Führerscheinentzug: Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen bei wiederholten oder besonders schweren Verkehrsverstößen.

10.05.2025, 14:03 Uhr Redaktion
Blitzerkatalog Glossar: Führerscheinentzug
Unser Glossar zum Thema Führerscheinentzug.

Was ist der Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug – oder korrekter die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) – ist die schwerwiegendste Sanktion des deutschen Verkehrsrechts. Er wird nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als strafrichterliche Maßnahme im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt. Die zuständige Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) entzieht die Fahrerlaubnis, weil der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird.

Im Gegensatz zum Fahrverbot verliert der Betroffene seine Fahrerlaubnis komplett. Der Führerschein ist damit ungültig und muss nach Fristablauf neu beantragt werden.


Die schwerwiegendsten Folgen: Sperrfrist, MPU und Neuerteilung

Der Entzug zieht drei Hauptfolgen nach sich, die den Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erheblich erschweren:

  • Sperrfrist: Das Gericht legt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten fest, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Bei schwerwiegenden Vergehen (z.B. Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Straftaten mit Verletzten) oder beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU an, die erfolgreich bestanden werden muss.
  • Neuerteilung: Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben. Sie muss neu beantragt werden. Abhängig von der Dauer der Entziehung kann die Behörde die erneute Ablegung der Fahrprüfung verlangen.

Häufige Gründe für den Entzug

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist an schwere Verstöße geknüpft, die zeigen, dass der Fahrer ungeeignet ist. Typische Gründe sind:

Grund Rechtsgrundlage Mindeststrafe/Folge
Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen). § 316 StGB Führerscheinentzug, Geldstrafe, MPU.
Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B. illegales Autorennen, grob rücksichtsloses Fahren mit konkreter Gefährdung). § 315c StGB Führerscheinentzug, MPU.
Sammelt sich 8 Punkte im Fahreignungsregister an. § 4 Abs. 3 StVG Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Klarer Unterschied zum Fahrverbot

Es ist wichtig, den Führerscheinentzug strikt vom Fahrverbot zu unterscheiden, das Sie nur temporär am Fahren hindert:

  • Fahrverbot: Ist eine temporäre Strafe (1 bis 3 Monate) für eine Ordnungswidrigkeit. Die Fahrerlaubnis existiert weiter.
  • Führerscheinentzug: Ist eine dauerhafte Maßnahme bei mangelnder Eignung (Straftat). Die Fahrerlaubnis wird vernichtet und muss nach der Sperrfrist neu beantragt werden.

Quellen & weitere Infos:

  • § 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr.
  • § 13 FeV: Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

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