Bußgeldstelle Stadt Wiesloch: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Stadt Wiesloch bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Was Sie jetzt wissen müssen.

Akt. am: 08.08.2025, 21:15 Redaktion
Der Sitz des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Die Bußgeldstelle Stadt Wiesloch meldet die Strafe an das KBA - aber erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

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Online-Anhörung Stadt Wiesloch: Die wichtigsten Infos im Überblick

Sie sind in Wiesloch geblitzt worden? Dann ist die Bußgeldbehörde aus Wiesloch zuständig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Bußgeldstelle Stadt Wiesloch:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch
Abteilung Bußgeldstelle
Ort Wiesloch
PLZ 69168
Adresse Rathausgasse 1
Telefonnummer 06222-84264
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Bußgeldstelle Stadt Wiesloch: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Stadt Wiesloch, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie die Online-Anhörungsplattform über den bereitgestellten Link auf: Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(owiportal.komm.one/OAWeb/08226098) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Wiesloch) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Wiesloch beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (owiportal.komm.one/OAWeb/08226098) hochladen.

Post von der Bußgeldstelle Wiesloch: Wie hoch sind die Strafen?

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Stadt Wiesloch verbindlich:


  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch geahndet werden.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Stadt Wiesloch nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Wiesloch Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Wiesloch verboten. Ein Handyverstoß und zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Stadt Wiesloch ein Fahrverbot erteilen.

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