Handy am Steuer: Die aktuellen Strafen 2025

Hier finden Sie einen Überblick über die aktuellen Strafen für Handy am Steuer im Bußgeldkatalog 2025 – welche Konsequenzen drohen, wenn das Smartphone während der Fahrt genutzt wird.

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Handy am Steuer: Strenge Regelung durch StVO

Die Nutzung eines Handys am Steuer ist eine der häufigsten Ablenkungsursachen im Straßenverkehr und birgt ein erhebliches Unfallrisiko. Seit der Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Jahr 2017 ist die Handynutzung während der Fahrt strenger geregelt und wird mit empfindlichen Strafen geahndet. Dies gilt nicht nur für Mobiltelefone, sondern für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen und vom Fahrer nicht ordnungsgemäß bedient werden.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie detailliert, welche Konsequenzen die Nutzung eines Handys am Steuer nach sich zieht, welche besonderen Regeln für Fahranfänger in der Probezeit gelten und welche Ausnahmen es gibt.

Aktuelle Strafen für Handy am Steuer

Der Bußgeldkatalog sieht für die Nutzung eines Handys oder vergleichbarer elektronischer Geräte während der Fahrt feste Strafen vor. Diese können sich erhöhen, wenn zusätzlich eine Gefährdung oder gar ein Unfall verursacht wird.

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Handy am Steuer benutzt1001-
... mit Gefährdung15021 Monat
... mit Sachbeschädigung20021 Monat
Verstoß* BG (€) P. FV
Benutzt1001-
Benutzt m. G.15021 M.
Benutzt m. S.20021 M.

* G. = Gefährdung, S. = Sachbeschädigung, BG = Bußgeld, P. = Punkte, FV = Fahrverbot

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Handy am Steuer in der Probezeit: Besondere Regeln

Für Fahranfänger in der Probezeit hat die Nutzung eines Handys am Steuer besonders schwerwiegende Folgen. Ein Verstoß gegen das Handyverbot gilt als sogenannter "A-Verstoß" und zieht zusätzliche Maßnahmen nach sich:

  • 1. A-Verstoß: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • 2. A-Verstoß: Schriftliche Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig) und erneute Punkte in Flensburg.
  • 3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Nutzung des Handys am Steuer kann in der Probezeit also schnell zum Verlust des Führerscheins führen.

Ausnahmen und wichtige Hinweise

Die Straßenverkehrsordnung lässt unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt zu:

  • Freisprecheinrichtung: Telefonieren ist erlaubt, wenn eine Freisprecheinrichtung genutzt wird und das Gerät dafür weder aufgenommen noch gehalten werden muss.
  • Sprachsteuerung und Head-up-Displays: Die Bedienung durch Sprachsteuerung oder über ein Head-up-Display ist zulässig, sofern die Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen minimal ist.
  • Stehender Verkehr: Das Handy darf genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist (z.B. an einer roten Ampel mit Start-Stopp-Automatik). Bei einem kurzen Halt ohne ausgeschalteten Motor ist die Nutzung untersagt.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch das bloße Aufnehmen oder Halten des Handys, selbst ohne aktive Nutzung, bereits als Verstoß gewertet werden kann. Das Gerät muss dabei nicht zwingend eingeschaltet sein.

Weitere mögliche Rechtsfolgen

Neben den im Bußgeldkatalog genannten Sanktionen können bei der Nutzung eines Handys am Steuer weitere rechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wenn es zu einem Unfall gekommen ist:

  • Strafverfahren: Bei Unfällen mit Personenschaden kann ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet werden.
  • Regressansprüche der Versicherung: Die Kfz-Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit (wie der Nutzung des Handys am Steuer, die zu einem Unfall führt) Regressansprüche gegen den Fahrer geltend machen, was zu hohen finanziellen Belastungen führen kann.

Die Nutzung des Handys am Steuer ist daher immer ernst zu nehmen und sollte bei Unsicherheiten von einem Fachanwalt geprüft werden.

Quellen: