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Online-Anhörung Polizeipräsident in Berlin: Die wichtigsten Infos im Überblick
Sie sind in Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg geblitzt worden? Dann ist die Bußgeldbehörde aus Berlin zuständig. Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin:
Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin: Wie läuft die Online-Anhörung ab?
Die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(fms.verwalt-berlin.de/boa) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf Ihrem Zeugenfragebogen, Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin vermerkt ist.
Blitzerfoto der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg ) digital einzusehen.
Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Berlin beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (fms.verwalt-berlin.de/boa) hochladen.
Post von der Bußgeldstelle Berlin: Wie hoch sind die Strafen?
Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle
Polizeipräsident in Berlin verbindlich:
Geschwindigeitsüberschreitung:
Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle
Polizeipräsident in Berlin geahndet werden.
Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h,
25 km/h,
26 km/h oder
28 km/h.
Auch gravierendere Verstöße – etwa
44 km/h oder
50 km/h
kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Berlin Spandau, Wedding, Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Friedrichshain, Steglitz, Rudow, Neukölln, Tiergarten, Mitte, Pankow, Marzahn oder Wartenberg verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin ein Fahrverbot erteilen.
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