Ampelblitzer in Freiburg an der Ecke Friedrichstraße / Bismarckstraße

Erfasst am: 05.01.2026, 12:50

In Freiburg an der Ecke Friedrichstraße / Bismarckstraße überwacht ein Blitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III die Einfahrt in den Kreuzungsbereich. Hier finden Sie weitere Details zum Blitzer, den aktuellen Strafen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten.

Merkmale Blitzer-Daten
Ort Freiburg
Straße Friedrichstraße, Bismarckstraße
Fahrtrichtung FR Innenstadt
Blitzertyp Stationärer Blitzer
Messgerät Traffipax Traffiphot III
Zuständige Bußgeldstelle Stadt Freiburg
Bundesland Baden-Württemberg
Weitere Infos zum Blitzer: Zentral an der Kreuzung Friedrichstraße / Bismarckstraße gelegen, erfasst dieser Blitzer Geschwindigkeits- und Ampelverstöße beim Einfahren in den Innenstadtbereich.

An der roten Ampel in Freiburg geblitzt worden: Welche Strafen drohen 2026?

Sie haben in Freiburg an der Ecke Friedrichstraße / Bismarckstraße die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.

Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkte und eines möglichen Fahrverbots beim Überfahren der roten Ampel ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Ecke Friedrichstraße / Bismarckstraße bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Stadt Freiburg angegeben. Man unterscheidet:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren maximal eine Sekunde rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Dieser zieht in der Regel sofort ein Fahrverbot nach sich.

Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße in Freiburg.

Einfacher Rotlichtverstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotzeit unter 1 Sekunde 90 € 1 - Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde mit Gefährdung
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Qualifizierter Rotlichtverstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotzeit über 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlicht über 1 Sekunde
Rotlicht über 1 Sekunde (mit Gefährdung)
Rotlicht über 1 Sekunde (mit Sachbeschädigung)

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.


Mögliche Messfehler

Bei einem Rotlichtverstoß an der Ecke in Freiburg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Friedrichstraße nach Eintritt der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich der Kreuzung Friedrichstraße / Bismarckstraße.
  • Das Blitzerfoto ist nicht erkennbar oder weist eine geringe Qualität auf.
  • Der Traffipax Traffiphot III-Blitzer hat nur Teile der Rohmessdaten gespeichert oder diese wieder gelöscht.

Auch die aktuelle Rechtsprechung bietet Angriffsflächen gegen Bußgeldbescheide. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß an der Ecke Bismarckstraße Friedrichstraße in Freiburg

Nachdem Sie an der an der Ecke Friedrichstraße in Bismarckstraße in Freiburg geblitzt wurden, leitet die Bußgeldstelle Stadt Freiburg ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

Ein Einspruch kann sich neben Messfehlern auch mit dem Augenblicksversagen begründet werden, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung auf der bei Freiburg anfordern und erfahren, ob sich drohende Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.




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