40 km/h zu schnell außerorts: Bußgeldkatalog 2026
Für Pkw- oder Motorradfahrer sieht der Bußgeldkatalog für 40 km/h zu viel außerorts 200 € Bußgeld und 1 Punkt vor. Für Ersttäter ist kein Regelfahrverbot vorgesehen; bei einer erneuten Geschwindigkeitsüberschreitung kann jedoch ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen. Hier finden Sie die aktuellen Infos und können kostenlos einen Einspruch prüfen.
Ergebnis auf einen Blick
Regelsatz für normale Pkw und Motorräder außerhalb geschlossener Ortschaften.
Der Gesamtbetrag berücksichtigt 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellauslage. Weitere Auslagen oder Abweichungen im Einzelfall sind möglich.
1 Punkt und mögliches Fahrverbot – jetzt Einspruch prüfen
Bei 40 km/h zu viel außerorts drohen ein Punkt und ein deutliches Bußgeld. Besonders wichtig: Bei einer einschlägigen vorherigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann zusätzlich ein Monat Fahrverbot hinzukommen. Prüfen Sie jetzt, ob Messung und Vorwurf angreifbar sind.
Einspruch prüfenWelche Strafe droht bei 40 km/h zu schnell außerorts?
Für 40 km/h zu viel außerorts sieht der Regelsatz 200 € und 1 Punkt vor. Ein reguläres Fahrverbot ist für Ersttäter in diesem Bereich nicht vorgesehen. Die Wiederholungstäterregel kann aber zu einem einmonatigen Fahrverbot führen.
Die Werte gelten für fahrlässig begangene Verstöße ohne zusätzliche Gefährdung oder Sachbeschädigung. Bei Vorsatz, besonderen Fahrzeugarten oder weiteren Umständen kann die Sanktion abweichen.
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Die hervorgehobene Zeile zeigt den Bereich, in den eine Überschreitung von 40 km/h fällt. Mit dem Schalter können Sie bei Bußgeldern den typischen Betrag einschließlich Mindestgebühr und Zustellauslage anzeigen.
| Überschreitungkm/h | PunkteP | FahrverbotFV | Einspruch | |
|---|---|---|---|---|
| 0–10 | 20 € | 0 | kein Fahrverbot – | meist Verwarnung |
| 11–15 | 40 € | 0 | kein Fahrverbot – | meist Verwarnung |
| 16–20 | 60 € | 0 | kein Fahrverbot – | Jetzt prüfen |
| 21–25 | 100 € | 1 | kein Fahrverbot – | Jetzt prüfen |
| 26–30 | 150 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Jetzt prüfen |
| 31–40 | 200 € | 1 | kein Regelfahrverbot* 1 M.* | Jetzt prüfen |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Jetzt prüfen |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat 1 M. | Jetzt prüfen |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate 2 M. | Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate 3 M. | Jetzt prüfen |
* Bei Verwarnungsgeldern bis 55 Euro fallen bei fristgerechter Annahme regelmäßig keine Gebühren des Bußgeldbescheids an. Die Schalteransicht zeigt den Betrag, falls ein Bußgeldbescheid mit Mindestgebühr und Zustellauslage ergeht.
** Kein Regelfahrverbot für Ersttäter. Ein Monat kann nach der Wiederholungstäterregel hinzukommen.
Was ändert sich bei einem km/h mehr oder weniger?
Der nächste km/h erreicht eine wichtige Schwelle
Bei 41 km/h zu viel ändert sich die Rechtsfolge auf 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Deshalb sollte gerade an dieser Grenze geprüft werden, ob Messwert und Toleranzabzug im Schreiben nachvollziehbar sind.
Maßgeblich ist die Überschreitung, die nach dem Toleranzabzug als vorwerfbarer Wert verbleibt.
40 km/h zu schnell: Beispiele für verschiedene Tempolimits
Die folgende Tabelle zeigt, welche vorwerfbare Geschwindigkeit nach Toleranzabzug zu einer Überschreitung von 40 km/h führt. Sie rekonstruiert nicht den ursprünglichen Messwert vor dem Abzug.
| Erlaubt | Geschwindigkeit nach Toleranzabzug |
|---|---|
| 70 km/h | 110 km/h |
| 80 km/h | 120 km/h |
| 100 km/h | 140 km/h |
| 120 km/h | 160 km/h |
| 130 km/h | 170 km/h |
Welche Gebühren kommen zum Bußgeld hinzu?
