35 km/h zu schnell außerorts: Bußgeldkatalog 2026

Oliver Godolt – Fachredakteur für Verkehrsrecht bei Blitzerkatalog.org
Oliver Godolt Fachredakteur für Verkehrsrecht Aktualisiert am 03.09.2026, 16:15 Uhr

Für Pkw- oder Motorradfahrer sieht der Bußgeldkatalog für 35 km/h zu viel außerorts 200 € Bußgeld und 1 Punkt vor. Für Ersttäter ist kein Regelfahrverbot vorgesehen; bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung kann jedoch ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Hier finden Sie die aktuellen Infos und können kostenlos einen Einspruch prüfen.

Geschwindigkeitsmessung außerorts bei einer Überschreitung von 35 km/h
Für die Sanktion zählt die vorwerfbare Überschreitung nach Toleranzabzug.

Ergebnis auf einen Blick

Regelsatz für normale Pkw und Motorräder außerhalb geschlossener Ortschaften.

Bußgeld
Bußgeld 200 €
Punkte 1 Punkt
Fahrverbot kein Regelfahrverbot*
Probezeit A-Verstoß
Mit Gebühren 228,50 €

Der Gesamtbetrag berücksichtigt 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellauslage. Weitere Auslagen oder Abweichungen im Einzelfall sind möglich.

Welche Strafe droht bei 35 km/h zu schnell außerorts?

Für 35 km/h zu viel außerorts sieht der Regelsatz 200 € und 1 Punkt vor. Ein reguläres Fahrverbot ist für Ersttäter in diesem Bereich nicht vorgesehen. Die Wiederholungstäterregel kann aber zu einem einmonatigen Fahrverbot führen.

Die Werte gelten für fahrlässig begangene Verstöße ohne zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung. Bei Vorsatz, besonderen Fahrzeugarten oder weiteren Umständen kann die Sanktion abweichen.

Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts

Die hervorgehobene Zeile zeigt den Bereich, in den eine Überschreitung von 35 km/h fällt. Mit dem Schalter können Sie bei Bußgeldern den typischen Betrag einschließlich Mindestgebühr und Zustellauslage anzeigen.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für normale Pkw und Motorräder außerorts
Überschreitungkm/h PunkteP FahrverbotFV Einspruch
0–10 20 € 0 kein Fahrverbot meist Verwarnung
11–15 40 € 0 kein Fahrverbot meist Verwarnung
16–20 60 € 0 kein Fahrverbot Jetzt prüfen
21–25 100 € 1 kein Fahrverbot Jetzt prüfen
26–30 150 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Jetzt prüfen
31–40 200 € 1 kein Regelfahrverbot* 1 M.* Jetzt prüfen
41–50 320 € 2 1 Monat 1 M. Jetzt prüfen
51–60 480 € 2 1 Monat 1 M. Jetzt prüfen
61–70 600 € 2 2 Monate 2 M. Jetzt prüfen
über 70 700 € 2 3 Monate 3 M. Jetzt prüfen

* Bei Verwarnungsgeldern bis 55 Euro fallen bei fristgerechter Annahme regelmäßig keine Gebühren des Bußgeldbescheids an. Die Schalteransicht zeigt den Betrag, falls ein Bußgeldbescheid mit Mindestgebühr und Zustellauslage ergeht.

** Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.

Was ändert sich bei einem km/h mehr oder weniger?

35 km/h liegen im Bereich 31–40 km/h

Innerhalb dieses Bereichs bleibt der Regelsatz gleich: 200 €, 1 Punkt, Wiederholungstäterregel möglich. Die nächste Sanktionsstufe beginnt bei 41 km/h zu viel.

Maßgeblich ist die Überschreitung, die nach dem Toleranzabzug als vorwerfbarer Wert verbleibt.

35 km/h zu schnell: Beispiele für verschiedene Tempolimits

Die folgende Tabelle zeigt, welche vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug zu einer Überschreitung von 35 km/h führt. Sie rekonstruiert nicht den ursprünglichen Messwert vor dem Abzug.

Erlaubt Geschwindigkeit nach Toleranzabzug
70 km/h 105 km/h
80 km/h 115 km/h
100 km/h 135 km/h
120 km/h 155 km/h
130 km/h 165 km/h

Welche Gebühren kommen zum Bußgeld hinzu?

