Ampelblitzer in Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße / August-Bebel Straße
In Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße August-Bebel Straße überwacht ein Blitzer vom Typ Traffiphot-III die Einfahrt in den Kreuzungsbereich. Hier finden Sie weitere Details zum Blitzer, den aktuellen Strafen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten.
Details zum Blitzer
| Merkmale | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Ort | Ludwigsburg |
| Straße | Frankfurter Straße, August-Bebel Straße |
| Blitzertyp | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffiphot-III |
| Zuständige Bußgeldstelle | Stadtverwaltung Ludwigsburg |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Einspruch möglich? | Zum Blitzer-Check |
Rote Ampel in Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße August-Bebel Straße überfahren und geblitzt worden?
Stationäre Blitzer an Ampeln müssen regelmäßig geeicht werden. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Traffiphot-III-Messung fehlerhaft ist und Ihre Rotzeit nicht exakt berechnet wurde.
Zum Blitzer-CheckAn der roten Ampel in Ludwigsburg geblitzt worden: Welche Strafen drohen?
Sie haben in Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße August-Bebel Straße die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor? Die Unterscheidung zur Haltelinie
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz Rotlicht los- oder weiterfährt. Eine entscheidende Rolle bei der Messung spielt dabei auch an der Kreuzung Frankfurter Straße August-Bebel Straße in Ludwigsburg die Haltelinie an der Ampel:
- Haltelinienverstoß: Wenn Sie die Haltelinie in der Frankfurter Straße überfahren, das Fahrzeug aber unmittelbar dahinter zum Stehen bringen, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß. Hierfür wird in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
- Rotlichtverstoß: Wird die rote Ampel tatsächlich überfahren und das Fahrzeug kommt erst im geschützten Kreuzungsbereich Frankfurter Straße / August-Bebel Straße zum Stehen oder wird dieser überquert, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß. Hierbei wird zwischen zwei Schweregraden unterschieden, die maßgeblich die Höhe der Strafe bestimmen.
Klassifizierung der Rotlichtverstöße
Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkte und eines möglichen Fahrverbots beim Überfahren der roten Ampel ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Frankfurter Straße August-Bebel Straße bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit oder vorwerfbare Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Ludwigsburg angegeben. Man unterscheidet:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren maximal eine Sekunde rot.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Dieser zieht in der Regel sofort ein Fahrverbot nach sich.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Strafen für Rotlichtverstöße in Ludwigsburg. Die Strafen für einen Rotlichtverstoß in Ludwigsburg richten sich nach dem Bußgeldkatalog gelten bundesweit und damit auch für den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Ludwigsburg.
| Einfacher Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit unter 1 Sekunde | 90 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
- Bußgeld: 90 €
- Punkte: 1
- Fahrverbot: -
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 200 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 240 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
| Qualifizierter Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit über 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
- Bußgeld: 200 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 320 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 360 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
Wann kann die Stadtverwaltung Ludwigsburg von Vorsatz ausgehen?
Ob Sie in Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße August-Bebel Straße bewusst oder nur fahrlässig die rote Ampel überfahren haben, spielt für die Höhe der Strafe eine entscheidende Rolle. Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass bei einer Verwirklichung der Tat mit Vorsatz die Geldbuße in der Regel verdoppelt werden kann. Juristisch liegt Vorsatz dann vor, wenn der Fahrer die Rotlichtphase an der Frankfurter Straße oder August-Bebel Straße kannte oder zumindest ernsthaft mit ihr rechnete und die Ampel trotzdem überfuhr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die gelbe Ampel beschleunigend überfahren, um Rot noch zu vermeiden. Ein interessantes Urteil des Kammergerichts Berlin hierzu finden Sie in unserem Beitrag: Gas geben bei gelber Ampel.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde rot) in Ludwigsburg wird meist schon Fahrlässigkeit unterstellt, was jedoch im Einspruchsverfahren geprüft werden kann.
In Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße / August-Bebel Straße geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckBlitzerfotos und Beweismittel: Was der Rotlichtblitzer nachweisen muss
Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung in Ludwigsburg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffiphot-III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:
- Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Frankfurter Straße nach Eintritt der Rotphase.
- Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich der Kreuzung Frankfurter Straße / August-Bebel Straße.
Nur wenn diese Dokumentation fehlerfrei ist, ist der Verstoß nachweisbar. Ein häufiger Ansatzpunkt für einen Einspruch ist die mangelnde Qualität der Aufnahme: Wenn das Blitzerfoto nicht erkennbar ist, kann der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden. Zudem können Anwälte die Rohmessdaten des Traffiphot-III-Blitzers zur Überprüfung der Eichung und Funktion anfordern.
Auch die aktuelle Rechtsprechung bietet Angriffsflächen gegen Bußgeldbescheide. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß an der Kreuzung August-Bebel Straße Frankfurter Straße in Ludwigsburg
Nachdem an der Kreuzung Frankfurter Straße in August-Bebel Straße in Ludwigsburg geblitzt wurden, beginnt der formelle Prozess mit der Bußgeldstelle Stadtverwaltung Ludwigsburg. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Zeugenfragebogen oder einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.
Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Sie müssen aber nicht bis zu diesem Zeitpunkt abwarten, sondern können schon vorher Traffiphot-III-Messung auf Fehler prüfen lassen.
Ein Einspruch kann sich beispielsweise auf das juristische Konzept des Augenblicksversagens stützen, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung auf der bei Ludwigsburg anfordern und erfahren, ob sich drohende Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.
Blitzer-Check vom Anwalt für Verkehrsrecht
Experteneinschätzung von Rechtsanwalt Andreas Junge
Fachanwalt für Strafrecht
Anwalt für Verkehrsrecht
„Das Messgerät Traffiphot-III in Ludwigsburg an der Kreuzung Frankfurter Straße / August-Bebel Straße ist zwar standardisiert, aber anfällig für Messfehler. In meiner Tätigkeit habe ich bereits über 1.000 Bußgeldverfahren und Messtellen rechtlich geprüft. Gerade bei Rotlichtverstößen in Ludwigsburg lohnt sich oft eine Prüfung des Blitzerfotos und der Rohmessdaten.“