Zum Bußgeld von 200 € kommen bei einem Bußgeldbescheid regelmäßig Gebühren hinzu. Die Gebühr beträgt fünf Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch 25 Euro. Hinzu kommen regelmäßig 3,50 Euro für die Zustellung. Daraus ergibt sich hier ein typischer Gesamtbetrag von 228,50 €.
1 Punkt für 40 km/h zu schnell außerorts
Für diese Überschreitung werden 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Ein Punkt wird grundsätzlich nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt; bei zwei Punkten beträgt die Tilgungsfrist grundsätzlich fünf Jahre. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der konkrete Registereintrag.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu Punkten in Flensburg.
Wiederholungstäter: Wann kann ein Monat Fahrverbot hinzukommen?
Bei 40 km/h zu viel außerorts besteht für Ersttäter nach dem Regelsatz kein Fahrverbot. Ein einmonatiges Fahrverbot kommt jedoch regelmäßig in Betracht, wenn bereits wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde und innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu viel gefahren werden.
Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unserer Seite zum Fahrverbot.
40 km/h zu schnell außerorts in der Probezeit
Ab 21 km/h über dem Tempolimit wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung regelmäßig mit mindestens einem Punkt bewertet und gilt in der Probezeit als schwerwiegender A-Verstoß. Bei einem ersten rechtskräftigen A-Verstoß ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein Aufbauseminar an; außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Ausführlicher erklärt dies unser Ratgeber zur Probezeit.
Wie wird der Toleranzabzug bei 40 km/h zu viel berücksichtigt?
Bei der amtlichen Geschwindigkeitsüberwachung wird vom geeichten Messwert regelmäßig die Verkehrsfehlergrenze abgezogen: bis einschließlich 100 km/h sind dies 3 km/h, bei Messwerten über 100 km/h 3 Prozent. Erst die danach verbleibende Geschwindigkeit wird dem geltenden Tempolimit gegenübergestellt.
Steht in Ihrem Schreiben, dass Sie 40 km/h zu schnell waren, ist damit regelmäßig bereits die vorwerfbare Überschreitung nach Toleranzabzug gemeint. Aus dieser Zahl allein lässt sich der ursprüngliche Messwert vor dem Abzug nicht in jedem Fall eindeutig rekonstruieren.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter Toleranzabzug bei Blitzermessungen.
Was sollte bei einer Blitzermessung von 40 km/h zu schnell außerorts geprüft werden?
Sie wurden mit 40 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und möchten wissen, ob die Messung nachvollziehbar ist? Moderne Messgeräte wie PoliScan Speed, PoliScan FM1, TraffiStar S350 oder ESO ES 8.0 arbeiten nach festgelegten technischen Vorgaben. Trotzdem lohnt es sich, die Angaben im Schreiben mit den konkreten Umständen der Messung abzugleichen.
Je nach Messverfahren und Standort können dabei insbesondere folgende Punkte relevant sein:
- Tatort und Tempolimit: Stimmen Messstelle, Fahrtrichtung und die zum Tatzeitpunkt geltende Beschilderung mit den Angaben im Schreiben überein?
- Fahrzeugzuordnung: Lässt sich der Messwert anhand des Messfotos eindeutig Ihrem Fahrzeug zuordnen?
- Messgerät und Eichung: Welches Messgerät wurde eingesetzt und war es zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht und ordnungsgemäß dokumentiert?
- Aufbau und Auswertung: Wurden die für das jeweilige Messverfahren vorgesehenen Vorgaben bei Aufbau, Messbetrieb und Auswertung eingehalten?
- Geschwindigkeit und Toleranz: Passen gemessene Geschwindigkeit, Toleranzabzug und die vorgeworfene Überschreitung rechnerisch zusammen?
Häufig lassen sich die wichtigsten Angaben bereits anhand des Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids überprüfen. Für eine weitergehende Bewertung können zusätzlich Messfoto, Messprotokoll und weitere Verfahrensunterlagen relevant sein.
1 Punkt und mögliches Fahrverbot – jetzt Einspruch prüfen
Bei 40 km/h zu viel außerorts drohen ein Punkt und ein deutliches Bußgeld. Besonders wichtig: Bei einer einschlägigen vorherigen Geschwindigkeitsüberschreitung kann zusätzlich ein Monat Fahrverbot hinzukommen. Prüfen Sie jetzt, ob Messung und Vorwurf angreifbar sind.
Einspruch prüfenHäufige Fragen zu 40 km/h zu schnell außerorts
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Grundlagen für Bußgelder, Fahrverbote, Gebühren und Toleranzabzug.
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