Drohnen: Welche Strafen drohen bei Missachtung der Regeln?
Für den Betrieb von Drohnen gelten strenge EU-Regeln, die bei Missachtung ein hohes Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen können. Ein Blick auf die aktuellen Strafen.

Was droht bei Verstößen mit einer Drohne?
Der Begriff Drohne wird umgangssprachlich für ein unbemanntes Luftfahrzeug (Unmanned Aerial Vehicle, UAV) verwendet, das ferngesteuert oder teilautonom navigiert wird. Während die Technologie faszinierende Möglichkeiten eröffnet, unterliegt der Betrieb strengen Vorschriften, da Drohnen eine Gefahr für den Luftverkehr, die öffentliche Sicherheit und die Privatsphäre darstellen können.
Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in Deutschland und der gesamten EU neue, harmonisierte Drohnen-Vorschriften (EU-Durchführungsverordnung 2019/947). Ein Verstoß gegen diese Regeln kann hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Das Bußgeld für eine Drohne, die falsch verwendet wird, kann sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen.
Sanktionen und Bußgeldkatalog für Drohnen-Verstöße
Die Sanktionen richten sich je nach Schwere des Verstoßes nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht oder dem Strafgesetzbuch (StGB).
Bußgelder (Ordnungswidrigkeiten)
Verstoß | Drohendes Bußgeld |
---|---|
Verstöße gegen die Durchführungsverordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (EU-Verordnung 2019/947). | bis zu 50.000 € |
Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO). | bis zu 50.000 € |
Strafrechtliche Konsequenzen (StGB)
Bei Verstößen, die die Sicherheit Dritter oder die Privatsphäre verletzen, drohen strafrechtliche Konsequenzen:
- Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB): Wer durch den unsachgemäßen Betrieb einer Drohne die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet, riskiert eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB): Die Aufnahme und Verbreitung von Fotos und Videos ohne die Erlaubnis darauf sichtbarer Personen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.
Die EU-Drohnen-Verordnung: Open, Specific & Certified
Seit Ende 2020 regelt die EU-Drohnen-Verordnung den Betrieb von UAVs. Sie teilt den Betrieb in drei Hauptkategorien ein:
- OPEN (Offene Kategorie): Geringes Risiko. Hierzu gehören die meisten Freizeitflüge. Es ist keine Betriebsgenehmigung notwendig, aber Auflagen (z.B. maximale Flughöhe, Abstand zu Menschen) müssen eingehalten werden.
- SPECIFIC (Spezielle Kategorie): Mittleres Risiko. Hier ist eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) erforderlich (z.B. Flüge außerhalb der Sichtweite).
- CERTIFIED (Zertifizierte Kategorie): Hohes Risiko. Gilt für Flüge, die denen der bemannten Luftfahrt ähneln (z.B. Transportflüge über Ballungsgebieten). Hier sind eine Zertifizierung des Luftfahrzeugs und des Betreibers sowie eine Lizenz des Piloten notwendig.
Jeder Drohnen-Betreiber muss sich registrieren lassen und die Betreiber-ID an der Drohne anbringen. Diese ID ist wichtig für die Nachverfolgung von Verstößen.
Quellen & weitere Infos:
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947: Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.
- § 315 StGB: Gefährlicher Eingriff in den Luft-, Bahn- und Schiffsverkehr.
- § 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.