Poliscan Fm1 & Traffistar S350: Müssen Blitzer Rohmessdaten speichern?

22.02.2026, 08:51 Uhr

Grundsatzurteil erwartet: Dürfen Blitzer wie PoliScan FM1 ohne Rohmessdaten verwertet werden? Die Entscheidung über die Verwertbarkeit von Blitzermessungen liegt nun beim BGH.

Der BGH soll 2026 entscheiden, ob Blitzermessungen auch ohne gespeicherte Rohmessdaten gültig sind.
Der BGH soll 2026 entscheiden, ob Blitzermessungen auch ohne gespeicherte Rohmessdaten gültig sind.

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) hat eine Grundsatzentscheidung zur Speicherung von Rohmessdaten beim Bundesgerichtshof (BGH) erzwungen. Im Kern geht es darum, ob Blitzer-Ergebnisse verwertbar sind, wenn das Gerät die Basisdaten der Messung löscht.

Der Streitpunkt: Warum Rohmessdaten entscheidend sind

Moderne Geräte wie der PoliScan FM1 (Software 4.4.9) berechnen die Geschwindigkeit aus Lichtimpulsen, speichern aber oft nur das Endergebnis und nicht die physikalischen Einzelwerte (Entfernungen und Zeitstempel). Für Autofahrer entsteht dadurch ein massives Problem: Die Messung lässt sich im Nachhinein kaum noch auf Fehler prüfen.

  • Fehlende Kontrolle: Ohne Zeitwerte lässt sich nicht mathematisch nachvollziehen, wie die Geschwindigkeit berechnet wurde.
  • Software-Mängel: In der Version 4.4.9 fehlen oft Zeitangaben zu den Positionswerten, was eine Plausibilitätsprüfung unmöglich macht.
  • Fairness-Gebot: Der Verfassungsgerichtshof Saarland fordert seit 2019, dass Messungen für Betroffene überprüfbar sein müssen.

Standardisiertes Messverfahren vs. Einspruchsrecht

Bisher stützen sich Gerichte oft auf das „standardisierte Messverfahren“. Man vertraut der Technik blind, solange das Gerät zugelassen ist. Das Saarländische OLG sieht hier jedoch ein Dilemma, da die Verteidigungsmöglichkeiten ohne Daten massiv eingeschränkt werden:

Aspekt Standard-Verfahren Kritikpunkt (OLG)
Prüfbarkeit PTB-Zulassung reicht aus Rohdaten müssen vorliegen
Beweiswert Gilt als verlässlich Beweisverwertungsverbot möglich
Rechtslage Bundesweit uneinheitlich Klärung durch BGH steht aus

Fallbeispiel: PoliScan FM1 Messung

Ein Autofahrer wurde außerorts mit 135 km/h bei erlaubten 100 km/h geblitzt (35 km/h zu schnell). Das AG St. Ingbert verurteilte ihn zunächst, doch das OLG stoppte das Verfahren:

250 €
Bußgeld
1 Monat
Fahrverbot*
BGH
Entscheidung

*Fahrverbot droht hier insbesondere für Wiederholungstäter.

Die Rechtsfrage: Beweisverwertungsverbot bei Datenlöschung?

Das OLG Saarbrücken hat dem Bundesgerichtshof nun eine entscheidende Frage vorgelegt: Darf ein Messergebnis verwertet werden, wenn die Daten nicht gespeichert werden, obwohl dies technisch möglich wäre?

  • Zulässigkeit: Viele Oberlandesgerichte halten die Verwertung bisher auch ohne Rohdaten für rechtmäßig.
  • Widerstand: Das Saarland weicht bewusst ab, um das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren zu schützen.
  • Konsequenz: Sollte der BGH dem OLG folgen, könnten Messungen von PoliScan FM1 und ähnlichen Geräten ohne Datenspeicherung bundesweit unverwertbar werden.

Fazit: Gute Chancen für Einsprüche im Jahr 2026

Die Vorlage an den Bundesgerichtshof zeigt, dass das Vertrauen in „Blackbox-Messungen“ bröckelt. Gerade bei Softwareversionen wie 4.4.9, bei denen selbst Gutachter keine Plausibilitätsprüfung mehr durchführen können, lohnt sich ein Einspruch.

Betroffene sollten ihren Bescheid prüfen lassen, solange die endgültige Entscheidung des BGH noch aussteht. Über den Blitzer-Check von Blitzerkatalog.org können Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer Messung einholen.

Quellen & Offizielle Informationen

Hinweis: Der Fall PoliScan FM1 (Software 4.4.9) ist aktuell ein schwebendes Verfahren. Die Entscheidung des BGH wird maßgeblich für die zukünftige Rechtskraft von Laser-Blitzer-Bescheiden sein.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.










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