Blitzeranhänger auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim (an der Brücke) – Fahrtrichtung Worms

Rechtsanwalt Andreas Junge
Rechtsanwalt Andreas Junge Experte für Verkehrsrecht Aktualisiert: 15.05.2026, 17:35

Auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim im Bereich an der Brücke in Fahrtrichtung Worms wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät Poliscan Fm1. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.

Blitzeranhänger mit PoliScan FM1 an einer Autobahn
Blitzeranhänger Poliscan Fm1
Blitzeranhänger mit PoliScan FM1 (Symbolbild).
Merkmal Blitzer-Daten
Autobahn A65
BundeslandRheinland-Pfalz
OrtHochdorf-Assenheim
Standortangabean der Brücke
FahrtrichtungWorms
Tempolimit 130 km/h
BlitzertypBlitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zuständige Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz

Auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Wenn Sie auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim im Bereich an der Brücke in Fahrtrichtung Worms geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Strafe darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg.

Bei 26 km/h oder 31 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein Fahrverbot hinzukommen; ab 41 km/h zu viel gehören zwei Punkte und ein Fahrverbot bereits zum Regelsatz. Welche Folgen bei den einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen, zeigt die folgende Tabelle; sämtliche Zwischenstufen finden Sie außerdem in der vollständigen Bußgeldtabelle für Verstöße außerorts. Die folgenden Beispiele zeigen die Regelsätze für einen normalen Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Sie auch für Messungen auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim gelten:

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Überschreitung km/h Bußgeld Punkte P Fahrverbot FV Einspruch Einspruch
0-10 20 € 0 - - eher nicht
11-15 40 € 0 - - eher nicht
16-20 60 € 0 - - Kostenlos prüfen Einspruch
21-25 100 € 1 - - Kostenlos prüfen Einspruch
26-30 150 € 1 1 Monat* 1 M.* Kostenlos prüfen Einspruch
31-40 200 € 1 1 Monat* 1 M.* Kostenlos prüfen Einspruch
41-50 320 € 2 1 Monat 1 M. Kostenlos prüfen Einspruch
51-60 480 € 2 1 Monat 1 M. Kostenlos prüfen Einspruch
61-70 600 € 2 2 Monate 2 M. Kostenlos prüfen Einspruch
über 70 700 € 2 3 Monate 3 M. Kostenlos prüfen Einspruch

Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen.

* Ein Fahrverbot von einem Monat droht nach der Wiederholungstäterregel, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M. = Monat(e)

So wird auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim gemessen

Am Standort auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim kommt der PoliScan FM1 zum Einsatz. Das LIDAR-System kann unter anderem in einem Messanhänger eingesetzt werden; bei der Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere die Aufstellung laut Messprotokoll, der Auswerterahmen und die eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug relevant. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum PoliScan FM1.

Ein Messanhänger kann zeitweise unbeaufsichtigt am Standort verbleiben. Für die Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere Aufbau- und Einsatzdokumentation, Eichung und die im Messzeitpunkt geltende Beschilderung relevant.

Zuständige Bußgeldstelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz

Für das Verfahren nach einer Messung auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.

Kontaktdaten und Portalzugang für Bescheide für Messungen auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim finden Sie hier: Online-Anhörung bei Polizeipräsidium Rheinpfalz.

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