Winterreifenpflicht: Das gilt in Deutschland, Österreich, Schweiz

Welche Regeln gelten für die Winterreifenpflicht in Deutschland und in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz? Die wichtigsten Insights für den kommenden Winter.

Aktualisiert am: 06.10.2025, 15:37 Uhr

Was besagt die Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht – oft auch situative Winterreifenpflicht genannt – regelt, wann Fahrzeuge mit speziellen Winter- oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein müssen. Diese Pflicht dient der Verkehrssicherheit, da M+S-Reifen (Matsch und Schnee) bei winterlichen Bedingungen wie Eis, Schnee oder Glatteis eine deutlich bessere Haftung und kürzere Bremswege bieten als Sommerreifen.

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine starre Frist (z.B. von November bis April). Stattdessen gilt die Pflicht situativ – also immer dann, wenn die Straßenverhältnisse es erfordern.


Winterreifenpflicht in Deutschland

In Deutschland wird die Pflicht durch § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Die wichtigsten Regeln:

  • Wann gilt sie? Wenn die Straße mit Eis, Schnee, Schneematsch oder Glatteis bedeckt ist.
  • Welche Reifen sind erlaubt? Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke mit Berg). Reine M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol gelten seit dem 30. September 2024 nur noch, wenn sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden (Übergangsfrist).
  • Welche Strafen drohen? Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 60 € und 1 Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 80 € bzw. 100 €.

Regeln in beliebten Reiseländern (Österreich & Schweiz)

Gerade bei Fahrten in die Alpenländer ist die Einhaltung der Vorschriften essenziell, da die Pflichten dort oft strenger sind und höhere Strafen drohen.

Land Regelung Wichtige Besonderheit
Österreich Feste Frist PLUS situativ Gilt vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Bei Behinderung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.
Schweiz Keine allgemeine Pflicht Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Autofahrer haften jedoch bei einem Unfall mit Sommerreifen auf Schnee, da sie als nicht verkehrstüchtig gelten. Geldstrafen sind üblich.

Achtung: Unabhängig von der Winterreifenpflicht können in allen Ländern an bestimmten Bergstrecken Schneeketten verpflichtend angeordnet werden (blaues Schild mit Kette).


Mindestprofiltiefe

Die Profiltiefe ist ein wichtiger Aspekt der Winterreifenpflicht:

  • Deutschland: Gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Experten raten jedoch dringend zu mindestens 4 mm bei Winterreifen.
  • Österreich: Gesetzlich vorgeschrieben sind 4 mm für Diagonalreifen und 5 mm für Radialreifen.

Quellen & weitere Infos:

  • Deutschland: § 2 Abs. 3a StVO (Situative Winterreifenpflicht).
  • Österreich: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV) § 102.
  • Alpine-Symbol: ECE-Regelung 117.

Redaktion Blitzerkatalog.org

Dieser Beitrag wurde von unserer Fachredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Rechtsexperten Andreas Junge erstellt. Wir prüfen die Inhalte regelmäßig auf Basis der aktuellen StVO-Novellen 2026, um Ihnen höchste Transparenz und Rechtssicherheit zu bieten.