Bußgeldstelle Städteregion Aachen: Online-Anhörung, Kontakt & Blitzerfoto

Rechtsanwalt Andreas Junge
Experte für Verkehrsrecht
Aktualisiert am: 14.07.2026

Die Bußgeldstelle Städteregion Aachen bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Aachen (Städteregion).

Smartphone scannt QR-Code auf einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Städteregion Aachen für den Online-Login
Die Bußgeldstelle Städteregion Aachen bietet die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.

Bußgeldstelle Städteregion Aachen: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Aachen (Städteregion) erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Nordrhein-Westfalen:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Städteregion Aachen
Abteilung Ordnungsamt Geschwindigkeitsüberwachung
Ort Aachen (Städteregion)
PLZ 52070
Adresse Zollernstraße 20
Telefonnummer 0241-51 98 22 66
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Städteregion Aachen: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Städteregion Aachen, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Städteregion Aachen zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Städteregion Aachen auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(anhoerung.regioit.de/10) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Städteregion Aachen vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Städteregion Aachen einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit das Blitzerfoto online einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Städteregion Aachen können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Aachen (Städteregion) beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform hochladen.

Strafmaß & Bußgelder im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Städteregion Aachen ahndet Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, den Sicherheitsabstand, Rotlichtverstöße sowie die Handynutzung am Steuer nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog 2026. Die konkreten Bußgeldsätze, Punkte und Fahrverbots-Schwellen unterscheiden sich je nach Verstoßart:

Verjährt mein Verstoß bei der Städteregion Aachen noch?

Seit dem 1. Juli 2026 hat die Städteregion Aachen mehr Zeit für die Bearbeitung: Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde bundesweit von drei auf sechs Monate verlängert (§ 26 Abs. 3 StVG). Das gilt für alle Bußgeldstellen in Deutschland gleichermaßen – also auch für Vorgänge, die über die Städteregion Aachen laufen.

Praktisch bedeutet das: Ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kann jetzt bis zu sechs Monate nach dem Verstoß noch zugestellt werden, sofern die Frist nicht bereits vorher unterbrochen wurde (etwa durch einen früheren Anhörungsbogen). Wer also lange nichts von der Städteregion Aachen gehört hat, sollte sich nicht vorschnell auf eine Verjährung verlassen. Die Details zu Altfällen, Unterbrechungsgründen und Übergangsregeln erklären wir im Beitrag Bußgeldbescheid verjährt erst nach 6 Monaten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bußgeldstelle Städteregion Aachen

Q: Wo ist der genaue Sitz der Bußgeldstelle Städteregion Aachen?

Die Bußgeldstelle Städteregion Aachen befindet sich in Aachen (Städteregion) in Nordrhein-Westfalen.

Die offizielle Adresse lautet: Zollernstraße 20, 52070 Aachen (Städteregion).

Q: Wie und wann kann ich die Bußgeldstelle Städteregion Aachen kontaktieren?

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0241-51 98 22 66. Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Aktuelle Sprechzeiten finden Sie auf der Webseite der Bußgeldstelle bzw. der Verwaltung von Aachen (Städteregion).

Q: Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bescheid der Bußgeldstelle Städteregion Aachen?

Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab – etwa von Messfehlern, einer ungültigen Eichung oder Formfehlern. Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren Fall unverbindlich prüfen zu lassen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Städteregion Aachen führt in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
A4
Eschweiler
Aachen / Holland zum Blitzer
A4
Aachen
Köln zum Blitzer
A44
Würselen
Düsseldorf zum Blitzer
A44
Alsdorf
Aachen / Belgien zum Blitzer
A544
Aachen
Kreuz Aachen zum Blitzer
B258
Roetgen
Beidseitig zum Blitzer
B258
Monschau
Schleiden zum Blitzer