Ampelblitzer in München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke
In München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke überwacht ein Blitzer vom Typ Traffipax Traffiphot III die Einfahrt in den Kreuzungsbereich. Hier finden Sie weitere Details zum Blitzer, den aktuellen Strafen und Ihren Einspruchsmöglichkeiten.
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Der Blitzer in München an der Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke muss regelmäßig geeicht werden. Prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich, ob Ihre Traffipax Traffiphot III-Messung fehlerhaft ist.
Zum Blitzer-CheckDetails zum Blitzer
| Merkmale | Blitzer-Daten |
|---|---|
| Ort | München |
| Straße | Steinsdorfstraße, Mariannenbrücke |
| Fahrtrichtung | FR Norden |
| Blitzertyp | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Traffipax Traffiphot III |
| Zuständige Bußgeldstelle | Bayerisches Polizeiverwaltungsamt |
| Online-Anhörung | anhoerung-bussgeld.polizei.bayern.de |
| Bundesland | Bayern |
| Einspruch möglich? | Jetzt prüfen |
An der roten Ampel in München geblitzt worden: Welche Strafen drohen 2026?
Sie haben in München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke die rote Ampel überfahren und sind geblitzt worden? Die Missachtung eines Rotlichts einer Lichtzeichenanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit nach 132 BKatV, § 37 StVO und § 24 StVG dar.
Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor? Die Unterscheidung zur Haltelinie
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz Rotlicht los- oder weiterfährt. Eine entscheidende Rolle bei der Messung spielt dabei auch Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke in München die Haltelinie an der Ampel:
- Haltelinienverstoß: Wenn Sie die Haltelinie in der Steinsdorfstraße überfahren, das Fahrzeug aber unmittelbar dahinter zum Stehen bringen, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß. Hierfür wird in der Regel ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
- Rotlichtverstoß: Wird die rote Ampel tatsächlich überfahren und das Fahrzeug kommt erst im geschützten Kreuzungsbereich Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke zum Stehen oder wird dieser überquert, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß. Hierbei wird zwischen zwei Schweregraden unterschieden, die maßgeblich die Höhe der Strafe bestimmen.
Klassifizierung der Rotlichtverstöße
Für die Höhe des Bußgeldes, der Punkte und eines möglichen Fahrverbots beim Überfahren der roten Ampel ist die Zeitspanne entscheidend, die die Lichtzeichenanlage Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke bereits auf Rot stand. Diese wird auch als Rotzeit oder vorwerfbare Rotzeit bezeichnet und wird im Schreiben der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt angegeben. Man unterscheidet:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren maximal eine Sekunde rot.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Die Ampel war beim Überfahren länger als eine Sekunde rot. Dieser zieht in der Regel sofort ein Fahrverbot nach sich.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Strafen für Rotlichtverstöße in München. Die Strafen für einen Rotlichtverstoß in München richten sich nach dem Bußgeldkatalog gelten bundesweit und damit auch für den Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt.
| Einfacher Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit unter 1 Sekunde | 90 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
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- Bußgeld: 90 €
- Punkte: 1
- Fahrverbot: -
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 200 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 240 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
| Qualifizierter Rotlichtverstoß |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| Rotzeit über 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| ... mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
- Bußgeld: 200 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 320 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
- Bußgeld: 360 €
- Punkte: 2
- Fahrverbot: 1 Monat
- Einspruch kostenlos prüfen
* Bitte beachten Sie: Die Verwaltungsgebühren eines Bußgeldbescheides in Höhe von 25 € sowie Auslagen in Höhe von 3,50 € sind in den angezeigten Bußgeldern nicht enthalten. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
Wann kann die Bayerisches Polizeiverwaltungsamt von Vorsatz ausgehen?
Ob Sie in München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße auf dem Weg in die Mariannenbrücke bewusst oder nur fahrlässig die rote Ampel überfahren haben, spielt für die Höhe der Strafe eine entscheidende Rolle. Der Bußgeldkatalog sieht vor, dass bei einer Verwirklichung der Tat mit Vorsatz die Geldbuße in der Regel verdoppelt werden kann. Juristisch liegt Vorsatz dann vor, wenn der Fahrer die Rotlichtphase an der Steinsdorfstraße oder Mariannenbrücke kannte oder zumindest ernsthaft mit ihr rechnete und die Ampel trotzdem überfuhr. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die gelbe Ampel beschleunigend überfahren, um Rot noch zu vermeiden. Ein interessantes Urteil des Kammergerichts Berlin hierzu finden Sie in unserem Beitrag: Gas geben bei gelber Ampel.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde rot) in München wird meist schon Fahrlässigkeit unterstellt, was jedoch im Einspruchsverfahren geprüft werden kann.
In München Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckBlitzerfotos und Beweismittel: Was der Rotlichtblitzer nachweisen muss
Bei einem Rotlichtverstoß Höhe Fußgängerampel in München müssen die Beweismittel strengen Anforderungen genügen. Das verwendete Traffipax Traffiphot III-Messgerät sollte dabei mindestens zwei Beweisfotos anfertigen:
- Das erste Foto dokumentiert das Überfahren der Haltelinie der Steinsdorfstraße nach Eintritt der Rotphase.
- Das zweite Foto belegt die tatsächliche Einfahrt in den geschützten Bereich der Kreuzung Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke.
Nur wenn diese Dokumentation fehlerfrei ist, ist der Verstoß nachweisbar. Ein häufiger Ansatzpunkt für einen Einspruch ist die mangelnde Qualität der Aufnahme: Wenn das Blitzerfoto nicht erkennbar ist, kann der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden. Zudem können Anwälte die Rohmessdaten des Traffipax Traffiphot III-Blitzers zur Überprüfung der Eichung und Funktion anfordern.
Auch die aktuelle Rechtsprechung bietet Angriffsflächen gegen Bußgeldbescheide. So wurde beispielsweise ein Rotlichtverstoß durch OLG Frankfurt aufgehoben, da entscheidende Angaben fehlten.
Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß Höhe Fußgängerampel Mariannenbrücke Steinsdorfstraße in München
Nachdem Höhe Fußgängerampel Steinsdorfstraße in Mariannenbrücke in München geblitzt wurden, beginnt der formelle Prozess mit der Bußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt. Zunächst erhalten Sie in der Regel einen Zeugenfragebogen oder einen Anhörungsbogen, in dem Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Hier ist Vorsicht geboten, da Sie sich nicht selbst belasten müssen.
Der eigentliche Bußgeldbescheid folgt in der Regel wenige Wochen später. Ab Zustellung dieses Bescheids haben Sie nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Sie müssen aber nicht bis zu diesem Zeitpunkt abwarten, sondern können schon vorher Traffipax Traffiphot III-Messung auf Fehler prüfen lassen.
Ein Einspruch kann sich beispielsweise auf das juristische Konzept des Augenblicksversagens stützen, um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Über unseren Blitzer-Check können Sie eine kostenlose Auswertung zu Ihrer Blitzermessung auf der bei München anfordern und erfahren, ob sich drohende Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot vermeiden lassen.
Rotlichtverstoß in München?
„Das Messgerät Traffipax Traffiphot III auf der Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke ist anfällig für Messfehler. Durch meine langjährige Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit Gutachtern kenne ich die Schwachstellen genau. Kontaktieren Sie mich gerne für ein kostenfreies Erstgespräch.“