Bußgelder machen Pause: Wo 2025 der Weihnachtsfrieden gilt
Viele Behörden und Bußgeldstellen schließen von Weihnachten bis Neujahr. Doch schon vorher wollen die Verantwortlichen keine Bußgeldbescheide verschicken, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, das Autofahrer aufatmen lässt: Der "Weihnachtsfrieden". Viele Bußgeldstellen und Finanzämter stellen kurz vor dem Fest den Versand von belastender Post ein. Doch ist das ein Freifahrtschein für Falschparker? Und was passiert mit Fristen "zwischen den Jahren"? Wir klären auf.
Was bedeutet der "Weihnachtsfrieden" konkret?
Der Begriff stammt ursprünglich aus der Finanzverwaltung, wurde aber von vielen kommunalen Bußgeldstellen übernommen. Das Ziel: Die Bürger sollen über die Feiertage nicht mit Bußgeldbescheiden, Mahnungen oder gar Zwangsvollstreckungen belastet werden.
In der Praxis bedeutet das meist:
- Kein Postversand: Zwischen ca. dem 18. Dezember und dem 5. Januar werden keine neuen Bescheide verschickt. Die Sachbearbeitung läuft intern oft weiter, die Briefe bleiben aber bis Neujahr liegen.
- Vollstreckungsstopp: Der Gerichtsvollzieher klingelt nicht. Kontopfändungen werden in dieser Zeit in der Regel ausgesetzt (so z.B. offiziell bestätigt von der Finanzverwaltung NRW).
- "Knöllchen-Verzicht": Einige Kommunen (z.B. in Sachsen-Anhalt wie Gardelegen oder Zerbst) verteilen in der Vorweihnachtszeit "grüne Zettel" statt Strafzettel – eine Art Verwarnung mit Augenzwinkern ("Ho Ho Ho, das war knapp").
Behörden-Check 2025: Wer hat wann zu?
Da die Feiertage 2025 arbeitnehmerfreundlich liegen (Weihnachten Mi-Fr), nutzen viele Verwaltungen die Brückentage für umfassende Betriebsferien. Unsere aktuelle Recherche zeigt deutliche Trends für dieses Jahr:
| Behörde | Status 2025 | Details & Notdienste |
|---|---|---|
| Kreis Wesel (NRW) |
Geschlossen | Vom 24.12. bis 01.01. bleiben alle Dienststellen komplett geschlossen. Kein Publikumsverkehr. |
| Stadt Schwetzingen (BW) |
Eingeschränkt | Rathaus zu bis 06.01.! Aber: Bußgeldstelle Notdienst am 29. & 30.12. (8-12 Uhr). Wartezeiten möglich. |
| NRW Finanzverwaltung (Landesweit) |
Weihnachtsfrieden | Vom 17.12. bis 02.01. Verzicht auf Zwangsvollstreckung & Prüfung. Steuerbescheide kommen aber weiter an. |
| Großstädte (z.B. Berlin, Leipzig) |
Trend: Post-Stopp | Oft Versandstopp ca. 19.12. bis 01.01. ("Briefkasten-Ruhe"). Wichtig: Kontrollen finden trotzdem statt! |
Kreis Wesel
(NRW)24.12. – 01.01.: Komplette Schließung der Kreisverwaltung. Kein Publikumsverkehr.
Stadt Schwetzingen
(Baden-Württ.)
Rathaus geschlossen bis 06.01.2026.
Notdienst Bußgeldstelle: 29. & 30.12. (8-12 Uhr).
Finanzverwaltung NRW
(Landesweit)17.12. – 02.01.: Keine Zwangsvollstreckungen oder Außenprüfungen. Bescheide werden aber zugestellt.
Großstädte
(Leipzig, Berlin etc.)Oft interner Post-Stopp (ca. 19.-01.01.). Aber Achtung: Kontrollen (Blitzer/Parken) laufen normal weiter!
Trend-Analyse: Das Muster hinter dem "Weihnachtsfrieden"
Aus den aktuellen Ankündigungen der Kommunen lassen sich für Autofahrer drei wichtige Regeln ableiten:
- Die "Post-Pause": Viele Ämter stoppen zwar den Versand von Briefen, arbeiten intern aber weiter. Das bedeutet: Der Bußgeldbescheid wird am 20.12. erstellt, aber erst am 02.01. zur Post gegeben. Das Datum auf dem Brief kann also entscheidend für Fristen sein!
- Der "Notdienst-Trick": Wie das Beispiel Schwetzingen zeigt, gibt es oft "Notdienste" zwischen den Jahren. Sollte eine Frist drohen abzulaufen (z.B. Einspruch), können Sie diese Zeiten nutzen, um Dokumente persönlich abzugeben oder in den Fristenbriefkasten zu werfen.
- Keine rechtsfreie Zone: Der "Weihnachtsfrieden" betrifft meist nur die Verwaltung (Bürokratie). Die Überwachung (Polizei/Ordnungsamt) läuft weiter. Wer an Heiligabend falsch parkt, bekommt vielleicht kein Knöllchen an die Scheibe, aber die "böse Post" folgt dann im Januar.
Wichtig: Online-Dienste funktionieren oft weiter
Auch wenn die Sachbearbeiter im Urlaub sind: Die digitalen Systeme laufen weiter.
- Online-Anhörung: Sie können sich auch an Feiertagen im Online-Portal einloggen.
- Fristen wahren: Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden – egal ob Feiertag ist oder nicht. Nutzen Sie im Zweifel Fax oder den Fristenbriefkasten der Behörde.
Fazit: Trotzdem auf Fristen achten
Der Weihnachtsfrieden ist eine schöne Geste, aber kein Rechtsanspruch. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, prüfen Sie unbedingt das Datum. Wurde die Zustellung vor Weihnachten angeordnet ("Aktenvermerk"), ist die Verjährung unterbrochen – auch wenn der Brief erst im Januar ankommt.
Bescheid unterm Weihnachtsbaum?
Sollten Sie trotz Weihnachtsfrieden Post erhalten haben, ist Eile geboten. Viele Bescheide sind fehlerhaft. Nutzen Sie die ruhigen Tage "zwischen den Jahren" für eine Prüfung.
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