den vorgesehenen Gebrauchsvorgaben eingesetzt?
- Messfoto und Zuordnung: Lässt sich der Messwert dem betroffenen Fahrzeug eindeutig zuordnen?
- Toleranzabzug: Wurde die für das Messverfahren vorgesehene Verkehrsfehlergrenze korrekt berücksichtigt?
Ein einzelner Prüfpunkt bedeutet nicht automatisch, dass eine Messung unverwertbar oder ein Bußgeldbescheid unwirksam ist. Entscheidend ist die konkrete Messung und deren Dokumentation.
Kann ich gegen den Bußgeldbescheid wegen 12 km/h zu schnell Einspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch inhaltlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Messung, der Fahrerzuordnung, den Verfahrensunterlagen und den konkreten Folgen des Bescheids ab.
Wer zunächst nur einen Anhörungsbogen erhalten hat, befindet sich noch nicht in dieser zweiwöchigen Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid.
Rechtsgrundlagen & Quellen
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anhang zu Nr. 11 – Geschwindigkeitsüberschreitungen
- § 4 BKatV – Regelfahrverbot und Wiederholungstäterregel
- § 2a StVG – Fahrerlaubnis auf Probe
- Anlage 12 FeV – Bewertung von A- und B-Verstößen
- § 107 OWiG – Gebühren und Auslagen
- § 67 OWiG – Einspruchsfrist
- PTB – Toleranzabzug bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung