Ampelblitzer in München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke
In München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke überwacht ein Blitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III die Einfahrt in den Kreuzungsbereich. Hier finden Sie weitere Details zum Blitzer, den aktuellen Strafen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten.
| Merkmale | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Ort | München |
| Straße | Steinsdorfstraße, Mariannenbrücke |
| Fahrtrichtung | Norden |
| Blitzertyp | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffipax Traffiphot III |
| Zuständige Bußgeldstelle | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt |
| Bundesland | Bayern |
Kostenloser Blitzer-Check
Der Blitzer in München an der Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke muss regelmäßig geeicht werden. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Traffipax Traffiphot III-Messung fehlerhaft ist.
Zum Blitzer-CheckAn der roten Ampel in München geblitzt worden: Welche Strafen drohen 2026?
Sie haben in München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.
Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkte und eines möglichen Fahrverbots beim Überfahren der roten Ampel ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt angegeben. Man unterscheidet:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren maximal eine Sekunde rot.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Dieser zieht in der Regel sofort ein Fahrverbot nach sich.
Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße in München.
| Einfacher Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit unter 1 Sekunde | 90 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
- Bußgeld: 90 €
- Punkte: 1
- Fahrverbot: -
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 200 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 240 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
| Qualifizierter Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit über 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
- Bußgeld: 200 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 320 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 360 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
In München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckMögliche Messfehler
Bei einem Rotlichtverstoß Höhe Fußgängerampel in München müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:
- Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Steinsdorfstraße nach Eintritt der Rotphase.
- Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich der Kreuzung Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke.
- Das Blitzerfoto ist nicht erkennbar oder weist eine geringe Qualität auf.
- Der Traffipax Traffiphot III-Blitzer hat nur Teile der Rohmessdaten gespeichert oder diese wieder gelöscht.
Auch die aktuelle Rechtsprechung bietet Angriffsflächen gegen Bußgeldbescheide. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß Höhe Fußgängerampel Mariannenbrücke Steinsdorfstraße in München
Nachdem Sie an der Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße in Mariannenbrücke in München geblitzt wurden, leitet die Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt ein Bußgeldverfahren ein. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.
Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Ein Einspruch kann sich neben Messfehlern auch mit dem Augenblicksversagen begründet werden, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung auf der bei München anfordern und erfahren, ob sich drohende Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.
Einspruch kostenlos prüfen
Wir prüfen für Sie, ob sich ein Einspruch gegen Ihre Blitzermessung in München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße lohnt und legen diesen fachkundig auf Ihren Wunsch bei der Bußgeldstelle ein.
Zum Blitzer-CheckRedaktion Blitzerkatalog.org
Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.