Die Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Aalen.
Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Aalen erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Baden-Württemberg:
| Bußgeldstelle | Daten |
|---|---|
| Bußgeldbehörde | Landratsamt Ostalbkreis |
| Abteilung | Zentrale Bußgeldstelle |
| Ort | Aalen |
| PLZ | 73430 |
| Adresse | Gartenstraße 105 |
| Telefonnummer | 07361-50 35 51 4 |
| Online-Anhörung | Zur Online-Anhörung |
| Einspruch möglich? | Zum Blitzer-Check |
Reichen Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid einfach in unserem Online-Check zur kostenlosen Prüfung ein und erfahren Sie, ob sich ein Einspruch lohnt. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Zum Blitzer-CheckDie Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Landratsamt Ostalbkreis zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
(oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08136000) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Landratsamt Ostalbkreis vermerkt ist.(oaportal.komm.one/owi21OnlineAnhoerung/08136000)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis) hochladen.
Bevor Sie einen Verstoß frühzeitig zugeben, können Sie den Vorwurf der Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis auf Messfehler und Formfehler der Behörden kostenlos überprüfen lassen. Laut einer Studie sind 56% der Bescheide fehlerhaft.
Zum Blitzer-CheckDer Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis verbindlich:
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0-10 km/h | 20 € | 0 | - | eher nicht |
| 11-15 km/h | 40 € | 0 | - | eher nicht |
| 16-20 km/h | 60 € | 0 | - | Kostenlos prüfen |
| 21-25 km/h | 100 € | 1 | - | Kostenlos prüfen |
| 26-30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat** | Kostenlos prüfen |
| 31-40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat** | Kostenlos prüfen |
| 41-50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51-60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 61-70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
| Km/h |
|
P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0-10 | 20 € | 0 | - | eher nicht |
| 11-15 | 40 € | 0 | - | eher nicht |
| 16-20 | 60 € | 0 | - | eher nicht |
| 21-25 | 100 € | 1 | - | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 150 € | 1 | 1 M** | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 200 € | 1 | 1 M** | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 320 € | 2 | 1 M. | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 480 € | 2 | 1 M. | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 600 € | 2 | 2 M. | Jetzt prüfen |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 M. | Jetzt prüfen |
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Wenn Sie auf der innerorts geblitzt wurden, gelten gemäß Bußgeldkatalog 2026 etwas höhere Strafen als außerorts. Die genauen Strafen können Sie der folgenden Bußgeldtabelle entnehmen:
| Km/h |
|
Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| 0 - 10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11 - 15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16 - 20 | 70 € | 1 | Nein | eher nicht |
| 21 - 25 | 115 € | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
| 26 - 30 | 180 € | 1 | 1 Monat** | Kostenlos prüfen |
| 31 - 40 | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41 - 50 | 400 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 51 - 60 | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61 - 70 | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| Über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
|
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt. |
||||
| km/h |
|
P | FV | Einspruch |
|---|---|---|---|---|
| <10 | 30 € | - | Nein | eher nicht |
| 11-15 | 50 € | - | Nein | eher nicht |
| 16-20 | 70 € | 1 | Nein | eher nicht |
| 21-25 | 115 € | 1 | Nein | Jetzt prüfen |
| 26-30 | 180 € | 1 | 1M** | Jetzt prüfen |
| 31-40 | 260 € | 2 | 1M | Jetzt prüfen |
| 41-50 | 400 € | 2 | 2M | Jetzt prüfen |
| 51-60 | 560 € | 2 | 2M | Jetzt prüfen |
| 61-70 | 700 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
| >70 | 800 € | 2 | 3M | Jetzt prüfen |
BG. = Bußgeld, P = Punkte, FV = Fahrverbot
* Bitte beachten Sie: Die Gebühren eines Bußgeldbescheides betragen 25 € bzw. max. 5% des Bußgeldbetrages. Dazu kommen noch Auslagen in Höhe von 3,50 € für den Postversand. Diese werden beim Aktivieren der Checkbox mit berücksichtigt.
** Ein Fahrverbot von 1 Monat droht, wenn innerhalb eines Jahres zweimal die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 26 km/h überschritten wird.
Bevor Sie eine Anhörung wahrnehmen, können Sie Ihre Blitzermessung aus Baden-Württemberg auf Messfehler und fehlende Messdaten überprüfen lassen und die Bußgeldstelle in Ihrer Stellungnahme darauf aufmerksam machen.
Zum Blitzer-CheckDie Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis führt in Baden-Württemberg regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:
| Strecke | Fahrtrichtung | |
|---|---|---|
|
B29 Mögglingen |
Stuttgart | zum Blitzer |
|
B29 Schwäbisch Gmünd |
Zentrum | zum Blitzer |
|
B29 Aalen |
Heidenheim | zum Blitzer |
|
B29 Westhausen |
Nördlingen | zum Blitzer |
|
B29 Bopfingen |
Westhausen | zum Blitzer |
Die Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis befindet sich in Aalen in Baden-Württemberg.
Die offizielle Adresse lautet: Gartenstraße 105, 73430 Aalen.
Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 07361-50 35 51 4. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.
Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.
Die Link zur Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis führt Sie direkt zur Online-Anhörung.
Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Aalen zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.
Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Aalen, Schwäbisch Gmünd, Abtsgmünd, Ellwangen (Jagst), Ellenberg, Unterschneidheim, Bopfingen, Essingen oder Heubach fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.
Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis unverbindlich prüfen zu lassen.
Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Landratsamt Ostalbkreis. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.
Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.
Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.
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Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.
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