Blitzeranhänger auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim (an der Brücke) – Fahrtrichtung Worms
Auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim im Bereich an der Brücke in Fahrtrichtung Worms wird mit einem Blitzeranhänger kontrolliert. Im Anhänger arbeitet das Messgerät Poliscan Fm1. Wer hier geblitzt wurde, sollte vor allem die Zuordnung des Messwerts zum eigenen Fahrzeug, den Auswerterahmen und die im Messzeitpunkt geltende Geschwindigkeitsbegrenzung prüfen lassen.
Auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim geblitzt worden?
Fordern Sie jetzt eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung an und erfahren Sie, ob sich ein Einspruch lohnt.
Zum Blitzer-Check| Merkmal | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Autobahn | A65 |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Ort | Hochdorf-Assenheim |
| Standortangabe | an der Brücke |
| Fahrtrichtung | Worms |
| Tempolimit | 130 km/h |
| Blitzertyp | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zuständige Bußgeldstelle | Polizeipräsidium Rheinpfalz |
Auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim zu schnell: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
Wenn Sie auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim im Bereich an der Brücke in Fahrtrichtung Worms geblitzt wurden, kommt es für die Höhe der Strafe darauf an, wie viele km/h nach dem Toleranzabzug noch als Überschreitung übrig bleiben. An diesem Blitzer gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Bereits bei 21 km/h zu viel droht neben dem Bußgeld ein Punkt in Flensburg.
Bei 26 km/h oder 31 km/h zu viel kann im Wiederholungsfall zusätzlich ein Fahrverbot hinzukommen; ab 41 km/h zu viel gehören zwei Punkte und ein Fahrverbot bereits zum Regelsatz. Welche Folgen bei den einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen, zeigt die folgende Tabelle; sämtliche Zwischenstufen finden Sie außerdem in der vollständigen Bußgeldtabelle für Verstöße außerorts. Die folgenden Beispiele zeigen die Regelsätze für einen normalen Pkw außerhalb geschlossener Ortschaften, wie Sie auch für Messungen auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim gelten:
| Überschreitung km/h | Bußgeld | Punkte P | Fahrverbot FV | Einspruch Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0-10 | 20 € | 0 | - - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - - | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 21-25 | 100 € | 1 | - - | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 26-30 | 150 € | 1 | 1 Monat* 1 M.* | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 31-40 | 200 € | 1 | 1 Monat* 1 M.* | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Kostenlos prüfen Einspruch |
Zum Bußgeld können bei einem Bußgeldbescheid Gebühren und Auslagen hinzukommen.
* Ein Fahrverbot von einem Monat droht nach der Wiederholungstäterregel, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
P = Punkte · FV = Fahrverbot · M. = Monat(e)
So wird auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim gemessen
Am Standort auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim kommt der PoliScan FM1 zum Einsatz. Das LIDAR-System kann unter anderem in einem Messanhänger eingesetzt werden; bei der Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere die Aufstellung laut Messprotokoll, der Auswerterahmen und die eindeutige Zuordnung zum Fahrzeug relevant. Weitere technische Informationen finden Sie auf der Seite zum PoliScan FM1.
Ein Messanhänger kann zeitweise unbeaufsichtigt am Standort verbleiben. Für die Prüfung einer konkreten Messung sind insbesondere Aufbau- und Einsatzdokumentation, Eichung und die im Messzeitpunkt geltende Beschilderung relevant.
Zuständige Bußgeldstelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz
Für das Verfahren nach einer Messung auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim ist das Polizeipräsidium Rheinpfalz, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung grundsätzlich sechs Monate; Unterbrechungen und Sonderfälle sind gesondert zu prüfen.
Kontaktdaten und Portalzugang für Bescheide für Messungen auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim finden Sie hier: Online-Anhörung bei Polizeipräsidium Rheinpfalz.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der A65 bei Hochdorf-Assenheim geblitzt worden und haben Post vom Polizeipräsidium Rheinpfalz erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
Jetzt kostenlos prüfenBlitzer-Standort teilen
Per WhatsApp, E-Mail oder X weiterleiten.