Blitzer auf der B6 in Bremen nach der Brücke – Richtung Utbremer Straße
Aktualisiert am 03.09.2026
Blitzerstandort auf einen Blick
- Bundesstraße
- B6 · Bremen
- Standort
- nach der Brücke
- Richtung
- Utbremer Straße
- Bereich
- Innerorts
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgerät
- PoliScan Fm1
- Blitzertyp
- Blitzeranhänger
- Toleranz
- 3 km/h
- Bußgeldstelle
- Stadtamt Bremen
- Bundesland
- Bremen
Welche Strafen drohen auf der B6 bei Bremen?
Der Blitzeranhänger (PoliScan Fm1) auf der B6 bei Bremen misst die Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Utbremer Straße. Erlaubt sind hier innerorts 50 km/h. Steht im Anhörungsbogen oder später im Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeit ab 71 km/h, kommt zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg hinzu; ab 81 km/h droht ein Monat Fahrverbot. Gemeint ist immer der Wert nach Toleranzabzug; alle Regelsätze stehen im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen.
| Zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 km/h hier 51–60 km/h | 30 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 11–15 km/h hier 61–65 km/h | 50 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 16–20 km/h hier 66–70 km/h | 70 € | Punkte – | Fahrverbot – |
| 21–25 km/h hier 71–75 km/h | 115 € | Punkte 1 | Fahrverbot – |
| 26–30 km/h hier 76–80 km/h | 180 € | Punkte 1 | Fahrverbot bei Wiederholung |
| 31–40 km/h hier 81–90 km/h | 260 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 41–50 km/h hier 91–100 km/h | 400 € | Punkte 2 | Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h hier 101–110 km/h | 560 € | Punkte 2 | Fahrverbot 2 Monate |
| 61–70 km/h hier 111–120 km/h | 700 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
| über 70 km/h hier ab 121 km/h | 800 € | Punkte 2 | Fahrverbot 3 Monate |
Werte nach Toleranzabzug. Ab 60 € zzgl. Gebühr (5 %, mind. 25 €) und 3,50 € Auslagen. Fahrverbot bei Wiederholung: zweimal 26 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres. Bußgeldtabelle innerorts
Geblitzt auf der B6 bei Bremen?
Lassen Sie Ihre Messung mit dem PoliScan Fm1 kostenlos und unverbindlich prüfen – gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich ein genauer Blick auf Messprotokoll und Messdaten.
Einspruch prüfenSo wird auf der B6 bei Bremen gemessen
Im Blitzeranhänger auf der B6 bei Bremen arbeitet ein PoliScan FM1. Das LIDAR-System erfasst die Fahrzeuge über eine Messstrecke, ohne dass Messpersonal vor Ort ist. Für die Prüfung sind deshalb vor allem Aufstellung und Ausrichtung des Anhängers, der Auswerterahmen auf dem Messfoto und die Unterlagen zum Messeinsatz wichtig. Weitere technische Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zum Blitzeranhänger PoliScan FM1.
Typische Fehlerquellen und Prüfpunkte an dieser Messstelle:
- Auswerterahmen auf dem Messfoto: Der Auswerterahmen muss nach den Vorgaben des Herstellers plausibel auf dem gemessenen Fahrzeug liegen.
- Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Befinden sich bei Bremen weitere Fahrzeuge im Auswertebereich, muss die Zuordnung des Messwerts besonders sorgfältig geprüft werden.
- Eichung und Gerätekonfiguration: Eichschein, Softwarestand und die für den Messeinsatz gewählte Konfiguration müssen zum Tattag passen.
- Aufstellung nach Gebrauchsanweisung: Aufstellort, Ausrichtung und Einrichtung des Anhängers auf der B6 müssen den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sein.
- Unbeaufsichtigter Betrieb: Weil während der Messung bei Bremen kein Messpersonal vor Ort ist, kommt es auf die Dokumentation zu Beginn und Ende des Messeinsatzes an.
- Beschilderungsprüfung: Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Anfahrtsbereich bei Bremen gut sichtbar und ohne Verdeckung aufgestellt gewesen sein.
Besonderheiten dieser Messstelle
Die Messstelle liegt an einer Brücke. Auf Brücken gilt häufig eine eigene Begrenzung, etwa zum Schutz des Bauwerks. Prüfen lässt sich, ob das Limit zum Messzeitpunkt so angeordnet und vor der Brücke gut erkennbar ausgeschildert war.
Für Blitzeranhänger sehen die Richtlinien der Länder in der Regel einen Mindestabstand zum Tempo-Schild vor. Steht das Messgerät zu dicht dahinter, kann das ein Ansatzpunkt für den Einspruch sein.
Zuständige Bußgeldstelle: Stadtamt Bremen
Für das Verfahren nach einer Messung auf der B6 bei Bremen ist das Stadtamt Bremen, Abteilung Verkehrsordnungswidrigkeiten, zuständig. Von dort erhalten Betroffene in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen und später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei solchen Verstößen zunächst drei Monate und verlängert sich nach Erlass eines Bußgeldbescheids auf sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Dort liegen auch Messprotokoll, Eichschein und die übrigen Messunterlagen. Einsehen lassen sie sich im Verfahren über eine Akteneinsicht, in der Regel durch eine Anwältin oder einen Anwalt.
Kontaktdaten und Portalzugang: Online-Anhörung bei Stadtamt Bremen.
Einspruch kostenlos prüfen
Sind Sie auf der B6 bei Bremen geblitzt worden und haben Post vom Stadtamt Bremen erhalten? Nutzen Sie den kostenlosen Blitzer-Check für eine erste Einschätzung.
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