Führerscheinentzug: Wann droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist eine der schwerwiegendsten Sanktionen bei wiederholten oder besonders schweren Verkehrsverstößen.

Was ist der Führerscheinentzug?
Der Führerscheinentzug – oder korrekter die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) – ist die schwerwiegendste Sanktion des deutschen Verkehrsrechts. Er wird nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als strafrichterliche Maßnahme im Rahmen eines Strafverfahrens verhängt. Die zuständige Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) entzieht die Fahrerlaubnis, weil der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird.
Im Gegensatz zum Fahrverbot verliert der Betroffene seine Fahrerlaubnis komplett. Der Führerschein ist damit ungültig und muss nach Fristablauf neu beantragt werden.
Die schwerwiegendsten Folgen: Sperrfrist, MPU und Neuerteilung
Der Entzug zieht drei Hauptfolgen nach sich, die den Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erheblich erschweren:
- Sperrfrist: Das Gericht legt eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten fest, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Bei schwerwiegenden Vergehen (z.B. Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Straftaten mit Verletzten) oder beim Erreichen von acht Punkten in Flensburg, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU an, die erfolgreich bestanden werden muss.
- Neuerteilung: Die Fahrerlaubnis wird nicht automatisch zurückgegeben. Sie muss neu beantragt werden. Abhängig von der Dauer der Entziehung kann die Behörde die erneute Ablegung der Fahrprüfung verlangen.
Häufige Gründe für den Entzug
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist an schwere Verstöße geknüpft, die zeigen, dass der Fahrer ungeeignet ist. Typische Gründe sind:
Grund | Rechtsgrundlage | Mindeststrafe/Folge |
---|---|---|
Trunkenheit im Verkehr (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen). | § 316 StGB | Führerscheinentzug, Geldstrafe, MPU. |
Gefährdung des Straßenverkehrs (z.B. illegales Autorennen, grob rücksichtsloses Fahren mit konkreter Gefährdung). | § 315c StGB | Führerscheinentzug, MPU. |
Sammelt sich 8 Punkte im Fahreignungsregister an. | § 4 Abs. 3 StVG | Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde. |
Klarer Unterschied zum Fahrverbot
Es ist wichtig, den Führerscheinentzug strikt vom Fahrverbot zu unterscheiden, das Sie nur temporär am Fahren hindert:
- Fahrverbot: Ist eine temporäre Strafe (1 bis 3 Monate) für eine Ordnungswidrigkeit. Die Fahrerlaubnis existiert weiter.
- Führerscheinentzug: Ist eine dauerhafte Maßnahme bei mangelnder Eignung (Straftat). Die Fahrerlaubnis wird vernichtet und muss nach der Sperrfrist neu beantragt werden.
Droht Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis?
Ein Führerscheinentzug hat weitreichende Konsequenzen und kann die Existenz bedrohen. Da es sich um ein Strafverfahren handelt, ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht unverzichtbar, um die Sperrfrist zu verkürzen oder eine MPU abzuwenden. Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten.
Zur kostenlosen PrüfungQuellen & weitere Infos:
- § 69 StGB: Entziehung der Fahrerlaubnis.
- § 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr.
- § 13 FeV: Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).