Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung: Infos zur Online-Anhoerung

Die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung bietet eine Online-Anhörung im Bußgeldverfahren an. Hier finden Sie Infos zum Login, Ablauf und Einsicht des Beweisfotos sowie die Kontaktdaten der Bußgeldstelle in Nürnberg.

Akt. am: 01.10.2026, 09:57 Redaktion

Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung: Infos & Kontaktdaten

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle aus Nürnberg erhalten? Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten und weitere Infos zu der Behörde aus Bayern:

Bußgeldstelle Daten
Bußgeldbehörde Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung
Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
Ort Nürnberg
PLZ 90402
Adresse Königstorgraben 1
Telefonnummer 0911-65 08 11 47
Online-Anhörung Zur Online-Anhörung
Einspruch möglich? Zum Blitzer-Check

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung: Wie läuft die Online-Anhörung ab?

Die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung, bietet die Möglichkeit, Ihren Anhörungsbogen online auszufüllen und das Blitzerfoto einzusehen. Um die Online-Anhörung der Bußgeldbehörde Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Zugang zur Plattform: Rufen Sie das Online-Portal zum Service der Online-Anhörung über den bereitgestellten Link auf dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung auf.
  • Login-Daten eingeben: Auf der Startseite(www.anhoerung24.de/1036) werden Sie aufgefordert, sich mit Ihren persönlichen Daten einzuloggen. Dazu gehören in der Regel, die Kennung, z.B. Ihr Aktenzeichen und ein Passwort oder ein Code, der auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung vermerkt ist.
  • Blitzerfoto der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung einsehen: Nach erfolgreichem Login haben Sie die Möglichkeit, das Beweisfoto Ihres Verstoßes (z.B. ein Blitzerfoto aus Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach oder Fürth) digital einzusehen.
  • Stellungnahme abgeben: Über den Service der Online-Anhörung der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung können Sie auch eine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben. Hier können Sie beispielsweise Angaben zur Person machen, den Verstoß einräumen oder auch entlastende Umstände schildern.
  • Hinweis: Die Frist zur Beantwortung des Anhörungsbogens der Behörde Nürnberg beträgt in der Regel 7 Tage. Nach § 46 Abs.1 OWiG ist der Betroffene aber nur verpflichtet die Angaben zur eigenen Person zu korrigieren bzw. zu vervollständigen, wenn diese unvollständig oder nicht korrekt sind.
  • Dokumente hochladen (optional): In manchen Fällen können Sie auch zusätzliche Dokumente, wie etwa eine Kopie Ihres Führerscheins oder andere Nachweise, direkt über die Plattform (www.anhoerung24.de/1036)Zur Online-Anhörung der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung) hochladen.

Bußgeldkatalog 2026

Der Bußgeldkatalog gilt in ganz Deutschland und ist somit auch für die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung verbindlich:

  • Geschwindigeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit werden Bußgelder, Punkte und Fahrverbote fällig, die von der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung geahndet werden.
    Typische Anlässe sind Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, 25 km/h, 26 km/h oder 28 km/h. Auch gravierendere Verstöße – etwa 44 km/h oder 50 km/h kommen zwar seltener vor, führen aber ebenfalls häufig zu einer Online-Anhörung.
  • Rotlichtverstoß: Auch das Überfahren einer roten Ampel wird von der Bußgeldbehörde Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bestraft.
  • Abstandsverstoß: Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrale Bußgeldstelle den vorgeschriebenen Abstand nicht eingehalten haben, drohen Ihnen empfindliche Strafen.
  • Handy am Steuer: Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist auch in Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach oder Fürth verboten. Ein Handyverstoß zieht ebenfalls Bußgelder und Punkte nach sich und bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung ein Fahrverbot erteilen.

Blitzermessungen im Zuständigkeitsbereich

Die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung führt in Bayern regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen auf folgenden Bundesfernstraßen durch:

Strecke Fahrtrichtung  
B8
Nürnberg
Fürth zum Blitzer
B14
Nürnberg
Stadtmitte zum Blitzer

FAQs

Die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung befindet sich in Nürnberg in Bayern.

Die offizielle Adresse lautet: Königstorgraben 1, 90402 Nürnberg.

Sie erreichen die Bußgeldstelle telefonisch unter der Nummer 0911-65 08 11 47. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten.

Für die digitale Anhörung nutzen Sie den Link zur Online-Anhörung.

Die Link zur Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung führt Sie direkt zur Online-Anhörung.

Für die aktuellen Sprechzeiten und Öffnungszeiten der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung empfehlen wir Ihnen, die administrative Webseite von Nürnberg zu besuchen und dort nach dem zuständigen Ordnungsamt oder der Bußgeldstelle zu suchen.

Wichtig: Ein Einspruch ist oft sinnvoll, da Messungen auch in Nürnberg, Erlangen, Herzogenaurach oder Fürth fehleranfällig sind. Wir empfehlen, Fristen, Messprotokolle und Beweismittel immer durch einen Spezialisten prüfen zu lassen.

Nutzen Sie unseren Blitzer-Check, um Ihren individuellen Fall der Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung unverbindlich prüfen zu lassen.

Nein. Die Online-Anhörung ist lediglich ein digitaler Service der Behörde Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen (Recht auf Schweigen). Allerdings müssen Sie falsche Angaben zu Ihrer Person korrigieren oder ergänzen, wenn diese unvollständig sind.

Wenn Sie nicht reagieren, wird die Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung basierend auf den vorliegenden Beweisen entscheiden. Im nächsten Schritt folgt meist der Bußgeldbescheid.

Wir bemühen uns, alle Einträge regelmäßig zu prüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Angaben zur Bußgeldstelle Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung wurden zuletzt am 10. Januar 2026 überprüft und angepasst.

Sollten Sie veraltete oder fehlerhafte Daten feststellen, bitten wir um eine kurze Nachricht an unsere Redaktion.




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