Ampelblitzer in Nürnberg an der Kreuzung Schwabacher Straße / Frankenschnellweg

In Nürnberg an der Kreuzung Schwabacher Straße / Frankenschnellweg überwacht ein Blitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III die Einfahrt in den Kreuzungsbereich. Hier finden Sie weitere Details zum Blitzer, den aktuellen Strafen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten.

31.12.2025, 10:29 Redaktion
Traffipax Traffiphot III-Ampelblitzer in .
Auch Traffipax Traffiphot III-Blitzer sind anfällig für Messfehler.

Details zum Blitzer

Merkmale Blitzer-Daten
Ort Nürnberg
Straße Schwabacher Straße, Frankenschnellweg
Fahrtrichtung stadteinwärts
Blitzertyp Stationärer Blitzer
Messgerät Traffipax Traffiphot III
Zuständige Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung
Bundesland Bayern
Einspruch möglich? Jetzt prüfen
Weitere Infos zum Blitzer: Klassischer Ampelblitzer am Schnellweg-Zulauf

An der roten Ampel in Nürnberg geblitzt worden: Welche Strafen drohen 2026?

Sie haben in Nürnberg an der Kreuzung Schwabacher Straße / Frankenschnellweg die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor? Die Unterscheidung zur Haltelinie

Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz Rotlicht los- oder weiterfährt. Eine entscheidende Rolle bei der Messung spielt dabei auch an der Kreuzung Schwabacher Straße / Frankenschnellweg in Nürnberg die Haltelinie an der Ampel:

  • Haltelinienverstoß: Wenn Sie die Haltelinie in der Schwabacher Straße überfahren, das Fahrzeug aber unmittelbar dahinter zum Stehen bringen, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß. Hierfür wird in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
  • Rotlichtverstoß: Wird die rote Ampel tatsächlich überfahren und das Fahrzeug kommt erst im geschützten Kreuzungsbereich Schwabacher Straße / Frankenschnellweg zum Stehen oder wird dieser überquert, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß. Hierbei wird zwischen zwei Schweregraden unterschieden, die maßgeblich die Höhe der Strafe bestimmen.

Klassifizierung der Rotlichtverstöße

Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkte und eines möglichen Fahrverbots beim Überfahren der roten Ampel ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Schwabacher Straße / Frankenschnellweg bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit oder vorwerfbare Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung angegeben. Man unterscheidet:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren maximal eine Sekunde rot.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Dieser zieht in der Regel sofort ein Fahrverbot nach sich.

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Strafen für Rotlichtverstöße in Nürnberg. Die Strafen für einen Rotlichtverstoß in Nürnberg richten sich nach dem Bußgeldkatalog gelten bundesweit und damit auch für den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung.

Einfacher Rotlichtverstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotzeit unter 1 Sekunde 90 € 1 - Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde mit Gefährdung
Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde mit Sachbeschädigung

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Qualifizierter Rotlichtverstoß
Punkte Fahrverbot Einspruch
Rotzeit über 1 Sekunde 200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
... mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.

Rotlicht über 1 Sekunde
Rotlicht über 1 Sekunde (mit Gefährdung)
Rotlicht über 1 Sekunde (mit Sachbeschädigung)

* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.


Wann kann die Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung von Vorsatz ausgehen?

Ob Sie in Nürnberg an der Kreuzung Schwabacher Straße auf dem Weg in die Frankenschnellweg bewusst oder nur fahrlässig die rote Ampel überfahren haben, spielt für die Höhe der Strafe eine entscheidende Rolle. Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass bei einer Verwirklichung der Tat mit Vorsatz die Geldbuße in der Regel verdoppelt werden kann. Juristisch liegt Vorsatz dann vor, wenn der Fahrer die Rotlichtphase an der Schwabacher Straße oder Frankenschnellweg kannte oder zumindest ernsthaft mit ihr rechnete und die Ampel trotzdem überfuhr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die gelbe Ampel beschleunigend überfahren, um Rot noch zu vermeiden. Ein interessantes Urteil des Kammergerichts Berlin hierzu finden Sie in unserem Beitrag: Gas geben bei gelber Ampel.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde rot) in Nürnberg wird meist schon Fahrlässigkeit unterstellt, was jedoch im Einspruchsverfahren geprüft werden kann.


Blitzerfotos und Beweismittel: Was der Rotlichtblitzer nachweisen muss

Bei einem Rotlichtverstoß an der Kreuzung in Nürnberg müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:

  • Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Schwabacher Straße nach Eintritt der Rotphase.
  • Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich der Kreuzung Schwabacher Straße / Frankenschnellweg.

Nur wenn diese Dokumentation fehlerfrei ist, ist der Verstoß nachweisbar. Ein häufiger Ansatzpunkt für einen Einspruch ist die mangelnde Qualität der Aufnahme: Wenn das Blitzerfoto nicht erkennbar ist, kann der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden. Zudem können Anwälte die Rohmessdaten des Traffipax Traffiphot III-Blitzers zur Überprüfung der Eichung und Funktion anfordern.

Auch die aktuelle Rechtsprechung bietet Angriffsflächen gegen Bußgeldbescheide. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß an der Kreuzung Frankenschnellweg Schwabacher Straße in Nürnberg

Nachdem an der Kreuzung Schwabacher Straße in Frankenschnellweg in Nürnberg geblitzt wurden, beginnt der formelle Prozess mit der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Zeugenfragebogen oder einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Sie müssen aber nicht bis zu diesem Zeitpunkt abwarten, sondern können schon vorher Traffipax Traffiphot III-Messung auf Fehler prüfen lassen.

Ein Einspruch kann sich neben Messfehlern auch mit dem Augenblicksversagen begründet werden, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.

Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung auf der bei Nürnberg anfordern und erfahren, ob sich drohende Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.




Blitzer in Deutschland