Zum Bußgeld von 200 € kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig Gebühren hinzu. Die Gebühr beträgt fünf Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch 25 Euro. Hinzu kommen regelmäßig 3,50 Euro für die Zustellung. Daraus ergibt sich hier ein typischer Gesamtbetrag von 228,50 €.

1 Punkt für 35 km/h zu schnell außerorts

Für diese Überschreitung werden 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Ein Punkt wird grundsätzlich nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt; bei zwei Punkten beträgt die Tilgungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der konkrete Registereintrag.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Punkten in Flensburg.

Wiederholungstäter: Wann kann ein Monat Fahrverbot hinzukommen?

Bei 35 km/h zu viel außerorts besteht für Ersttäter nach dem Regelsatz kein Fahrverbot. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt jedoch regelmäßig in Betracht, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.

Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unserer Seite zum Fahrverbot.

35 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit

Ab 21 km/h über dem Tempolimit wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig mit mindestens einem Punkt bewertet und gilt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Bei einem ersten rechtskräftigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Ausführlicher erklärt dies unser Ratgeber zur Probezeit.

Wie wird der Toleranzabzug bei 35 km/h zu viel berücksichtigt?

Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird vom geeichten Messwert regelmäßig die Verkehrsfehlergrenze abgezogen: bis einschließlich 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent. Erst die danach verbleibende Geschwindigkeit wird dem geltenden Tempolimit gegenübergestellt.

Steht in Ihrem Schreiben, dass Sie 35 km/h zu schnell waren, ist damit regelmäßig bereits die vorwerfbare Überschreitung nach Toleranzabzug gemeint. Aus dieser Zahl allein lässt sich der ursprüngliche Messwert vor dem Abzug nicht in jedem Fall eindeutig rekonstruieren.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter Toleranzabzug bei Blitzermessungen.

Was sollte bei einer Blitzermessung von 35 km/h zu schnell außerorts geprüft werden?

Sie wurden mit 35 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und möchten wissen, ob die Messung nachvollziehbar ist? Moderne Messgeräte wie PoliScan Speed, PoliScan FM1, TraffiStar S350 oder ESO ES 8.0 arbeiten nach festgelegten technischen Vorgaben. Trotzdem lohnt es sich, die Angaben im Schreiben mit den konkreten Umständen der Messung abzugleichen.

Je nach Messverfahren und Standort können dabei insbesondere folgende Punkte relevant sein:

  • Tatort und Tempolimit: Stimmen Messstelle, Fahrtrichtung und die zum Tatzeitpunkt geltende Beschilderung mit den Angaben im Schreiben überein?
  • Fahrzeugzuordnung: Lässt sich der Messwert anhand des Messfotos eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen?
  • Messgerät und Eichung: Welches Messgerät wurde eingesetzt und war es zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht und ordnungsgemäß dokumentiert?
  • Aufbau und Auswertung: Wurden die für das jeweilige Messverfahren vorgesehenen Vorgaben bei Aufbau, Messbetrieb und Auswertung eingehalten?
  • Geschwindigkeit und Toleranz: Passen gemessene Geschwindigkeit, Toleranzabzug und die vorgeworfene Überschreitung rechnerisch zusammen?

Häufig lassen sich die wichtigsten Angaben bereits anhand des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids überprüfen. Für eine weitergehende Bewertung können zusätzlich Messfoto, Messprotokoll und weitere Verfahrensunterlagen relevant sein.

Häufige Fragen zu 35 km/h zu schnell außerorts

Für einen normalen Pkw oder ein Motorrad gilt im Regelfall: 200 €, 1 Punkt, Wiederholungstäterregel möglich. Bei einem Bußgeldbescheid können zusätzlich Gebühren und Auslagen entstehen.

Ja. Für diese Überschreitung sieht der Regelsatz 1 Punkt im Fahreignungsregister vor.

Ersttätern droht nach dem Regelsatz kein Fahrverbot. Ein einmonatiges Fahrverbot kann aber nach der Wiederholungstäterregel in Betracht kommen.

Ja. Ab 21 km/h über dem Tempolimit wird die Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig in das Fahreignungsregister eingetragen und als schwerwiegender A-Verstoß behandelt.

In Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid wird regelmäßig die vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug zugrunde gelegt. Der ursprüngliche Messwert lässt sich aus der bloßen Überschreitung nicht immer eindeutig zurückrechnen.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

Grundlagen für Bußgelder, Fahrverbote, Gebühren und Toleranzabzug.

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